Autokauf mit Hindernissen ?

Hallo,
angenommen ich kaufe bei einem autohändler ein auto (nissan), der verschiedene Autos von EU-Neuwagen im Angebot hat, kann ich dann bei problemen trotzdem problemlos zu jedem Nissanhändler/werkstatt fahren???
das auto ist nämlich bei so einem händler um bis zu 2000€ billiger. vielleicht gibt es ja auch sonst irgendwelche haken???
vielen dank für antworten.

soweit ich weiss
hi,
also die EU-Fahrzeuge sind tatsächlich ca. 33 % billiger als die Fahrzeuge in Deutschland.
Fraglich ist die Umsatzsteuer, ob du in Deutschland welche bezahlen musst, dann wäre trotzdem noch ein gewinn von 17 %.
Ab ersten Oktober 2004 hat man überall die gleichen Gewährleistungsansprüche, egal wo du dein Auto gekauft hast.
Koorigiert mich, falls ich was falsch gesagt hab.
mfg
Paul

Wir haben einen BJ '98 Nissan aus Dänemark, gekauft '99 über einen EU-Händler. Wartung etc. alles über die örtliche Nissan-Vertragswerkstatt. Im Servicebuch selber sind Werkstätten in ganz Europa aufgelistet.

Hallo Sarah,
woran soll der Händler denn sehen, dass Deine Mühle aus Dänemark stammt?
das merkt er frühestens, wenn er den KFZ-Schein sieht. Da könnte es evtl. eine Kennung geben (Typ: 00000). Doch auch dann muss er seine Arbeit machen. macht er sie schlecht, kannst du Dich bei Nissan beschweren.
Also: kauf Dir Dein Auto. Du wirst keine Probleme haben. Und das Argument: bei Verkauf bringt das Auto weniger ist auch nicht richtig. Denn du brauchst das niemanden zu sagen. Das ist kein Verheimlichen. Du sagst ja dem Käufer eines in D gekauften Autos auch nicht: „Übrigens, das Auto wurde in Bayern gekauft“
Grüße
Raimund

Hallo Sarah,

kein Thema, es fahren mehr und mehr Reimporte in Deutschland rum, und teilweise bieten selbst die Vertragshändler schon mehr oder weniger offen Reimporte an. Gerade die kleineren Händler verdienen am Verkauf der Fahrzeuge selbst ohnehin kaum noch was, aber durch den Verkauf der Reimporte binden sie dann eben die Werkstattkunden an sich und verdienen dann hierüber.

Aufpassen solltest du nur insoweit, als dass es sich schon um einen bekannteren seriösen Reimporteur und nicht gerade um die letzte Hinterhofklitsche handelt, damit alles perfekt abgewickelt wird. Das Datum der Originalauslieferung sollte möglichst eng an deinem Kaufdatum liegen (weil sich hieran die Garantieansprüche berechnen), du solltest auf dem Originalgarantieschein mit Stempel des ausländischen Händlers und einem dt. Bordbuch bestehen und bei der Ausstattung daran denken, dass identische Modellbezeichnungen in einzelnen Ländern durchaus anders (aber nicht unbedingt schlechter) ausgestattet sein können. D.h. wenn du Wert auf ein bestimmtes Ausstattungsmerkmal legst, solltest du hiernach gezielt fragen.

Gruß vom Wiz, der inzwischen den 2. Reimport fährt und noch nie Probleme mit Vertragswerkstätten gehabt hat

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

woran soll der Händler denn sehen, dass Deine Mühle aus
Dänemark stammt?

…an der Fahrgestellnummer.

das merkt er frühestens, wenn er den KFZ-Schein sieht. Da
könnte es evtl. eine Kennung geben (Typ: 00000). Doch auch
dann muss er seine Arbeit machen. macht er sie schlecht,
kannst du Dich bei Nissan beschweren.

Vor allem kannst Du gleich zu einer freien Werkstatt fahren und Dir den Aufpreis für den Unterhalt des Glaspalastes sparen.

Also: kauf Dir Dein Auto. Du wirst keine Probleme haben. Und
das Argument: bei Verkauf bringt das Auto weniger ist auch
nicht richtig. Denn du brauchst das niemanden zu sagen.

Das stimmt so nicht.
Reimport, Taxinutzung, Mietwagennutzung sind m.W. bei Verkauf dem Käufer anzugeben.
Allerdings ist „reimport“ heute kein Wertminderungsgrund mehr.

Grüße,

Mathias

Hallo Matthias,

woran soll der Händler denn sehen, dass Deine Mühle aus
Dänemark stammt?

…an der Fahrgestellnummer.

hat Deine Vertragswerkstatt schon mal bei der Terminvergabe nach der Fahrgestellnummer gesehen?
So nach der Methode: er sagen Sie mir Ihre Fahrgestellnummer bevor ich Ihnen einen Termin gebe.

das merkt er frühestens, wenn er den KFZ-Schein sieht. Da
könnte es evtl. eine Kennung geben (Typ: 00000). Doch auch
dann muss er seine Arbeit machen. macht er sie schlecht,
kannst du Dich bei Nissan beschweren.

Vor allem kannst Du gleich zu einer freien Werkstatt fahren
und Dir den Aufpreis für den Unterhalt des Glaspalastes
sparen.

Falsch: sämtliche Vertragswerkstätten müssen die Arbeiten ausführen. Da hat z.B. VW (ich glaube, die waren es) schon böse blechen müssen, weil sie glaubten hier Unterschiede machen zu können. Wir sind auf dem, Wege zu einem Staat Europa. Das würde genau das gleiche sein, als wenn du in Hamburg einen VW kaufst und in München nicht zur Werkstatt gehen kannst: „Sie fahren ja einen VW aus dem Ausland! Nein, den reparieren wir nicht!“
Inzwischen ist es so, dass die Autofirmen ihren Vertragshändlern voll eine vor den Latz knallen, wenn sie gegen dieses Gesetz verstoßen.

Also: kauf Dir Dein Auto. Du wirst keine Probleme haben. Und
das Argument: bei Verkauf bringt das Auto weniger ist auch
nicht richtig. Denn du brauchst das niemanden zu sagen.

Das stimmt so nicht.
Reimport, Taxinutzung, Mietwagennutzung sind m.W. bei Verkauf
dem Käufer anzugeben.
Allerdings ist „reimport“ heute kein Wertminderungsgrund mehr.

Aus obigen Gründen stimmt das nicht. Du musst Taxi, Mietfahrzeug usw. angeben. Nicht jedoch einen Kauf innerhalb der EU. Das ist übrigens rechtlich kein Reimport. Er wäre es, wenn Du das Spiel mit der Schweiz, Kroatien… treiben würdest. die gehören nicht zur EU.
Ich würde jedem Händler, der hier Zicken macht sofort erklären, dass er sich hiermit strafbar macht und eine Anzeige von mir zu erwarten hat.
Bei anschließend schlampiger Arbeit gibt´s noch weitere schöne Mittel.
Doch die Werkstätten haben sich inzwischen daran gewöhnt.
nebenbei: meine Frau fährt so einen EU-Wagen.
Grüße
Raimund

Hi!

woran soll der Händler denn sehen, dass Deine Mühle aus
Dänemark stammt?

…an der Fahrgestellnummer.

hat Deine Vertragswerkstatt schon mal bei der Terminvergabe
nach der Fahrgestellnummer gesehen?
So nach der Methode: er sagen Sie mir Ihre Fahrgestellnummer
bevor ich Ihnen einen Termin gebe.

…um mich geht es hier nicht.
Es wurde gefragt, woran der Händler den Reimport identifizieren kann und das habe ich beantwortet.
Was er dann mit dieser Info anstellt, steht auf einem anderen Blatt.
Ich persönlich glaube, dass ein Markenhändler heute froh um jeden Kunden, v.a. für die Werkstatt ist.
Schlechtere Arbeitsleistung wird wohl bei einem Reimport nicht zu erwarten sein.
Was hat er davon?

das merkt er frühestens, wenn er den KFZ-Schein sieht. Da
könnte es evtl. eine Kennung geben (Typ: 00000). Doch auch
dann muss er seine Arbeit machen. macht er sie schlecht,
kannst du Dich bei Nissan beschweren.

Vor allem kannst Du gleich zu einer freien Werkstatt fahren
und Dir den Aufpreis für den Unterhalt des Glaspalastes
sparen.

Falsch: sämtliche Vertragswerkstätten müssen die
Arbeiten ausführen.

Nichts anderes habe ich behauptet.
Ich würde mir halt, analog zu den AMS Werkstatt-Tests, den Gang zum Glaspalast sparen, denn der Service ist im Schnitt nicht besser und die Preise höher.
Darum ging es mir.

Da hat z.B. VW (ich glaube, die waren es)
schon böse blechen müssen, weil sie glaubten hier Unterschiede
machen zu können. Wir sind auf dem, Wege zu einem Staat
Europa. Das würde genau das gleiche sein, als wenn du in
Hamburg einen VW kaufst und in München nicht zur Werkstatt
gehen kannst: „Sie fahren ja einen VW aus dem Ausland! Nein,
den reparieren wir nicht!“
Inzwischen ist es so, dass die Autofirmen ihren
Vertragshändlern voll eine vor den Latz knallen, wenn sie
gegen dieses Gesetz verstoßen.

Die Autofirmen selbst, v.a. Opel und VW, straffen ja gerade massiv das Händlernetz. Die Gekündigten arbeiten ja oft als Freie weiter. Da würde ich persönlich hingehen.

Also: kauf Dir Dein Auto. Du wirst keine Probleme haben. Und
das Argument: bei Verkauf bringt das Auto weniger ist auch
nicht richtig. Denn du brauchst das niemanden zu sagen.

Das stimmt so nicht.
Reimport, Taxinutzung, Mietwagennutzung sind m.W. bei Verkauf
dem Käufer anzugeben.
Allerdings ist „reimport“ heute kein Wertminderungsgrund mehr.

Aus obigen Gründen stimmt das nicht. Du musst Taxi,
Mietfahrzeug usw. angeben. Nicht jedoch einen Kauf innerhalb
der EU. Das ist übrigens rechtlich kein Reimport. Er wäre es,
wenn Du das Spiel mit der Schweiz, Kroatien… treiben
würdest. die gehören nicht zur EU.

Wier gesagt, ich weiss definitiv, dass in den 90ern ein EU-Import beim Verkauf angegeben werden musste. Wie es heute genau aussieht, weiss ich nicht mit Sicherheit. Ich wäre hier jedoch vorsichtig und würde ggf. Rücksprache mit einem ADAC-Anwalt halten.

Ich würde jedem Händler, der hier Zicken macht sofort
erklären, dass er sich hiermit strafbar macht und eine Anzeige
von mir zu erwarten hat.

…woraufhin Du dann sicherlich die bestmögliche Arbeitsqualität an Deinem Wagen erwarten kannst…

Bei anschließend schlampiger Arbeit gibt´s noch weitere schöne
Mittel.

Das merkst Du doch gar nicht. Da liegt ja der Hase im Pfeffer.
Autokauf ist eben v.a. im Hinblick auf die Zukunft Vertrauenssache.

Doch die Werkstätten haben sich inzwischen daran gewöhnt.

Warum auch nicht?
Geld mit Neuwägen verdient kaum noch einer. Die Werkstatt ist die Cash-Cow.

Grüße,

Mathias