Hallo,
ich würde gerne wissen, ob ein mobliler Blitzer(Kombi) von der anderen Straßenseite (breite Hauptstraße) blitzen kann. Ich meine, daß er nur auf der eigenen Straßenseite, paralell zur Fahrbahn stehen kann?!
Gibt es da vielleicht eine Seite mit Richtlinien für dessen Aufbau ?
Gruß
Roberto
Hallo Roberto,
geh mal auf die Seite:
www.Radarfalle.de
da findest du alles zu diesem Thema…und entsprechende Gerichtsurteile…
mfg
Frank
Warumnicht?
Hallo!
Wieso sollte ein Blitzer so nicht stehen dürfen? Eigentlich könnte es dir so nur recht sein, wenn er auf der Gegenfahrbahn steht, denn so besteht wenigstens die Möglichkeit, dass der Gegenverkehr dich im Idealfall verdeckt!
Es gibt übrigens auch Kombis, die im 90 Grad- Winkel zur Straße stehen und aus dem hinteren Seitenfenster blitzen! Ganz ärgerlich!
Machbar ist alles!
Gruß
flO
Hallo Flo,
na weil dadurch das Meßergebnis verfälscht wird…
Für die beiden gängisten Meßgeräteserien („Multanova und Trafficpax“)
gibt es von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt genaue Vorgaben,
wie diese Geräte einzusetzen sind.
Weil du ansonsten nämlich einmal überspitz ausgeddrückt,mit einem
VW-Käfer schneller als ein Porsche wärest…
(Nur mal neben bei bemerkt…diese Geräte sind nur im Stande,Geschwindigkeiten von 25 Km/h bis 250 Km/h zu erfassen…
Fußgänger und FERRARI-Fahrer sind also eindeutig im Vorteil…*breitgrinz*…)
mfg
Frank
Hallo Flo,
Hallo
na weil dadurch das Meßergebnis verfälscht wird…
Für die beiden gängisten Meßgeräteserien („Multanova und
Trafficpax“)
gibt es von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt genaue
Vorgaben,
wie diese Geräte einzusetzen sind.
Weil du ansonsten nämlich einmal überspitz ausgeddrückt,mit
einem
VW-Käfer schneller als ein Porsche wärest…
Vorschriften ja! Paralell zu Straße etc.!
Es gibt aber keine Vorschrift auf welcher Straßenseite man stehen muss, um blitzen zu dürfen! Wenn doch, dann bitte ganz schnell her mit der Info und dem Beschluss! Dann wäre ich meine letzte Verwarnung los 
(Nur mal neben bei bemerkt…diese Geräte sind nur im
Stande,Geschwindigkeiten von 25 Km/h bis 250 Km/h zu
erfassen…
Fußgänger und FERRARI-Fahrer sind also eindeutig im
Vorteil…*breitgrinz*…)
Ferrari gehört doch zu Fiat? Ich werde deshalb trotzdem geblitzt 
mfg
Frank
Gruß
flO
Hallo Flo,
diese Vorschriften gibt es bei der PTB in Braunschweig…
Es ist nur die Frage,ob du für ein Knöllchen von 20 oder 25 EURO
erstmal 2 bis 3 Tausend EURO in ein Gerichtsverfahren investieren willst…
Die Kommunen planen diese Einnahmen ja in ihren Haushalt fest ein und verzichten Freiwillig auf keinen Fall darauf…also gehen die bis zur lezten Instanz damit…
( Ich persönlich habe zähneknirschend die 15 EURO in einem gleichen Fall
überwiesen…weil Jahrelang 2000 EURO „in der Luft schwebend“ ist mir einfach zu viel…)
mfg
Frank