Unwetter und Standstreifen

Hallo Ihr lieben Autoexperten,

wie schaut das denn rechtlich aus, wenn ein ziemlich heftiges Gewitter-Unwetter auf die Autobahn niederprasselt und die Leute am Standstreifen anhalten. Dürfen die das? Wir reden also hier nicht von einem verirrten Regentröpfchen, das auf die Scheibe kullert sondern von einem leibhaftigen Unwetter mit Regenmassen, die auch auf höchster Scheibenwischerstufe nicht weggewischt werden können und 3-4 cm Wasser auf der Straße. Wie’s halt so ist, sinkt erstmal die Fahrgeschwindigkeit auf 100 - 80 - 60 - 40 km/h und spätestens dann wird der Pannenstreifen (breit genug, keine Auffahrt weit und breit und auch kein echter Parkplatz greifbar) rappelvoll. Nun meine ich mich vage zu erinnern, daß das nicht erlaubt ist bin aber nicht sicher. Die Vernunft würde mir sagen, daß es besser ist, daß Leute, die sich bei diesem Wetter fürchten zu fahren anhalten als daß sie im Schrittempo einher schleichen. Andererseits, was wenn einer eine „echte“ Panne hat und den Pannenstreifen braucht?
Nun interessiert mich weniger die moralische Seite sondern wirklich die rechtliche Geschichte: also darf ich wegen extremem Unwetter den Pannenstreifen als Parkplatz mißbrauchen? Wenn nein, wie wird das begründet? Und was könnte einem Zuwiderhandelnden schlimmstenfalls passieren (vorausgesetzt es passiert kein Unfall deshalb sondern er steht da friedlich vor sich hin und wird dabei ertappt)?

*wink*

Petzi

Hi Petzi,

nach STVO ist das Halten auf dem Standstreifen verboten.

http://www.autorecht24.de/Bussgeldkatalog/Standstrei…

bei einem Unwetter handelt es sich nach meiner Meinung nicht um ein halten, sondern um ein liegenbleiben, da die Fahrt plötzlich aus unvorhergesehenen Gründen nicht mehr fortgesetzt werden kann

Schöne Grüße

Klaus

Hi!

Wenn der Fahrer aufgrund schlechter Witterung nichts mehr sieht, sollte er anhalten.
Ein Zwang zum Weiterfahren ist hier kontraproduktiv weil gefährlich.
Zur Not ist halt temporär der Scheibenwischer ausgefallen…

Grüße,

Mathias

off Topic
Zum 1.:

wie schaut das denn rechtlich aus

zum 2.:

Nun interessiert mich weniger die moralische Seite sondern
wirklich die rechtliche Geschichte

…und trotzdem machste hier den Moralischen. Bringt doch nix.

Greetz

M.

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Hallo Klaus,

nach STVO ist das Halten auf dem Standstreifen verboten.
http://www.autorecht24.de/Bussgeldkatalog/Standstrei…

Danke schön, das war genau was ich wissen wollte *freu* Und den Link heb ich mir auch gleich auf, falls ich mal wieder sowas wissen will :smile:

*wink* und fühl Dich reich besternt

Petzi

Hi!

Zum 1.:

wie schaut das denn rechtlich aus

zum 2.:

Nun interessiert mich weniger die moralische Seite sondern
wirklich die rechtliche Geschichte

…und trotzdem machste hier den Moralischen. Bringt doch nix.

Doch, das tut es. Denn die rechtliche Seite 2schaut so aus", dass im Einzelfall ein Richter zu entscheiden hat. Und dieser Richter hat vielleicht doch auch ein paar „moralische“ Ansätze bei seiner Urteilsfindung inne.
Ich meine, dass bei der beschriebenen Situation mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit einer Strafe zu rechnen ist.

Soviel zur „rechltichen Seite“, die eben niemals 100%ig eindeutig ist…

Grüße,

Mathias

Hallo,

dafür ist der Standstreifen nicht vorgesehen. Man kann ja auch mit 10km/h im ersten Gang über die Autobahn kriechen, wenn es die Wetter,- und Verkehrsverhältnisse erfordern.

Gefährlich ist mE nicht das langsamfahren, sondern die uneinsichtigen Raser.

gruß

dennis

Hallo Zusammen.

Dazu stand letztens ein Kurzbericht in der Zeitung. Demnach ist es einem Motorradfahrer verboten bei starkem Regen auf dem Standstreifen der Autobahn anzuhalten.

Eine Meinungsäußerung dazu verkneife ich mir jetzt mal…

Gruß

Stefan