Muss Abblendlicht bei Fernlicht ausgehen?

Hallo, Werweisswas-Experten!

Wie ist die gesetzliche Bestimmung? Muss beim Golf III mit Doppelscheinwerfern (Hella, für „Golf IV-Look“) das Abblendlicht so geschaltet werden, dass es beim Fahren mit Licht ausgeht, wenn man das Fernlicht anschaltet? Oder muss es parallel weiterleuchten, wenn man aufblendet?

Dankeschön an alle ernsthaften Antworter!

Ciao, Chris

Hi Chris

Also - bei meinem Peugeot mit H7-Scheinwerfern bleibt das Ablendlicht eingeschaltet, wenn ich aufblende. Wüßte auch keinen Grund, weshalb das Ablendlicht nicht angeschaltet sein dürfte… schließlich ist in solchen Fällen ja eh keiner da, den es stören könnte.
Das bei PKWs mit kombinierten Ablend-/Fernlicht das Ablendlicht abgeschaltet wird, liegt vermutlich nur an der Hitzeentwicklung in dem Birnchen bzw. der Lampe.

Gruß
Frank K.

Hi, Frank!

Hast mir geholfen!
Vielen Dank!

Chris

Hallo !

Ich schliesse mich der Meinung von
Frank an, dass es bei Standard-
Lampen wohl an der Hitzeentwicklung
liegt. Bei manchen Fahrzeugtypen kann
es aber trotzdem zu Problemen kommen,
wenn nämlich die Lichtmaschine nicht
genug Strom produzieren kann (es sind
dann ja nicht nur Fern- und Abblendlicht
an …) Sowas merkt man aber, wenn man
die Bordnetz-Spannung misst und
sie beim Licht einschalten stark absinkt.
Eventuell wirds auch kritisch
wenn die Kabelquerschnitte zu klein
bemessen sind und die nebeneinander
liegenden Kabel sich stark erwärmen
(Sollte bei „modernen“ Autos aber
eigentlich keine Problem sein.)

viel Spass beim Aufblenden,

Ingo.

Ja, genau, Ingo, aufblenden ist hip!

Gruß, Chris!

Hallo,
genau richtig.Wenn bei einer normalen H4-
Lampe beide Wendeln brennen,dauert es nicht lange,bis die Lampe den Hitzetod stirbt.
Bei KFZ mit Doppelscheinwerfern bleibt
meist das Abblendlicht beim aufblenden an.
Gruß Sebastian

Bei Doppelscheinwerfer muß das Abblendlicht ausgehen, wenn man aufblendet.
Genauso müssen auch die Nebelscheinwerfer ausgehen, wenn du aufblendest.

Beides kann dir jede Zulassungstelle, jeder TÜV und jede Polizeidienststelle sagen.

Das blöde ist nur, kein Schwein interessiert diese Vorschrift.
Wie oft sehe ich Autos, wo Abblendlicht oder Nebellampen beim Aufblenden anbleiben oder Motorräder mit Doppelscheinwerfer, wo BEIDE Lampen auf Abblendlicht oder Aufblendlicht an sind.
Das ist 100% illegal.
Bei Motorräder darf beim Aufblendlicht wie beim Abblendlicht nur EIN Scheinwerfer an sein, auch wenn das Fahrzeug Doppelscheinwerfer hat.
Dann ist halt der eine für Abblendlicht und der andere zum aufblenden.

Winfried

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bei Doppelscheinwerfer muß das
Abblendlicht ausgehen, wenn man
aufblendet.

Tut mir leid,aber das ist eindeutig falsch.
Zum einen störts keinen,wenn die Abgeblendeten Scheinwerfer mitbrennen,zum anderen müssten alle meine Autos mit Doppelscheinwerfer,die ich gefahren habe,
(Alfasud,Audi Coupé,Scirocco,Fiat 131 etc.)
verbotenerweise umgerüstet worden sein.
Siehe auch StVZO §50 Abs.4:
Für das Fernlicht und für das Abblendlicht
dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein
sie dürfen so geschaltet sein,daß bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.

Genauso müssen auch die Nebelscheinwerfer
ausgehen, wenn du aufblendest.

Das ist richtig.

Beides kann dir jede Zulassungstelle,
jeder TÜV und jede Polizeidienststelle
sagen.

siehe oben!!

Das blöde ist nur, kein Schwein
interessiert diese Vorschrift.
Wie oft sehe ich Autos, wo Abblendlicht
oder Nebellampen beim Aufblenden
anbleiben oder Motorräder mit
Doppelscheinwerfer, wo BEIDE Lampen auf
Abblendlicht oder Aufblendlicht an sind.
Das ist 100% illegal.
Bei Motorräder darf beim Aufblendlicht
wie beim Abblendlicht nur EIN
Scheinwerfer an sein, auch wenn das
Fahrzeug Doppelscheinwerfer hat.
Dann ist halt der eine für Abblendlicht
und der andere zum aufblenden.

Gruß Sebastian