Hallo ihr Checker,
ich hab da mal ne Frage bezüglich getönter Scheiben. Ich bin Fahranfänger und will die Heckscheiben und die hinteren Seitenscheiben mit so einer Tönungsfolie tönen (Gibts ja alles bei ebay oder ATU). Da ist eigentlich immer so eine ABG Bescheinigung dabei, damit das alles seine Richtigkeit hat. Es heißt, dass die ABG Bescheinigung TÜV frei sei. Ich dachte immer man braucht ABE um so was dranmachen zu dürfen. Ich hab auch gehört, dass man nun ab 1.1.04 die Scheiben nicht mehr komplett tönen darf, d.h. man muss immer durchschauen können. Stimmt das?
Wäre dankbar für Hilfe (als Fahranfänger darf man sich nichts zu Schulden kommen lassen!)
Gruß Adrian