Fahrzeug angemeldet aber ohne TUeV. Forsetzung
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Di, 24. Feb 2004
Hallo zusammen,
vor einigen Tagen hatte ich hier gefragt, ob und wo mein Auto mit abgelaufenener AU und HU stehen darf.
Die eindeutige Antwort war (Danke an alle Antwortenden): Auf Privatgrund kein Problem.
Bei der Frage des Transports zur Werkstatt war man sich nicht ganz einig. (ist hier nicht mehr die Frage)
Nun habe ich beim Landsratsamt (Zulassungsstelle) und der Polizei nachgefragt und die Antwort bekommen: "Wenn es von der Strasse aus sichtbar ist, dann ist es nicht erlaubt" - sprich ich kann einen Mängelbericht erhalten und auch zahlen... In einer geschlossenen (!) Garage sei es erlaubt, wenn sie offen sei allerdings wieder nicht...
Das verstehe ich nicht, und finde das auch recht lustig. "Aus den Augen aus dem Sinn" oder "Was ich nicht weiss macht mich nicht heiss". Entweder erlaubt oder nicht erlaubt, oder? Wenn ich einen Diebstahl begehe ist der ja auch immer strafbar und nicht erst, wenn er entdeckt wird. Hmm.
Ist das wirklich so? Die Polizei muss meinen Privatgrund betreten, um die Plakette zu begutachten und den Zettel hinter den Scheibenwischer zu packen. Das dürfen die doch nicht "wenn keine unbedingte Gefahr" von meinem Fahrzeug ausgeht. (das mit dem betreten ist mir eigentlich egal - nur nicht bei Polizisten; die verzeihen mir auch nichts.)
Vielleicht ist diese Frage eher etwas für's Rechts Brett?
danke nochmals,
o
vor einigen Tagen hatte ich hier gefragt, ob und wo mein Auto mit abgelaufenener AU und HU stehen darf.
Die eindeutige Antwort war (Danke an alle Antwortenden): Auf Privatgrund kein Problem.
Bei der Frage des Transports zur Werkstatt war man sich nicht ganz einig. (ist hier nicht mehr die Frage)
Nun habe ich beim Landsratsamt (Zulassungsstelle) und der Polizei nachgefragt und die Antwort bekommen: "Wenn es von der Strasse aus sichtbar ist, dann ist es nicht erlaubt" - sprich ich kann einen Mängelbericht erhalten und auch zahlen... In einer geschlossenen (!) Garage sei es erlaubt, wenn sie offen sei allerdings wieder nicht...
Das verstehe ich nicht, und finde das auch recht lustig. "Aus den Augen aus dem Sinn" oder "Was ich nicht weiss macht mich nicht heiss". Entweder erlaubt oder nicht erlaubt, oder? Wenn ich einen Diebstahl begehe ist der ja auch immer strafbar und nicht erst, wenn er entdeckt wird. Hmm.
Ist das wirklich so? Die Polizei muss meinen Privatgrund betreten, um die Plakette zu begutachten und den Zettel hinter den Scheibenwischer zu packen. Das dürfen die doch nicht "wenn keine unbedingte Gefahr" von meinem Fahrzeug ausgeht. (das mit dem betreten ist mir eigentlich egal - nur nicht bei Polizisten; die verzeihen mir auch nichts.)
Vielleicht ist diese Frage eher etwas für's Rechts Brett?
danke nochmals,
o
