Garantieanspruch bei 1/2 jahre altem Auspuff?

hallo, ich habe mir am 30.06.2003 einen Edelstahlmittelschalldämpfer der Firma Supersprint gekauft und über den Händler zuschicken lassen.

Jetzt ist folgendes Problem:
1: die Schweißpunkte mit denen das typenschild aufgepunktet ist,sind mit normalen elektroden geschweißt worden,d.h. der edelstahl rostet an der stelle durch!
2: jetzt ist im inneren des Mittelschalldämpfers noch der Resonator losgebrochen, d.h. während der fahrt scheppert und klappert der ganze auspuff :frowning:

Gerade war ich beim autorisierten Supersprint Vertragshändler bei mir in der Stadt. der meinte er müsse den Mittelschalldämpfer nach Italien zum Hersteller schicken und dann warten was der sage.
bis des weiteren habe ich dann halt keinen Auspuff, müsse halt das auto stehen lassen, er kann da nix machen?!

wie ist das? mich hat alleine der einbau des Schalldämpfers in einer werkstatt 80€ gekostet, jetzt muss ich ihn wieder ausbauen lassen auf meine kosten?wer bezahlt das alles?

steht mir kein ersatz zu? ich habe doch umtauschrecht,oder? muss ich auf die meinung der italiener warten? ich kann ja mein auto nicht stillegen?

Der Händler bei dem ich vorher war,ist nicht der Händler bei dem ich ihn gekauft habe, da er ca. 200km von mir entfernt seine niederlassung hat und mir das zu weit zum fahren ist.

Hallo Markus,
auf alle produkte besteht ein Garantieanspruch von m.W. einem Jahr.
Also sofort melden.
Grüße
Raimund

bei wem kann ich das geltend machen? direkt beim hersteller in italien ist ja schwierig. beim vertreter in deutschland,oder?
steht mir dann gleich ein gleichwertiges teil zur verfügung?

wie ist es dann mit den Einbau-bzw. Ausbaukosten? ich muss den pkw ja dazu in eine werkstatt bringen

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nicht in Italien!
Hallo Markus

in deutschland,oder?
steht mir dann gleich ein gleichwertiges teil zur verfügung?

Richtig!

wie ist es dann mit den Einbau-bzw. Ausbaukosten? ich muss den
pkw ja dazu in eine werkstatt bringen

da halte ich mich raus! Da solltest Du mal im Rechtsbrett nachfragen. mein Gefühl sagt mir, dass der Händler für die Kosten, die durch eine minderwertige Ware enstanden sind aufkommen muss. Allerdings hat er Dir nur einen auspuff verkauft. Ob Du den einbaust, oder als Zirde an die Wand hängst, ist nicht sein Bier.
doch da habe ich keinerlei Erfahrung.
Grüße
Raimund

also direkt vor ort,ohne einschicken?dann muss es der händler, auch wenn ich es nicht bei ihm gekauft habe,er aber Vertragshändler des herstellers ist, vor ort tauschen?

P.S. wo ist das Rechtsbrett?

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Hallo markus,
hasdt Du direkt in Italien gekauft?
dann wirst Du den Topf abschreiben können!
Der Händler pfeift Dir was!
Den hast Du ja umgangren. Warum sollte er dafür gerade stehen?
Du kannst nur lieb bei ihm anfragen, ob er Dir helfen würde.
Überlege Dir eine gute ausrede, warum Du nicht bei Ihm gekauft hast.

das Rechtsbrett ist weiter oben, über dem Politikbrettern.

Grüße
Raimund

ganz einfach
hallo, der und nur der, bei dem du das teil gekauft hast, ist zuständig.
Ruf ihn an, beschreibe den fall, mache einen termin und fahr hin.
laß das teil austauschen und fahr wieder nach hause.
so gehts und nicht anders.

gruß

Tom

nein, ich habe ihn in deutschland gekauft.hergestellt wird er in italien, vertrieben ganz normal in deutschland.
ich habe rechung und alles was dazu gehört.

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Dann schlage zu!
Der Händler muss dafür gerade stehen.
Grüße
Raimund

noch was…
lass Dich nicht damit abspeisen, dass auf den Töpfen nur Herstellergarantie wäre. Er also keine Garantie übernehmen müsste.
Das ist schlicht falsch.
Er ist gesetzlich dazu verpflichtet.
Will er nicht, nimm einen Rechtsverdreher! Für den ist das eine seiner leichtesten Übungen.
Grüße
Raimund

Dann schlage zu!
Der Händler muss dafür gerade stehen.
Grüße
Raimund

also gut, ich habe heute mit dem händler telefoniert,er meinte er müsse ihn einschicken. ich müsse für die zeit einen neuen bei ihm kaufen! falls die Firma die garantie anerkennt,bekomme ich eine gutschrift über das geld! FALSCH,oder?
ich fahr hin, der baut ihn mir ab,baut nen neuen ran, ich bezahl nix und fahr wieder heim, so ist es RICHTIG, oder?

P.S. reicht mir in solchen fällen auch die kopie von der rechung,oder muss es zwingend das orginal sein?!

Hallo Markus,

also gut, ich habe heute mit dem händler telefoniert,er meinte
er müsse ihn einschicken. ich müsse für die zeit einen neuen
bei ihm kaufen! falls die Firma die garantie anerkennt,bekomme
ich eine gutschrift über das geld! FALSCH,oder?
ich fahr hin, der baut ihn mir ab,baut nen neuen ran, ich
bezahl nix und fahr wieder heim, so ist es RICHTIG, oder?

P.S. reicht mir in solchen fällen auch die kopie von der
rechung,oder muss es zwingend das orginal sein?!

Der hat aber eine lustige Einstellung zum Garantierecht! Stell Dir mal vor, du gehst zum Radiohändler um die Ecke und kaufst einen dieser sündhaft teuren Plasmabildschirme. Kaum daheim und aufgebsaut stellst du fest, dass zwar alles fünktioniert… nur die Lautstärkenregler machen nicht mit. Du reklamierst und der Händler sagt: OK ich reklamiere beim Hersteller. Inzwische kaufen sie noch einen. Wenn dann die Reklamation evtl. anerkannt wird, dann können Sie für den Preis noch was zusätzliches (was Du gar nicht brauchst) kaufen! Eben die Gutschrift.

Auf deutsch gesagt: dem rast der Blocker!
Sage ihm, er soll das anerkennen, wie es das deutsche Gesetz es verlangt. Und wenn er sich weigert, würdest Du Deinen RA einschalten. Dann kommen noch die RA-Gebühren auf ihnzu. die könne er sich sparen. Denn es ist einwandfrei eine Garantiesache, da innerhalb der Garantiezeit.
Lass´ dich icht vom Verkäufer abspeisen, verlange bei Weigerung den Chef. Und bleibe hart.
Wenn der sich weigert, dann bleibt Dir kein anderer Weg, als zum RA. Dem würde ich genau alles erzählen und die Kaufbelege geben.
Apropos Kaufbelege: diese gibts Du unter keinen Umständen dem Händler! Mach zuvor eine Fotokopie und die gibst Du ihm. Du kannst ihm ja die Originalblege zeigen. Aber nicht hergeben. Denn dann sind sie weg. Und ebenso Deine Garantie.
Grüße
Raimund
ObDu auch die Aus- und Einbaukosten bekommst, weiss ich nicht. Das müsste der RA wissen.