KFZ Steuer - Zahlungsweisen

Hallo.

Kurze und knackige Frage - wie kann man aktuell seine Steuer zahlen.Es hat sich ja das so ergeben daß man das vom Konto abgebucht bekommt. Hat Vater Staat nur an sich gedacht oder auch eingerichtet daß man als Bürger die Steuer monatlich, vierteljährlich, halbjährlich abbuchen lassen kann ?

Oder gibt es andere möglichkeiten eine sofortige komplette Vorrauszahlung zu umgehen (Saisonkennzeichen ausgenommen).

Danke schonmal für die Antwort…

Nein
gruß

dennis

gruß

dennis

öhm… - kein Text ?!

Wozu ?
Hallo,

Kurze und knackige Frage

Kurze und kanckige Antwort

Hat Vater Staat nur an sich gedacht oder
auch eingerichtet daß man als Bürger die Steuer monatlich,
vierteljährlich, halbjährlich abbuchen lassen kann ?

Nochmals: NEIN

Oder gibt es andere möglichkeiten eine sofortige komplette
Vorrauszahlung zu umgehen (Saisonkennzeichen ausgenommen).

Auch hier nochmals : Nein

gruß

dennis

nicht ganz richtig …
Hallo Dennis,

nur „NEIN“ ist nicht ganz richtig.
Ab einem bestimmten Betrag darf man sehr wohl halb- oder sogar vierteljährlich zahlen - kostet dann aber markanten Aufpreis.

Nachzulesen im Kraftfahrzeugsteuergesetz §11 (1) und (2):

**(1) Die Steuer ist jeweils für die Dauer eines Jahres im Voraus zu entrichten.

(2) Die Steuer darf, wenn die Jahressteuer mehr als 500 Euro beträgt, auch für die Dauer eines Halbjahres und, wenn die Jahressteuer mehr als 1.000 Euro beträgt, auch für die Dauer eines Vierteljahres entrichtet werden. In diesen Fällen beträgt die Steuer

  1. wenn sie halbjährlich entrichtet wird, die Hälfte der Jahressteuer
    zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von 3 vom Hundert,
  2. wenn sie vierteljährlich entrichtet wird, ein Viertel der Jahressteuer
    zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von 6 vom Hundert.

Ein Wechsel des Entrichtungszeitraums ist nur zulässig, wenn die Änderung vor oder spätestens mit der Fälligkeit der neu zu entrichtenden Steuer schriftlich angezeigt wird.**

Und hier nochmal zum Nachlesen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kraftstg/__1…

Schönen Gruß,
Robert

Hallo,

es geht schon - je nachdem, wie hoch deine Steuer ausfällt …

Nachzulesen im Kraftfahrzeugsteuergesetz §11 (1) und (2):

**(1) Die Steuer ist jeweils für die Dauer eines Jahres im Voraus zu entrichten.

(2) Die Steuer darf, wenn die Jahressteuer mehr als 500 Euro beträgt, auch für die Dauer eines Halbjahres und, wenn die Jahressteuer mehr als 1.000 Euro beträgt, auch für die Dauer eines Vierteljahres entrichtet werden. In diesen Fällen beträgt die Steuer

  1. wenn sie halbjährlich entrichtet wird, die Hälfte der Jahressteuer
    zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von 3 vom Hundert,
  2. wenn sie vierteljährlich entrichtet wird, ein Viertel der Jahressteuer
    zuzüglich eines Aufgeldes in Höhe von 6 vom Hundert.

Ein Wechsel des Entrichtungszeitraums ist nur zulässig, wenn die Änderung vor oder spätestens mit der Fälligkeit der neu zu entrichtenden Steuer schriftlich angezeigt wird.**

Und hier nochmal zum Nachlesen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kraftstg/__1…

Übrigens hat der Staat dabei nicht nur an sich gedacht, sondern auch an die Steuerzahler: der Aufwand der betrieben werden müßte, um eine vierteljährliche oder gar monatliche Zahlungsweise betreiben zu können wäre immens - und das ist dann für die meist doch noch recht überschaubaren Beträge der KraftSt auch nicht unbedingt angemessen.
Entweder müßten also die Gebühren für diese „Dienstleistung“ noch weiter angehoben werden (dann lohnt sich die „Ratenzahlung“ aber für niemanden mehr), oder die Steuern müßten ganz allgemein nochmal angehoben werden um den gestiegenen Aufwand zu bezahlen.

Also gleich alles im Voraus, und erst wenn die Summen wirklich nennenswert werden, gibts eine halb- oder vierteljährliche Zahlungsweise.

Schönen Gruß,
Robert

Schönen Gruß,
Robert

Danke, wieder was gelernt…
Hallo Robert,

danke.

Klingt auch logisch, zumindest für die, die viel zahlen, so wie mein Chef für die ganze Herde Omnibusse…

gruß

dennis

Alles klar, ich danke dir. Halb bzw. Vierteljährlich Hilft mir schonmal weiter. Es ist schon eine gewaltige Summe die in meinem Fall zu Zahlen ist und von daher ist es dann wohl möglich zumindest halb / vierteljährlich zu zahlen (Die Steuer ist eindeutig im 4 Stelligen Bereich - US Hubraumriese halt :wink: )

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