Hallo,
ich war heute abend auf dem Weg in den Marktkauf.
Als vor mir ein Eichhörnchen auf die Fahrbahn gelaufen ist, habe ich gebremst.
Mein Hintermann ist knapp hinter mir gerade noch zum Stehen gekommen und im Rückspiegel habe ich gesehen, wie er auch hinter dem Eichhörnchen hinterher geguckt hat. Mehr habe ich dann nicht mehr gesehen und bin weiter gefahren.
Dann war ich ca. 20 Minuten im Marktkauf.
Auf dem Rückweg sehe, daß genau an der Stelle, wo ich kurz vorher wegen dem Eichhörnchen gebremst habe, 3 Autos zusammengefahren sind.
Ich kann mir zwar überhaupt nicht vorstellen, daß das wegen meinem Bremsen passiert ist, weil ich überhaupt nichts gesehen und gehört habe.
Aber falls es doch wegen meinem Bremsen passiert ist, bin ich dann an dem Unfall schuld? Und ist das dann Unfallflucht ?
Falls es Unfallflucht ist, was kann jetzt im schlimmsten Fall passieren ?
Danke
Hallo,
Als vor mir ein Eichhörnchen auf die Fahrbahn gelaufen ist,
habe ich gebremst.
Solltest Du nur tun, wenn hinter Dir frei ist.
Dann war ich ca. 20 Minuten im Marktkauf.
Auf dem Rückweg sehe, daß genau an der Stelle, wo ich kurz
vorher wegen dem Eichhörnchen gebremst habe, 3 Autos
zusammengefahren sind.
Ich kann mir zwar überhaupt nicht vorstellen, daß das wegen
meinem Bremsen passiert ist, weil ich überhaupt nichts gesehen
und gehört habe.
Aber falls es doch wegen meinem Bremsen passiert ist, bin ich
dann an dem Unfall schuld? Und ist das dann Unfallflucht ?
Falls es Unfallflucht ist, was kann jetzt im schlimmsten Fall
passieren ?
Sollte jemand das ganze „von außen“ beobachtet haben und dies bei der Polizei angeben, kann es für Dich zumindest in Bezug des „unnötigen Bremsens“ eng werden.
Ich zitiere:
-
Gefahr für ein Kleintier (Katze, Hund, Fuchs) rechtfertigt scharfes Bremsen nur, wenn dieses Bremsen weder Menschen noch bedeutende Sachwerte gefährdet (OLG Frankfurt, VerkMitt 1984 Nr41 = DAR 1984, 157; LG Koblenz DAR 2001, 227; OLG Nürnberg DAR2001, 224) oder innerorts bei Tempo 50 das nachfolgende Kfz im Abstand von 25m fährt (KG DAR 2001, 122)
-
Ein zwingender Grund für starkes Bremsen setzt eine plötzliche ernste Gefahr voraus (OLG Düsseldorf VerkMitt 1975 Nr. 9) Dabei müssen die Gründe aus denen gebremst wird, in angemessenem Verhältnis zu der Gefährdung stehen.
Quelle: Roland Schurig „Kommentar zur STVO“ 11.Ausgabe siehe Brettbeschreibung
Fazit: Ein Eichhörnchen gehört nicht dazu, auch wenn Ich selbst es nicht übers Herz brächte es Platt zu fahren, aber es ist nunmal so.
gruß
dennis
Hallo Dennis,
danke für die Antwort,
aber was ist denn jetzt mit der Unfallflucht ?
Wenn ich den Unfall nicht bemerkt haben, kann das dann trotzdem Unfallflucht sein ? Was kann denn dann im schlimmsten Fall passieren?
Danke
Hallo Meike,
Laienmeinung: wie wär’s denn, wenn Du mal bei der Polizei anrufst und Dich nach dem Unfall erkundigst? Kannst denen das ja auch so erzählen. Wenn der Unfall einen anderen Grund hatte, weißt Du dann Bescheid, und Unfallflucht ist’s ja dann wohl glaub ich auch nicht mehr.
Viele Grüße,
Dennis
Ahhh du warst das, …
Hi Meike,
Spaß auf Seite *g.
Mir ist einmal ein ähnlicher Fall passiert. Ich war das dritte Auto und fuhr auf das zweite auf weil das erste plötzlich ohne erkennbare Ursache gebremst hat. Das erste Auto ist dann abgehauen, und die Dame die ich gerammt habe (nur ein kleiner Schaden) rief die Pozilei. Die haben sich das ganze angehört und mir mitgeteilt, dass ich immer so zu fahren hätte um rechtzeitig anhalten zu können.
Und dies gilt auch in deinem Fall. Es ist ja nicht der zweite auf dich draufgefahren, sondern Autos wesentlich weiter hinten. Die können ja gar nicht gesehen haben, warum du bremst. Könnte auch ein kleines Kind gewesen sein…
Nochdazu zählt, dass dein Hintermann offensichtlich Zeit genug hatte zu bremsen. Es kann also gar nicht besonders stark gewesen sein. Wahrscheinlich hat irgendein Hintermann gepennt und dann plötzlich scharf gebremst, wodurch die Unfälle ausgelöst wurden.
Hoffe ich konnte helfen
Schönen Sonntag
Klaus
Hallo,
aber was ist denn jetzt mit der Unfallflucht ?
??
Wenn ich den Unfall nicht bemerkt haben, kann das dann
trotzdem Unfallflucht sein ? Was kann denn dann im schlimmsten
Fall passieren?
Also mit Unfallflucht wird das nix, denn es war ja noch ein Auto hinter Dir, dem ja offensichtlich auch nix passiert ist, sondern erst das dritte bis fünfte Auto sind zusammengedeppert, also ist das deren Sache.
gruß
dennis
Huhu,
glaube jetzt doch, daß es nicht wegen mir war.
Ich war da nochmal, die Stelle war doch ein paar Meter weiter.
Vielleicht war es ja noch ein zweites Eichhörnchen
Aber danke für die Antworten.
Hi Dennis,
- Gefahr für ein Kleintier (Katze, Hund, Fuchs) rechtfertigt
scharfes Bremsen nur, wenn dieses Bremsen weder Menschen noch
bedeutende Sachwerte gefährdet (OLG Frankfurt, VerkMitt 1984
Nr41 = DAR 1984, 157; LG Koblenz DAR 2001, 227; OLG Nürnberg
DAR2001, 224) oder innerorts bei Tempo 50 das nachfolgende Kfz
im Abstand von 25m fährt (KG DAR 2001, 122)
Das nachfolgende Fahrzeug hat aber doch diesen Abstand eigentlich einzuhalten, oder? Demnach wäre ja derjenige, der auffährt, sowieso schuld. Eigentlich ein Klassiker der deutschen Gesetzgebung. Einerseits hat der Hintermann so zu fahren, das er jederzeit gefahrlos zum stehen kommt. Andererseits darf nicht ohne zwingenden Grund gebremst werden. Demnach ein typischer Fall für Teilschuld. Obwohl bei einem Auffahrunfall sicherlich darüber gestriten werden kann, wann ein zwingender Grund vorliegt. Sicher aber nicht bestritten werden kann, das der Hintermann eben nicht den nötigen Abstand hielt.
Gruss Sebastian
Abstand…
Hi Sebastian,
Das nachfolgende Fahrzeug hat aber doch diesen Abstand
eigentlich einzuhalten, oder?
Jaein, weil:
„Im Großstadtverkehr kann er (der Abstand) geringer sein (etwas 3Pkw-Längen), doch muß er ausreichen, um das auffahren zu vermeiden, wenn der Vordermann normal und verkehrsgerecht bremst. (OLG Düsseldorf VerkMitt 1967 Nr 35)“
Demnach wäre ja derjenige, der
auffährt, sowieso schuld.
Schon.
Eigentlich ein Klassiker der
deutschen Gesetzgebung. Einerseits hat der Hintermann so zu
fahren, das er jederzeit gefahrlos zum stehen kommt.
Andererseits darf nicht ohne zwingenden Grund gebremst werden.
Logisch. Kennst ja das „ausbremsen“, oder ? Wäre ja dann legal. Gilt aber auch als eigenmächtiger schwerer Eingriif in den Straßenverkehr
Demnach ein typischer Fall für Teilschuld. Obwohl bei einem
Auffahrunfall sicherlich darüber gestriten werden kann, wann
ein zwingender Grund vorliegt. Sicher aber nicht bestritten
werden kann, das der Hintermann eben nicht den nötigen Abstand
hielt.
Muß man von Fall zu Fall individuell beleuchten.
gruß
dennis
Hi,
Wahrscheinlich hat irgendein Hintermann gepennt
und dann plötzlich scharf gebremst, wodurch die Unfälle
ausgelöst wurden.
Das beobachte ich im innerstädtischen Verkehr immer wieder, verstärkt wenn es Frühjahr ist und die Hormone und Schönwetterlaune aus den Ohren quillt und bei tiefstehender Sonne.
gruß
dennis
*derimInnensatdtdschungelarbeitet*
Hi,
Das beobachte ich im innerstädtischen Verkehr immer wieder,
verstärkt wenn es Frühjahr ist und die Hormone und
Schönwetterlaune aus den Ohren quillt und bei tiefstehender
Sonne.
mir ist es genauso passiert.
Im Rückspiegel konnt ich beobachten, wie mein Hintermann einer jungen Frau hinterherschaute.
Leider musste ich bremsen und sah im Spiegel, wie er immer noch seinen Blick von der Strasse abgewand hat.
Ich brachte an meine Frau nur noch ein „Jetzt knallts“ raus und da hat es schon gescheppert.
Naja, er gab dann auch zu geträumt zu haben, was ich nicht abstreiten konnte oder wollte.
Gruß
roland