Was muß ich alles machen, um unseren Bus
auch als Klein-LKW anmelden zu können.
Auf den Tüv und die für dich zuständige Zulassungsstelle gehen und mit denen reden.
Kein Gag, sondern mein Ernst.
Mein Vater hat einen Kia Carnival.
Unsere PKW-Steuergesetze gelten nur bis 6 Sitze.
Alle Siebensitzer (Also ALLE Van´s wie unser Kia) haben eigene Steuerregeln und werden immer schlechter in der Schadstoffklasse eingestuft, wie sie wirklich sind.
Wir haben das mit der Zulassungsstelle abgeklärt, was die haben wollen um die Schlüßelnummer zu ändern und dann haben wir die TÜV´s in der Umgebung abgeklappert, um zu hören, wer am wenigsten Probleme macht.
Letztendlich haben wir einen TÜV gefunden, der uns den siebten Sitz ausgetragen hat und damit hat die Zulassungsstelle unseren Van in einen sechsitzer umgetragen, womit wir eine Schadstoffklasse besser gerutscht sind.
Auszug aus den Vorschriften
Zur Info: Einstufung als LKW
· Das Fahrzeug muß zum Gütertransport geeignet sein
· Mindestens 50% der Gesamtfläche des Fahrzeuginnenraums muß Ladefläche sein;
Gesamtfläche: ab Vorderkante Gaspedal bis hintere Innenraumbegrenzung,
Ladefläche: ab Hinterkante Vordersitz in ihrer Mittelstellung bis hintere Innenraumbegrenzung (in Höhe Ladefläche)
· die Nutzlast muß mindestens 40% des zulässigen Gesamtgewichts
o d e r
· die Laderaumhöhe ( im Bereich der für den Gütertransport verfügbaren Lade-fläche, mit Ausnahme der Radhäuser) muß mindestens 1m betragen.
· Als Leergewicht gilt die Masse des betriebsfertig ausgerüsteten Kraftfahrzeuges einschließlich des Fahrergewichtes von 75kg
· Der Fahrersitz ist, insbesondere im Fußbereich, gegen Eindringen von Ladungsteilen zu sichern
· Befestigungsmöglichkeiten für nicht mehr zu benutzende Sitze sind dauerhaft (für die Dauer der Einstufung als LKW !), z.B. durch punktverschweißte Blindschrauben oder andere Abdeckungen, unbrauchbar zu machen
· Für das Fahrzeug ist nachzuweisen, da es die zum Zeitpunkt seine Erstzulassung für LKW geltenden:
Vorschriften über die Bremsanlage und das Bremsvermögen für LKW
Abgasvorschriften für LKW (in Abhängigkeit seines zulässigen Gesamtgewichtes)
Geräuschvorschriften für LKW erfüllt (Herstellerbestätigung, Angaben in den Fahrzeugpapieren, Prüfzeugnisse)
· Die für LKW in Abhängigkeit ihres zulässigen Gesamtgewichtes gelten Ausrüstungsvorschriften sind einzuhalten, z.B.:
zGG > 4,0t : Ausrüstung mit mindestens einem Unterlegkeil
· Die für LKW geltenden Vorschriften bezüglich ihrer lichttechnischen Einrichtungen, z.B. Mitführen einer Warnleuchte, sind einzuhalten
· Die zulässige ungebremste Anhängelast darf höchstens die Hälfte des um 75kg erhöhten Leergewichtes des ziehenden Fahrzeuges, aber nicht mehr als 750kg betragen. Die zulässige gebremste Anhängelast darf höchstens 1,0 x zGG bei nicht durchgehender und 1,5 x zGG LKW bei durchgehender Bremsanlage betragen
· für Art und Umfang der Umrüstung an deinem Fahrzeug, setze dich mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV (in Westdeutschland) oder DEKRA(in Ostdeutschland)in Verbindung
Beim Transit muß um in eine andere Steuerklasse zu kommen eine Auflastung erfolgen.Den Umbausatz gibt es beim nächsten Ford Händler.Danach ist die Umtragung kein Problem mehr