Fahren ohne führerschein?

hallo

habe gehört, das man ein moped oder wars ein mofa ohne führerschein fahren kann.

nun würden mich die bedingungen des gefährtes interessieren. ccm, ps, höchstgeschwindigkeit, usw.

wäre nett wenn mir das jemand erklären würde.

gruss kevin

Hallo,

prinzipiell kann man jedes Gefährt ohne Führerschein fahren - auf privatem Grund, der öffentlich nicht betreten werden kann (also keine Supermarktparkplätze).

Was andere Fahrzeuge angeht, da fällt mir nur das Fahrrad ein, obwohl hier auch Führerschein und Kennzeichen sinnvoll wären, wie so manche fahren.

Genaueres findet sich aber hier: http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/index.php

Grüße
Manor

Hallo,

ein Mofa darf nicht ohne Führerschein gefahren werden.
Die Zeiten sind vorbei.
Ich brauchte damals noch keinen, wann die Führerscheinpflicht aber genau eingeführt wurde, weiss ich leider nicht mehr.

Meines Wissen darf kein KFZ ohne Führerschein gefahren werden, ich will mich da aber nicht festlegen.

Gruß
roland

Hi Kevin,
ein Mofa darfst Du im Prinzip grundsätzlich ohne Führerschein fahren. Für ein Mofa brauchst Du nämlich, sofern Du nach dem 01.04.1980 das 15.Lebensjahr (Mindestalter)vollendet hast keinen Führerschein sondern eine Prüfbescheinigung. Ein Mofa definiert sich hauptsächlich durch die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Über den Sinn, eine Prüfbescheinigung für ein Gefährt zu verlangen, auf dem Du von jedem Mountainbiker überholt wirst, will ich mich hier nicht weiter auslassen :wink:
Gruss Sebastian

hallo,

Sebastian hat es ja schon richtig gesagt, ABER wenn Du auf ein Fahrverbot anspielst, darfst Du KEIN Fahrzeug im Straßenverkehr führen, auch nicht das Führerscheinlose Mofa.

gruß

dennis

hallo,

Sebastian hat es ja schon richtig gesagt, ABER wenn Du auf ein
Fahrverbot anspielst, darfst Du KEIN Fahrzeug im
Straßenverkehr führen, auch nicht das Führerscheinlose Mofa.

Du hast recht, aber:

Hallo Dennis,

wenn Kevin vor dem 01.04.1965 geboren wurde, darf er mit dem Mofa fahren.
Oder, er ist nach dem 01.04.1965 geboren und besitzt eine, nach dem 01.04.1980 erworbene Mofa-Prüfbescheinigung, die ihm belassen wurde.
Besitzt er keine Prüfbescheinigung, oder wurde diese widerrufen,
ist „per pedis“ angesagt :frowning:

Gruß von Rollifern

*) per pedes

)

Hallo,

wenn Kevin vor dem 01.04.1965 geboren wurde, darf er mit dem
Mofa fahren.

Im Falle eines Fahrverbotes durch Richterliches Urteil auch dann nicht. Danach darf er ja wieder. Ein Fahrverbot ist ja kein Entzug der Fahrerlaubnis, denn diese wird von der Führerscheinstelle angestrebt, wenn Kenntnisse vorliegen, die einen Kraftfahrer ungeeignet erscheinen lassen, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Zudem soll ja das Fahrverbot als bestrafende Wirkung dienen. Jeder Hansel könnte ja dann, wenn er den Lappen abgegeben hat, weiterhin Mofa fahren.

gruß

dennis

Hallo Helge,

hast natürlich recht, wollte ich auch schreiben.
Aber damit kann/darf er ja auch Fahrradfahren…:wink:

Gruß von Rollifern

Hallo Dennis,

Im Falle eines Fahrverbotes durch Richterliches Urteil auch
dann nicht.

Auch Du hast natürlich recht:frowning:…
Du sprichst § 69 StGB an.

…Ein Fahrverbot ist ja
kein Entzug der Fahrerlaubnis…

Hier liegt mein Knackpunkt, und hier greift dann mein o.g. Stichtag 01.04.1965, bei Belassung bzw. Neuerteilung der Mofa-Prüfbescheinigung.

Wenn Kevin ein Fahrverbot erhalten hat ist es irrelevant, ob er eine Mofa-Prüfbescheinigung hat, oder nicht.
Ist ihm der Führerschein entzogen worden, hängt es davon ab, ob ihm auch die Prüfbescheinigung explizit entzogen wurde.
Wenn nicht, bzw. er keine hat und er vor dem 01.04.1965 geboren wurde, darf er Mofafahren!
Hoffe, mein Resümee war jetzt wenigstens richtig?

Gruß von Rollifern

Hi,

das stimmt m. E. nicht ganz:
Wenn Du einst ohne Führerschein Mofa fahren durftest, bleibt
Dir das für den Rest des Lebens.

Das ist wie mit dem FS 3: Ich durfte damals bis 7,5 Tonnen schwere
Fahrzeuge fahren, und das darf ich auch heute, obwohl man mit einem
neu erworbenen PKW-Führerschein max. 3,5-Tonnen-Fahrzeuge fahren darf.

Grüße vom T.

Hi Roland,

Meines Wissen darf kein KFZ ohne Führerschein gefahren werden,
ich will mich da aber nicht festlegen.

Krankenfahrstühle bis 10 km/h und Fahrzeuge bis 6 km/h sind Führerscheinfrei. Ist ein beliebter Tick, um z.B. mit einem alten Trecker zu fahren. Aber der Unterschied zwischen Fahrerlaubnisentziehung und Fahrverbot wurde ja schon dargelegt. Ein kleiner, abe feiner Unterschied :wink:
Gruss Sebastian

Hallo,

Ist ihm der Führerschein entzogen worden, hängt es davon ab,
ob ihm auch die Prüfbescheinigung explizit entzogen wurde.

Wird idR nicht. Außer bei absoluter Unfähigkeit ein Fzg im Str.v. zu führen.

Wenn nicht, bzw. er keine hat und er vor dem 01.04.1965
geboren wurde, darf er Mofafahren!

Ja.

Oft sieht man ja auch „stadtbekannte sozial schwache“, die eben „nur“ Mofa fahren, weil es zu mehr nicht reicht, warum auch immer.

gruß

dennis

Hi Sebastian,

Krankenfahrstühle bis 10 km/h und Fahrzeuge bis 6 km/h sind
Führerscheinfrei.

Sind das denn auch Kraftfahrzeuge im Sinne der StvZo?

Gruß
roland

Hallo Roland,

Krankenfahrstühle bis 10 km/h und Fahrzeuge bis 6 km/h sind
Führerscheinfrei.

Sind das denn auch Kraftfahrzeuge im Sinne der StvZo?

Ein Kraftfahrzeug wird vom Gesetz wie folgt definiert:
„Ein Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird und nicht an Gleise gebunden ist. Darunter fallen auch Krankenfahrstühle und Mofas.“
Gruss Sebastian