Einbruchdiebstahl - kein Teilkaskoschaden?

Hallo,

habe kein passenderes Forum gefunden, also versuche ich es hier.

Vor einigen Wochen wurde mein Auto aufgebrochen und aus dem Fahrzeuginneren ein paar CDs geklaut. Die Versicherung weigert sich, den durch den Einbruch am Auto verursachten Schaden als Teilkasko abzuwicklen, da keine Bestandteile vom Auto geklaut wurden (ich will nicht das Geld für die CDs, nur die Reparaturkosten!)

Ist das wirklich so? Diebstahl ist doch in der Teilkaskoversicherung inkl.!?

Falls ich den Schaden tatsächlich durch die Vollkasko regulieren muss, kann ich dann wenigstens Geld für die gestohlenen CDs verlangen?

Tausend Dank, Anna.

Hallo Anna,

Vor einigen Wochen wurde mein Auto aufgebrochen und aus dem
Fahrzeuginneren ein paar CDs geklaut. Die Versicherung weigert
sich, den durch den Einbruch am Auto verursachten Schaden als
Teilkasko abzuwicklen, da keine Bestandteile vom Auto geklaut
wurden (ich will nicht das Geld für die CDs, nur die
Reparaturkosten!)

IMHO ist _das_ eine faule Masche des Versicherers (VR). Wenn Du der Schadenabteilung glaubhaft darlegen kannst, dass der Einbrecher nur aus Mangel an Zeit nicht das Autoradio - sondern eben nur lose Inhalte - hat mitgehen lassen, solltest Du die Versicherungsleistung bekommen.

Ist denn irgendeine, wenn noch so kleine Beschädigung, am Amaturenbrett bzw. dem Autoradio zu erkennen??? :wink:

Wurde ausserdem der Schaden schon von einem Versicherungsmenschen begutachtet?

Ist das wirklich so? Diebstahl ist doch in der
Teilkaskoversicherung inkl.!?

Ja, wohl mit Selbstbeteiligung(?) - und immer in Bezug auf das Fahrzeug und die damit fest verbundenen Teile: Autoradio, Antenne, Spiegel usw. gehört z.B. auch dazu - alles andere ist Hausrat… Hast Du dort schon einmal den Schaden von den fehlenden Gegenständen gemeldet (je nach Höhe kann das ja auch schon bei CDs eine ganze Menge ausmachen). Allerdings käme der Hausrat-VR nicht für die Beschädigungen am Fahrzeug auf.

(Noch etwas zu den „verbundenen Teilen“: die VR schliessen gerne bestimmte Teile oder Gegenstände vom Vschutz aus. Ggf. mal kurz in die AVB/Klauseln schauen; da gibt’s bestimmt eine Liste von.)

Falls ich den Schaden tatsächlich durch die Vollkasko
regulieren muss, kann ich dann wenigstens Geld für die
gestohlenen CDs verlangen?

Die Vollkasko wäre zwar eine Möglichkeit; versuche es besser erst nochmal mit dem Teilkasko-Schaden zu regulieren.

HTH

CU DannyFox64

Hallo DannyFox,

danke für die schnelle Antwort. :smile:

Einbrecher nur aus Mangel an Zeit nicht das Autoradio -
sondern eben nur lose Inhalte -

Tja, es sieht so aus, dass ein paar Jugendliche es tatsächlich nur auf die CDs abgesehen hatten. Ein entsprechend langer Schlitz im Verdeck, ein gezielter Handgriff und die CDs waren weg!

Die Versicherung wollte nur Fotos des Schadens, da hat sich keiner die Mühe gemacht, den Schaden zu begutachten.

Da bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als der Versicherung mit Kündigung zu drohen und die Kosten für die gestohlenen CDs erstattet bekommen zu wollen (damit bekäme ich wenigstens die Hälfte der höheren Selbstbeteiligung), falls sie tatsächlich auf eine Regulierung durch die Vollkasko bestehen.

So ein Mist! Anna. :frowning:

P.S.: Meine Hausrat hätte die CDs nur bezahlt, wenn das Auto innerhalb eines Gebäudes aufgebrochen worden wäre (das berühmte Kleingedruckte!).

Hallo Anna,
schau mal in Deine Allgemeinen Versicherungsbedingen. Viele Versicherer haben Vandalismus versichert.
sollte das bei Deiner nicht sein: wechseln.
Ich weiss eine anderen fFall, der wesenttich unangenehmer war: der hatte ein BWW Coupe. Der wurde gestohlen und später wieder gefunden.
Aber wie: Innen alles zerstört, Amaturenbrett, Sitze…Der Kühler herausgerissen, usw. Kurz: Totalschaden.
Damals gab es den Vandalismus§ noch nicht. Da alle Teile wiedergefunden wurden, gab´s gar nichts
Doch fast alle Versicherungen haben den Teil mitversichert.
Schau mal nach.
Grüße
Raimund.

Hallo Raimund!

schau mal in Deine Allgemeinen Versicherungsbedingen. Viele
Versicherer haben Vandalismus versichert.

Ja, aber einfacher Vandalismus in der TK? Sehr fraglich!

Ich weiss eine anderen fFall, der wesenttich unangenehmer war:
der hatte ein BWW Coupe. Der wurde gestohlen und später wieder
gefunden.
Aber wie: Innen alles zerstört, …

In diesem Fall stand aber der Vandalismus in Verbindung mit dem Diebstahl (TK-Schaden), insofern - wenn nicht gerade ausgeschlossen - IMNSHO mitversichert.

CU DannyFox64
*derauchmaleinVorlebenalsVersicherungsmenschhatte*

Moin, moin, Anna!

danke für die schnelle Antwort. :smile:

Diesmal ging’s nicht so schnell…

Einbrecher nur aus Mangel an Zeit nicht das Autoradio -
sondern eben nur lose Inhalte -

Tja, es sieht so aus, dass ein paar Jugendliche es tatsächlich
nur auf die CDs abgesehen hatten. Ein entsprechend langer
Schlitz im Verdeck, ein gezielter Handgriff und die CDs waren
weg!

Wenn der/die Täter nicht feststehen, ist „Jugendliche“ nur eine Vermutung. Das würde ich also aussen vor lassen oder bei der Korrespondenz mit der Versich. in den rechten Kontext rücken („könnte sein, dass… muss aber nicht!“)

Die Versicherung wollte nur Fotos des Schadens, da hat sich
keiner die Mühe gemacht, den Schaden zu begutachten.

Z.Zt. umso besser für Dich.

Was steht denn wortwörtlich in dem Protokoll der Anzeige bei der Polizei - die Du, so denke ich, wohl gemacht hast? Wenn daraus ein Anhaltspunkt für einen Fahrzeugdiebstahl hervorgeht, würde ich das der Versich. gegenüber noch einmal argumentieren, ausdrücklich nennen!

(Gute Chance, wenn ein einzelner nächtl. Aufbruch in einem Stadtteil, oder so. - Keine Chance aber :frowning: wenn mehrere Fz. in Serie aufgebrochen wurden…)

Da bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als der Versicherung
mit Kündigung zu drohen…

Davon zeigen die sich unbeeindruckt! Insbesondere kann es Dir im Wiederholungsfall drohen, dass die Versicherung (nach der Schadenregulierung) Dir kündigt. Cabrios sind nicht nur mit den Prämien teuer, sondern auch „nicht besonders beliebt“ bei den VR - wegen vieler Schäden (Stichwörter: Schadenhäufigkeit, negative Risikoauslese).

…und die Kosten für die gestohlenen CDs
erstattet bekommen zu wollen (damit bekäme ich wenigstens die
Hälfte der höheren Selbstbeteiligung), falls sie tatsächlich
auf eine Regulierung durch die Vollkasko bestehen.

So ein Mist! Anna. :frowning:

Noch nicht! Nur nicht einfach aufgeben! :wink:

P.S.: Meine Hausrat hätte die CDs nur bezahlt, wenn das Auto
innerhalb eines Gebäudes aufgebrochen worden wäre (das
berühmte Kleingedruckte!).

Ah, ja. – Evtl. wichtig für Dich künftig zu wissen: sind damit Garagen _jeder_Art_ gemeint? Oder nur abgeschlossene G., bewachte öffentliche G. usw.?

Nun, vielleicht kannst Du bei dem passierten Fall noch etwas retten!
Hope so!

CD DannyFox64