Fahrzeug angemeldet aber ohne TUeV. Forsetzung

Hallo zusammen,

vor einigen Tagen hatte ich hier gefragt, ob und wo mein Auto mit abgelaufenener AU und HU stehen darf.

Die eindeutige Antwort war (Danke an alle Antwortenden): Auf Privatgrund kein Problem.
Bei der Frage des Transports zur Werkstatt war man sich nicht ganz einig. (ist hier nicht mehr die Frage)

Nun habe ich beim Landsratsamt (Zulassungsstelle) und der Polizei nachgefragt und die Antwort bekommen: „Wenn es von der Strasse aus sichtbar ist, dann ist es nicht erlaubt“ - sprich ich kann einen Mängelbericht erhalten und auch zahlen… In einer geschlossenen (!) Garage sei es erlaubt, wenn sie offen sei allerdings wieder nicht…

Das verstehe ich nicht, und finde das auch recht lustig. „Aus den Augen aus dem Sinn“ oder „Was ich nicht weiss macht mich nicht heiss“. Entweder erlaubt oder nicht erlaubt, oder? Wenn ich einen Diebstahl begehe ist der ja auch immer strafbar und nicht erst, wenn er entdeckt wird. Hmm.

Ist das wirklich so? Die Polizei muss meinen Privatgrund betreten, um die Plakette zu begutachten und den Zettel hinter den Scheibenwischer zu packen. Das dürfen die doch nicht „wenn keine unbedingte Gefahr“ von meinem Fahrzeug ausgeht. (das mit dem betreten ist mir eigentlich egal - nur nicht bei Polizisten; die verzeihen mir auch nichts.)

Vielleicht ist diese Frage eher etwas für’s Rechts Brett?

danke nochmals,
o

wenn die sich da so anstellen, dann stell das auto auf deinem privatgrund ab und entferne die schilder…

dann kann dir auch keiner nachweisen das der tüv abgelaufen ist.

und wenn dann das ordnungsamt kommt und was von wegen altautoverordnung brabbelt, dann kannst du denen ja das kennzeichen des autos nennen. :smiley:

danke - meinst du nicht, dass die dann erst recht kommen? Wenn die nette Polizei jetzt schon nichts besseres zu tun hat…

Herr jeh - wo leben wir:wink:?

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danke - meinst du nicht, dass die dann erst recht kommen? Wenn
die nette Polizei jetzt schon nichts besseres zu tun hat…

Herr jeh - wo leben wir:wink:?

naja, wenn die dir an den karren fahren wollen, dann finden die einen weg - verlaß dich drauf.

aber, je nachdem wo du wohnst, es kann ja gut sein das es noch 2-3 jahre dauert bis dann mal ein gelangweiter/neugieriger polizist/ordnungshüter vorbei kommt.

ich würde es einfach erst mal abwarten.

da du das auto ja nicht abmelden willst vermute ich mal das es eh nicht so sonderlich lange stehen soll, wäre ja sonst viel zu teuer…

Schraube die KZ ab wenn er auf
dem Hof steht und Ruhe ist.

gruß

dennis

o.T.
Hallo,

Herr jeh - wo leben wir:wink:?

wenn Dein Nachbar einen Schrottplatz auf dem Hof aufmacht, denkst Du anders darüber. Beides ‚deutsche‘ Eigenschaften…
Gruß
Axel