Zusatz-Klappsitz im Kleintransporter

Hallo,

ich möchte im Kangoo (LKW-Zulassung) einen Klappsitz einbauen (Sitz hat Freigabe). Nun habe ich damit ja 3 Sitze in meinem Auto, erlischt damit automatisch die LKW-Zulassung? Wenn nicht, kann ich den hinbauen, wo ich will? Ich habe gelesen das der Kleintransporter eine seitliche Schiebetür mit Fenster haben muß, eine Trennwand zum Fahrer wo man durchguggen kann und Fenster nach hinten (eben verglaste Türen). Habe ich alles. Ich möchte aber eben die LKW-Zulassung behalten und nicht noch eine extra TÜV-Abnahme machen müssen. Sitz einbauen, Teilegutachten in die Papiere und fertig.

Geht das?

Gruß
André

Hi André,
im Prinzip spricht nichts dagegen. Ich würde empfehlen, das ganze vorher mit dem TÜV abzustimmen. Aber eben auch mit dem Finanzamt, denn das entscheidet letztlich, ob ein LKW auch steuerlich ein LKW ist, und wenn der TÜV den Kangoo dreimal als LKW einträgt :wink:
Solange der Wagen nach wie vor vorwiegend zum Transport von Waren oder Lasten benutzt wird und Du den Klappsitz lediglich dazu benutzt, ab und zu bei schwererem Transportgut einen dritten Mann mitzunehmen, sollte das kein Problem sein. Meine Erfahrung: Wer freundlich fragt, dem wird geholfen.
Gruss Sebastian