ich bin mir nicht ganz sicher, stimmt es dass es verboten ist sein auto mit offenem fenster und unverschlossen turen stehen zu lassen und man muss den motor abstellen wenn man im auto wartet? ansonsten gibt es strafe? right?!
ich bin mir nicht ganz sicher, stimmt es dass es verboten ist
sein auto mit offenem fenster und unverschlossen turen stehen
zu lassen und man muss den motor abstellen wenn man im auto
wartet? ansonsten gibt es strafe? right?!
Soweit ich weiss ist das so.
- dient dem Schutz vor Diebstahl und Missbrauch.
- dem Umweltschutz, es gibt da glaub ich sogar genaue Vorschriften in Abhängigkeit von Motorart und Aussentemperatur.
Allerdings wird sowas kaum von der Polizei kontrolliert. Jedenfalls in meiner Region nicht.
Gruß, Steffen!
Hallo!
Aus der StVO zum Thema „Warten bei laufendem Motor“:
§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden
Zum Thema Fenster hab ich grad’ nichts gefunden, aber in der Fahrschule auch mal so gelernt, dass ein Fzg. gegen Diebstahl zu sichern ist.
Gruß
André
zum offenen Fahrzeug
Hallo Reno911,
verboten im eigentlichen Sinne ist es meiner Meinung nach nicht, sein Fahrzeug ungesichert stehen zu lassen.
Nur: Sieht es die Polizei, kann es sein, dass das Fahrzeug zur Abwendung einer drohenden Straftat sichergestellt wird, was heißt, dass es abgeschleppt und verwahrt wird. Und wer die nicht unerheblichen Kosten dann trägt, ist doch klar?
Ich hatte eine Bekannte, deren alter Fiesta bei einem Sturm durch eine herabfallende Dachschindel beschädigt wurde, indem dieser Flugkörper die Seitenscheibe durchschlug. Ein Polizist kam des Weges, sah das offene Fahrzeug, erreichte die Halterin nicht und ließ das Fahrzeug abschleppen => Die arme Studentin hatte nicht nur den eigentlichen Schaden, sondern tatsächlich noch weit über hundert Mark (damals) zahlen müssen für Abschleppung und Verwahrung.
Nebenbei: Ein Cabrio gilt meines Wissens bei geöffnetem Dach als ungesichert, wenn die Scheiben unten sind. Absurd, aber wahr:wink:
Grüße
Jürgen
Hallo,
Nebenbei: Ein Cabrio gilt meines Wissens bei geöffnetem Dach
als ungesichert, wenn die Scheiben unten sind. Absurd, aber
wahr:wink:
In der Tat zahlen die Versicherungen nur, wenn die Scheiben oben sind. Aber im Sommer jedesmal zum Parken das Verdeck schließen zu müssen gilt als „unzumutbar“, darf also offenbleiben.
gruß
dennis