Hallo,
Ist es zulässig Gasflaschen (Argon,Sauerstoff) ausserhalb eines Werkstattanhängers zu befestigen?
Wenn nein,wie muss die Be-/Entlüftung innerhalb des Anhängers aussehen?
Wo findet man im Internet entsprechende Seiten?
mfg
Peter
Hallo,
Ist es zulässig Gasflaschen (Argon,Sauerstoff) ausserhalb eines Werkstattanhängers zu befestigen?
Wenn nein,wie muss die Be-/Entlüftung innerhalb des Anhängers aussehen?
Wo findet man im Internet entsprechende Seiten?
mfg
Peter
Hallo Peter,
guck mal ins Plaudereibrett. Dort wirst Du verlangt.
Grüße
Franz
ADR
Hallo Peter!
Dies ist in den ADR-Vorschriften festgelegt. Für Gase gibt es spezielle Vorschriften, da bin ich leider nicht so bewandert.
Schau mal in dieses Forum:http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/ubbthreads…
Gib bei deiner Anfrage auch gleich die zu befördernde Menge an, es gibt nämlich verschiedene Mindermengenregelungen. Achtung: Es reicht auch nicht aus dein Fahrzeug dementsprechend zu beladen, du musst es auch entsprechend Kennzeichnen und Papiere wie schriftliche Weisung und Beförderungspapier dabeihaben.
Grüße Dusan
Danke,
für den Link,das mit den notwendingen Bescheinigungen etc. war mir schon klar,die Frage ging mehr in richtung Tüv und so,sprich nach richtlinien WIE das ganze zu sichern ist.
Na ich werde die Frage mal in das angegebene Forum stellen.
DANKE Dusan und mfg
Peter