meine Frage: ich möchte einen alten Anänger verkaufen. Hat keinen TÜV mehr aber ist noch zugleassen. Kann ich dem Käufer für die Überführung mit entsprechendem Vertrag gefahrlos die Schilder überlassen. Bin ich dann noch der verantwortliche Halter (wegen Punkten, Haftung) oder kann ich dies durch einen Vertrag auf den Käufer übertragen?
Vor dem Verkauf melden clevere Verkäufer das Fahrzeug (oder wie hier das „Ziehzeug“, harharhar…) grundsätzlich ab. Der Käufer kann das Diong dann mit roten Nummern abholen und fertig.
Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Kiste noch über Jahre in Rumänien oder sontwo mit Deiner Zulassung läuft und Du die Steuern bezahlst, wenn der Käufer nicht ummeldet.
dem ist einfach vorzubeugen
indem man einen ordentlichen Kaufvertrag abschliesst.
In diesem Kaufvertrag wird neben den üblichen Daten zum Kaufgegenstand auch eine Klausel eingefügt, dass der Käufer das Fahrzeug (in diesem Falle ein Anhänger) zwecks Überführung noch mit den angebrachten Kennzeichen bewegen darf. Der Käufer wird verpflichtet das Fahrzeug unmittelbar nach erfolgter Überführung, jedoch nicht später als (präzises Datum angeben) ab- bzw. umzumelden. Dann gehört in diesen kaufvertrag noch der Pasus, dass sämtliche Risiken, Rechte und Pflichten mit Übergabe des kaufgegenstandes uneingeschränkt auf den Käufer übergehen.
Eine Kopie dieses Kaufvertrages geht dann (vom Verkäufer) unmittelbar an die Zulassungsstelle als auch an die Versicherung.
Das funktioniert einwandfrei und ich selbst machte dies bei Fahrzeugverkäufen in Deutschland immer so. Und in der Tat kam es genau zu den beschriebenen Situationen und dieser Kaufvertrag (ach ja, auf dem kaufvertrag das Datum und die Uhrzeit der Übergabe festhalten!) rettete mich.
Eine Kopie dieses Kaufvertrages geht dann (vom Verkäufer)
unmittelbar an die Zulassungsstelle als auch an die
Versicherung.
Das funktioniert einwandfrei und ich selbst machte dies bei
Fahrzeugverkäufen in Deutschland immer so. Und in der Tat kam
es genau zu den beschriebenen Situationen und dieser
Kaufvertrag (ach ja, auf dem kaufvertrag das Datum und die
Uhrzeit der Übergabe festhalten!) rettete mich.
wer haftet für einen vom käufer auf der überführungsfahrt verursachten unfall?
wer haftet für einen vom käufer auf der überführungsfahrt
verursachten unfall?
Der Fahrer kann uns (als vormaliger Eigentümer) gänzlich egal sein.
Der Eigentümer zum Zeitpunkt des Unfalls ist ja der neue Eigentümer (der Käufer) und kann uns genauso egal sein.
Hi Raymond,
in der Theorie ist das sicher richtig. Aber was nützt es Dir, wenn sich der Käufer an diesen Vertragsbestandteil einfach nicht hält?
Unterschreiben kann ich viele Verträge. Aber wenn ich mich nicht daran halte, dann muss man mich erstmal kriegen.
So hat es mein Bruder erlebt. Alles ordnungsgemäss, nur hat der Käufer das Fahrzeug eben nicht umgemeldet. Unter der angegebenen Adresse wohnte der Käufer nicht mehr (die Adresse im Ausweis muss nicht zwangsläufig richtig sein). Und so vergeht locke mal ein halbes Jahr oder länger, bis man dn Typ irgendwo auftreibt. Vorher abmeldn ist die sicherste Lösung.
Gruss Sebastian
meine Frage: ich möchte einen alten Anänger verkaufen. Hat
keinen TÜV mehr aber ist noch zugleassen. Kann ich dem Käufer
für die Überführung mit entsprechendem Vertrag gefahrlos die
Schilder überlassen. Bin ich dann noch der verantwortliche
Halter (wegen Punkten, Haftung) oder kann ich dies durch einen
Vertrag auf den Käufer übertragen?
Als Halter bist Du dran, wenn Du den Betrieb eines Fahrzeuges zulässt, obwohl der TÜV abgelaufen ist ( siehe auch §69a StVZO).
Gruss Sebastian
ich dachte eigentlich die haftpflicht des fahrzeughalters, der ja so lange das kfz nicht umgemeldet ist der alte waere.
man darf doch in deutschland kein fahrzeug ohne haftpflicht führen - oder missverstehe ich etwas?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
So hat es mein Bruder erlebt. Alles ordnungsgemäss, nur hat
der Käufer das Fahrzeug eben nicht umgemeldet. Unter der
angegebenen Adresse wohnte der Käufer nicht mehr (die Adresse
im Ausweis muss nicht zwangsläufig richtig sein). Und so
vergeht locke mal ein halbes Jahr oder länger, bis man dn Typ
irgendwo auftreibt. Vorher abmeldn ist die sicherste Lösung.
Richtig. Im Notfall die Versicherungsbeiträge nicht bezahlen (Versicherung über den Vorgang informieren) und dann geht an die Zulassungsstelle ein Schreiben und die erwirken eine Zwangsstillegung. Bei Bedarf wird der Wagen zur Fahndung ausgeschrieben.
Richtig. Im Notfall die Versicherungsbeiträge nicht bezahlen
(Versicherung über den Vorgang informieren) und dann geht an
die Zulassungsstelle ein Schreiben und die erwirken eine
Zwangsstillegung. Bei Bedarf wird der Wagen zur Fahndung
ausgeschrieben.
Aber leider zahlt man weiterhin die Steuern
Der Wagen meines Bruders war zur Fahndung ausgeschrieben. Nur durch Zufall wurde das Auto bei einer Kontrolle eines Zigeunerlagers in Flensburg gefunden. Es war das einzige Auto, was auf einen deutschen zugelassen war. Interessanterweise war der Wagen in der zwischenzeit wiederum mehrfach weiterverkauft worden, was das Auffinden des Autos nicht gerade vereinfacht. Scheinbar hat es niemanden gestört, das der Wagen nicht auf den Verkäufer zugelassen war. Also fast ein Jahr lang generve mit den Behörden. Die Cops standen jede Woche bei meinem Bruder vor der Tür und wollten den Wagen zwangsstillegen. Nur hatte er den Wagen ja nicht mehr. Die Anschrift des Käufers war falsch und somit war mein Bruder als letzter bekannter Halter schon quasi auf Du und Du mit den Beamten.
Fazit: fast ein Jahr Ärger mit Polizei, Zulassungsstelle, und Versicherung, die auf Zahlung der Prämie beharrte, da der Wagen ja noch zugelassen sei. Und fast ein Jahr noch Steuern zahlen für ein Auto, was man schon lange nicht mehr hat. Das macht echt keinen Spass.
Gruss Sebastian
ich dachte eigentlich die haftpflicht des fahrzeughalters, der
ja so lange das kfz nicht umgemeldet ist der alte waere.
man darf doch in deutschland kein fahrzeug ohne haftpflicht
führen - oder missverstehe ich etwas?
Richtig. Zahlen wird erstmal die Haftpflichtversicherung. Sicher kann man dann versuchen, sich auf zivilrechtlichem Weg den Verlust von evtl. Selbstbeteiligung und Schadensfreiheitsrabatt zurückzuholen.
Nur vor Strafzetteln schützt der Kaufvertrag, sofern die Übergabe mit Datum und Uhrzeit festgehalten wurde. Aber selbst das nützt einem nur dann was, wenn die Angaben des Käufers über seine Personalien und Anschrift richtig sind. Selbst ein Personalausweis bestätigt lediglich die Identität, aber nicht die korrekte Anschrift.