Welche Frist für Zustellung Bußgeldbescheid?

Hallo,

ich bin mir nicht sicher welche Frist es für die Zustellung von Busgeldbescheiden nach einem Verkehrsvergehen gibt. Ich meine der Bescheid muß innerhalb von 6 Wochen ab Verkehrsvegehen zugestellt sein.
Muß ich nach einer verspäteten Zustellung dennoch zahlen? Bzw. ist diese Frist korrekt?

Vielen Dank!

Hallo,

ich bin mir nicht sicher welche Frist es für die Zustellung
von Busgeldbescheiden nach einem Verkehrsvergehen gibt. Ich
meine der Bescheid muß innerhalb von 6 Wochen ab
Verkehrsvegehen zugestellt sein.
Muß ich nach einer verspäteten Zustellung dennoch zahlen? Bzw.
ist diese Frist korrekt?

Wenn, dann gelten 3 Monate, die aber durch den Anhörungsbogen unterbrochen werden.

http://www.radarfalle.de

gruss

dennis

Es besteht eine Frist von 3 Monaten, die sich jedesmal um weitere 3 Monate verlängert sobald Dir die Ordnungsbehörde einen Anhörungsbogen oder ähnliches zugestellt hat.
D.h. du begehst eine Owi und erhälst 3 Monate lang keine Antwort, so ist die Verjährung eingetreten.
Sollte nach 6 Wochen (nach Begehung der Owi =>Rotlicht/Geschwindigkeit etc.) der Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldbescheid bei Dir im Briefkasten liegen, so zählt die Verjährung ab diesem Zeitpunkt mit 3 Monaten neu zu zählen.
Solltest Du Widerspruch einlegen, welcher durch die Behörde abgelehnt wird und sie Dir dies schriftl.mitteilt, so erweitert sich die Verjährung wiederum um 3 Monate ab erhalt der Ablehnung und immer so weiter.

In kurzer Form: Nach jeder behördlichen Zustellung beginnen die 3 Monate erneut!!!

ciao
AnKaDo