Hallo,
ich habe da mal vielleicht eine etwas ausgefallenere Frage und hoffe, dass jemand hier vielleicht mehr zu dem Thema weiss:
Ich habe vor einen Motorradführerschein zu machen. Einen Autoführerschein (Klasse 3) habe ich schon mehr als 8 Jahre. Soweit ich das mitbekommen habe, müsste ich den alten Führerschein abgeben und mir dann einen neuen ausstellen lassen, der dann sowohl Klasse 3 und Motorrad beinhaltet.
Tja, aber das würde ich ganz gerne soweit umgehen, dass ich zumindest meinen alten Führerschein behalten kann (ohne dass dieser ungültig wird). Warum? Naja, einerseits läuft mir dieser Führerschein nicht ab (was die neuen ja angeblich doch tun) und zweitens würde ich ganz gerne im Führerschein stehen haben, dass ich keine Sehhilfe brauche. Motorrad wollte ich sowieso nur selten fahren, da müsste ich eben an die Brille denken, aber auf das Auto bin ich täglich angewiesen - da wäre das unvorteilhaft.
Wie kann ich das umgehen? Weiss jemand vielleicht, ob ich meinen alten als verloren melden kann und mit dem alten Schein weiterhin fahren darf? Oder werden die alten Scheine dadurch ungültig?
Danke!
Hannes
Hallo,
als es noch die „Lappen“ als Führerschein gab, wurde die neue Führerscheinklasse einfach zusätzlich eingetragen. Bei den jetztigen Scheckkarten-ähnlichen geht das nicht, da musst du ihn abgeben.
Dass neue Führerscheine verfallen, nein, in D ist das (noch) nicht so.
Eine Sehprüfung wirst du, wenn du einen neuen Führerschein machst, auf jeden Fall, ablegen müssen, denke ich. Ruf doch einfach in einer Fahrschule an und frag! Es macht also keinen Unterschied, ob dein alter Schein einen Zusatzeintrag erhält oder du einen neuen bekommst.
Gruß
Peter
Hallo,
na du bist mir ja einer…*g*
Also ersten behält die einmal erteilte Fahrerlaubnis Klasse 3(nach jetzigem Gesetzestand) ihre Gültigkeit unbefristet…
Eine Änderung gab es lediglich für die Klasse 2 (ärztliche Untersuchung
ab dem 50.Lebensjahr zwingend,sonst Rückstufung nach 3 )
Zweitens,wenn du beim Fahren eine Brille brauchst,dann trag sie auch…
tststs…
greets
Frank
Hallo,
prinzipiell steht Dir das Recht auf einen einzigen FS zu.
Der andere wird ungültig gestempelt und die Ecken abgeschnitten zur Entwertung.
Wenn Du ne Brille brauchst, dann trage sie auch.
gruß
dennis
Hi!
Genau wegen Leuten wie Dir geht das nicht… 
Wie kann ich das umgehen? Weiss jemand vielleicht, ob ich
meinen alten als verloren melden kann und mit dem alten Schein
weiterhin fahren darf? Oder werden die alten Scheine dadurch
ungültig?
Ein verloren gemeldeter FS ist ungültig.
Der Karten FS verfällt nicht bei Auto und Motorrad. Es wurde nur der Gesundheitscheck-Zyklus für Trucker verkürzt. Gab es vorher auch schon.
Warum bitte setzt Du die Brille im Auto nicht auf, wenn Du schlecht siehst?
*kopfschüttel*
Grüße,
Mathias
Hallo,
erstmal Danke für die zahlreichen Beiträge.
Um den etwas erhitzten Gemütern mal ein wenig zu erklären: Ich bin nicht der Ansicht, dass ich eine Brille brauche (nicht mit 0,25 Dioptrin!) - da gibt’s aber mehr als genügend Augenärzte, die das ganz anders sehen. Ich bin aber nicht gewillt, von Pontius bis Pilatus zu rennen, nur um am Ende bei einem weniger geldgierigen Augenarzt zu landen, der mir dann endlich das Papier ausstellt, das ich brauche.
Und was die Sehfähigkeit angeht: solange im rosa Lappen nicht drinsteht, dass man eine Brille braucht, macht man sich nicht strafbar, wenn man keine Brille auf hat. Und genau für diesen Fall möchte ich das auch weiterhin so halten. Ob ich die Brille wirklich auf habe oder nicht, ist doch eine ganz andere Frage.
Nochmals: Danke für die Antworten!
Gruß,
Hannes
Hallo,
also wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist keine Brille eingetragen im FS ?
Dann wird auch im neuen keine Brille eingetragen. Achte aber auf die Übertragung der Besitzstandsrechte der alten FS-Klasse 3.
Brille wird im Scheckkarten-FS mit 01.01. abgekürzt.
gruß
dennis
Hi,
ich habe vor einigen Jahren nachträglich den Motorradführerschein
gemacht und mußte vorher nochmal zum Sehtest. Also würde eine
notwendige Sehhilfe doch eingetragen werden müssen, nehme ich an.
Grüße vom T.
Hallo Telefonmann,
naja, wenn sich die Sehhilfe auf das Tragen während des Motorradfahrens beschränkt, wäre ich schon glücklich. Ich will nur nicht, dass das auch in meinem Auto-Führerschein steht.
Gibt’s denn keine Möglichkeit zwei Führerscheine (also wirklich getrennte Karten/Ausweise) zu haben? Dann würde ich einen fürs Auto (ohne Brille) und einen fürs Motorradfahren (mit Brille) haben wollen…
Gruß,
Hannes
Hallo,
als es noch die „Lappen“ als Führerschein gab, wurde die neue
Führerscheinklasse einfach zusätzlich eingetragen.
das mag früher bei den gaaaanz alten grauen lappen noch so gewesen sein, aber als ich anno 1988 meinen (ersten) führerschein gemacht habe, bekam ich schon das rosa faltblatt als führerschein ausgehändigt.
in diesen wurde auch nicht etwa nachträglich etwas eingetragen als ich 1996 die klasse zwei gemacht habe - nein, da wurde ein neuer schein ausgestellt.
ein weiterer eintrag wäre nämlich gar nicht möglich gewesen, weil die ensprechende rubrik für die nicht enthaltenen klassen im führerschein entwertet (nämlich ausgelocht) wurden.
und daß heutzutage noch in einem grauen führerschein irgendwelche eintragungen vorgenommen werden, kann ich mir eher nicht vorstellen …
schönen gruß,
robert
Hallo,
ich glaube nicht, daß der Gesetzgeber es irgendwie zuläßt,
einmal mit und einmal ohne Sehhilfe zu fahren. Entweder man
braucht sie oder man braucht sie nicht; wenn der Augenarzt
oder Optiker festgestellt hat, daß man eine braucht, muß sie
auch in jedem denkbaren Führerschein drinstehen. Eigentlich müsstest
Du die Sehhilfe also auch im Autoführerschein nachtragen lassen.
So seh ich das zumindest.
Grüße vom T.
Versuch’s doch beim Optiker erstmal ohne Brille.
Als ich beim Optiker war, waren meine Augen echt fertig (Brille brauche ich nich, aber meine Augen sind recht empfindlich) und obwohl ich teilweise garnix erkannt habe und bei den kleinen Dingern 5 Minuten lang rumgeraten habe, bekam ich trotzdem den nötigen Wisch nach dem Motto „alles Ok, keine Einschränkungen“.