Andere Farbe - Eintragen lassen?

Moin alle zusammen,

wenn ich den unteren Teil (Seitenschutzleisten abwärts) meines Wagens anders lackieren möchte, muss ich das dann in die Papiere eintragen lassen? Es ist ja keine Komplettlackierung.
Danke für Eure Antworten
Tino

Hi!

Ist das Dein Ernst?
Du kannst Deinen Wagen in quasi jeder Farbe lackieren, eloxieren, verkleiden lassen, eintragungspflichtig ist das nicht.
Einzige Ausnahme: zu viel Chrom, wegen der Blendgefahr.

Grüße,

Mathias

Du kannst Deinen Wagen in quasi jeder Farbe lackieren,
eloxieren, verkleiden lassen, eintragungspflichtig ist das
nicht.

bist du da sicher?

(wieso steht sonst ein Farbcode im Fahrzeugschein…)

cu
kai

Hi!

Du kannst Deinen Wagen in quasi jeder Farbe lackieren,
eloxieren, verkleiden lassen, eintragungspflichtig ist das
nicht.

bist du da sicher?

Ja. Habe meine Vespa 2 mal komplett umlackiert. Erst war sie gelb, dann schwarz, dann grün. Hat den TÜV nie gestört.

(wieso steht sonst ein Farbcode im Fahrzeugschein…)

Keine Ahnung.

Grüße,

Mathias

Hi

Ja. Habe meine Vespa 2 mal komplett umlackiert. Erst war sie
gelb, dann schwarz, dann grün. Hat den TÜV nie gestört.

hat Deine Vespa ueberhaupt nen Farbcode im Fahrzeugschein?
*vllt. jibbet sowas nur bei richtigen Autos - grinz*

cu
kai

Hallo,

Du kannst Deinen Wagen in quasi jeder Farbe lackieren,
eloxieren, verkleiden lassen, eintragungspflichtig ist das
nicht.

kann ich mir nicht gut vorstellen, denn die Farbe ist bei Fahndungen nach Fahrerflucht etc. nicht unbedingt das unwichtigste Kriterium.

Gruß,
Christian

Hallo Tino!

Du darfst Dein Auto ohne Eintragung täglich in beliebigen Farben neu lackieren, bekleben oder tapezieren, kannst es bemalen und gepunktet oder gestreift zum Gesamtkunstwerk erklären - hat niemanden zu interessieren. Wenns Dir Spaß macht, beziehe Dein Auto mit Fell. Nur gegen auf die Motorhaube aufgeschraubte Hörner hat der Tüv etwas.

Gruß
Wolfgang

Danke!

aber wieso steht dann ein Farbcode im Schein. Der muss doch geändert werden. Außerdem hat mit Sicherheit die Rennleitung was dagegen, wenn zu einem Nummernschild auf einmal eine andere Farbe gehört. Mein Problem war eigentlich: ab wieviel geänderte Fläche muss man das eintragen lassen.
Beispiel: Spiegel grün lackiert -> bestimmt kein Eintrag,
Ganzes Auto lackiert -> Neuer Eintrag
Aber wo ist die Grenze?
Danke nochmal
Tino

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Tino!

aber wieso steht dann ein Farbcode im Schein.

Das weiß ich nicht. Vielleicht nur, um im Reparaturfall die passende Farbe ordern zu können. Tüv und Zulassungsstelle interessieren sich jedenfalls nicht für die Farbe des Fahrzeugs. Beim Umlackieren gibts nichts an- oder umzumelden. Wie sollte das wohl funktionieren? Du nimmst ein Dutzend Farbreste und kippst die zusammen. Welche Farbe mit welchem Code ergibt das? Oder darf man nur amtlich genehmigte Farbtöne verwenden? Und braucht man auch eine Genehmigung oder Eintragung, wenn die Farbe in der Sonne vergilbt? Nee, so weit geht die Bürokratie in D nun doch noch nicht.

Gruß
Wolfgang

Hi,

Wenns Dir Spaß
macht, beziehe Dein Auto mit Fell.

wo kann man das machen lassen? Das würde gut zu meiner Unterbodenbeleuchtung passen *doppelgrins*

J~
PS: bei mir in der Nachbarstrasse steht einer INNEN komplett mit orangenem Fell. Das Auto ist grün, passt! :smile:

Hallo zsäme!
Also wie schon mehrfach richtig gesagt: Es ist sowas von grober Teewurst wie und ob Du Dein Auto lackierst! Völlig uninteressant. Musst Du nicht seintragen lassen.
Warum dann der farbcode in den Papieren? Um später einmal nachvollziehen zu können, welche farbe hatte der denn im Original. Das Lied kann jeder Old- oder Youngtimerrestaurator singen: In ein paat Jahren weiss das sonst kein Mensch mehr. Und der andere Grund ist folgender: Bei der Herstellung geht man davon aus, das die Mehrheit der Autofahrer ihren Wagen nicht umlackieren. Um dann aber bei einem unfall oder sonstwas schnell den originall Ton bei der Hand zu haben steht er eben im Schein drin.
Das Argument mit der Fahndung find ich witzig. Nur weil dann der Polizei der Code bekannt ist, denn das Auto mal hatte, heisst es ja noch lange nicht, das er diesen Ton noch hat. Wer in der fahdnung steht hat schon mal potentiell was verbrochen…udn autoumlackieren machts dann auch net mehr schlimmer…
Also viel spass beim painten!
/root

Hi!

Ja. Habe meine Vespa 2 mal komplett umlackiert. Erst war sie
gelb, dann schwarz, dann grün. Hat den TÜV nie gestört.

hat Deine Vespa ueberhaupt nen Farbcode im Fahrzeugschein?

Ja.

*vllt. jibbet sowas nur bei richtigen Autos - grinz*

Die Vespa ist kein unrichtiges Auto, sondern eine Vespa. Um einem gefährt die bezeichnung „Auto“ verleihen zu dürfen, bedarf es nach landläufiger Ansicht 4 Rädern. Die Vespa hat deren lediglich zwei (eigentlich 3, das Ersatzrad guckt links ein bisschen raus…), was dazu führt, dass sie die Bezeichnung „Auto“ nicht tragen darf. Allerdins gilt sie, da zwei Reifen und über 125 ccm, als Motorrad. Wichtiger für unsere Frage ist allerdings eher, ob sie über 50 ccm hat.
Dies kann ich bejahen, sie läuft auf über 50 ccm (genauer gesagt: 135 ccm), daher unterliegt sie denselben Zulassungs- und TÜV-Bestimmungen wie richtige und unrichtige Autos (über 50 ccm) und darf somit in dieser unserer Diskussion als Protagonist offiziell mitwirken…

Grüße,

Mathias

Hi Christian,
also die Farbe kann nun wirklich jeder nach belieben ändern, ohne das der KFZ-Schein oder Brief geändert werden müsste. Bei uns wird zwar auch bei der Zulassungsstelle nach der Farbe im Anmeldeformular gefragt, aber zur Auswahl steht da nur rot, grün, gelb, blau, schwarz, grau etc.
Orange z.B. gibt es dort nicht, also macht man sein Kreuzchen bei „Andere“. Und nun?
Sicher ist die Farbe bei einer evtl Fahndung nicht unwichtig. Aber meinst Du wirklich, wer mit seinem Auto eine Straftat begeht oder ein Auto stiehlt und umlackiert, macht sich darüber Gedanken, ob er evtl. mit dem Gesetz in Konflikt kommt, weil er die Farbänderung nicht eintragen liess? :wink:
Im Ernst, das ist ein rein statistischer Wert, der weder überprüft wird, noch irgendeine rechtliche Bedeutung hat. Ist zu vergleichen mit der statistischen Warentarif-Nr. im Aussenhandel. Ist zwar Vorschrift, aber nachprüfen tuts niemand.
Gruss Sebastian

In ein paat Jahren weiss das sonst kein Mensch mehr.

Und der andere Grund ist folgender: Bei der Herstellung geht
man davon aus, das die Mehrheit der Autofahrer ihren Wagen
nicht umlackieren. Um dann aber bei einem unfall oder sonstwas
schnell den originall Ton bei der Hand zu haben steht er eben
im Schein drin.

Hm…

Da frage ich mich immer, warum man nicht einfach die Klappe hält, wenn man’s nicht weiss…
Am Ende glaubt den Schwachsinn noch einer, und versucht anhand des FzScheines eine Farbe mischen zu lassen… und erhält dann „Blau in 4253 Tönen“.

Es bewertet doch keiner die Antwortfrequenz… warum also Halbwissen in die Welt emittieren…?

Resignierte Grüße
formica

In ein paat Jahren weiss das sonst kein Mensch mehr.

Und der andere Grund ist folgender: Bei der Herstellung geht
man davon aus, das die Mehrheit der Autofahrer ihren Wagen
nicht umlackieren. Um dann aber bei einem unfall oder sonstwas
schnell den originall Ton bei der Hand zu haben steht er eben
im Schein drin.

Hm…

Da frage ich mich immer, warum man nicht einfach die Klappe
hält, wenn man’s nicht weiss…

Sehe ich ganz genauso und frage mich warum du hier antwortest…

Am Ende glaubt den Schwachsinn noch einer, und versucht anhand
des FzScheines eine Farbe mischen zu lassen… und erhält dann
„Blau in 4253 Tönen“.

ich entnehme mal deinem profil, das du kfz sachverständiger bist. jetzt stellt sich mir aber mal ganz ernsthaft die frage, welchen sachverstand du bei diesem post eingesetzt hast. woran erkenne ich denn bitte die exakte farbe die ich zusammenmischen soll? richtig! am farbcode! diesen mit der information um welchen typ und baujahr sowie der km-leistung in den farbmischer eingeben und der computer mischt den exakten farbton.

Es bewertet doch keiner die Antwortfrequenz… warum also
Halbwissen in die Welt emittieren…?

mir ist neu, das es hier um irgendeine bewertung geht…

Resignierte Grüße
formica

kopfschüttelnd und am sachverstand zweifelnde grüße
/root

Hallo erneut,

im FzBrief ist unter 32) neben dem Tag der ersten Zulassung ein EINSTELLIGER Farbcode angegeben - 0 bis 9 drücken Grundfarben wie weiss, blau oder schwarz aus. Mehr nicht.

Es KANN, muss aber keineswegs, der Hersteller seinen Farbcode im Brief hinterlassen haben, darauf ist keinesfalls Verlaß! (Steht dann ggf. unter „Vermerke des Herstellers“.

Da es in der Diskussion um die Eintragungspflicht der Farbe ging, habe ich die eventuellen Hinweise des Herstellers außer acht gelassen, da diese nicht zwingend vorliegen.

Anhand des Eintrages im Brief kann ich definitiv sagen, ob das Auto blau ist, oder nicht - aber ob es sich um Himmelblau bei Tag oder bei Nacht handelt, leider nicht…

N.b.: Der Farbcode findet sich idR auf einem der Herstellungsaufkleber im Serviceheft, im Bereich des Kofferraumes, Motorraumes etc. oder im Auftragsformular der Auslieferung des Neuwagens.

Grüße
formica