nun habe ich endlich das Brett mit Autofragen gefunden, war schon etwas umständlich, aber vielleicht finde ich hier Hilfe!?
Ich möchte mir ein kleines Auto kaufen und muss mich finanziell natürlich vorher informieren. Ich hätte auch gern gewußt was mein zukünftiges Auto an Steuern kostet. Gibt es irgendwo im Net eine Liste, in der man diese Werte nachlesen kann?? Ich habe leider nichts gefunden, dabei sind diese Sachen doch feste Werte oder nicht?
Freue mich über jeden netten Tip!
Ansonsten gibt’s glaube ich beim ADAC eine Liste der Betriebskosten für Autos (allerdings nur für Neuwagen) in denen auch die jeweilige KFZ-Steuer steht.
Ojehojeh, du weißt gar nicht, was für eine Frage du da gestellt hast.
Das deutsche Steuerrecht ist so ganz dicht hinter der Quantentechnik angesiedelt.
Die genauen Erklärungen der Schlüßelnummer eines Fahrzeuges und der sich daraus ergebenen Steuerklasse gibt es z.B. beim ADAC und ist (als Fax) 7 DIN-A-4 Seiten lang.
Außerdem ändert sich alles regelmäßig.
Zum Jahr 2000 hat sich alles geändert, 2002 das nächste mal usw usw.
Drei Beispiele :
Mein Daihatsu Cuore war bis 31.12.1999 für 7 1/2 Jahre Steuerfrei, da er vor der Steuer als echtes Fünf-Liter-Auto galt und außerdem eine günstige Schadstoffklasse hat.
Ab dem 01.01.2000 zahlt der Wagen Steuern, obwohl sich nichts an der Technik geändert hat.
Mein Vater hat einen Siebensitzigen VAN.
Dieser Wagen wurde mit einer Steuerklasse beworben, die er nicht bekommen hat.
Das Problem lag daran, das der Motor die richtige Steuerklasse hat, aber laut dem deutschen Steuerrecht gelten die „normalen“ Schadstoffklassen für PKW nur für Wagen BIS 6 Sitzen.
Aber ALLE Vans haben sieben Sitze und werden deswegen in einer schlechteren Steuerklasse eingestuft, wie es von der technischen Seite eigentlich sein müßte.
Nach Ausbau eines Sitzes bekam der Wagen eine andere Schlüßelnummer und eine bessere Steuerklasse.
Mein Wohnmobil war früher ein 2,8-Tonner und wurde früher als LKW versteuert und gilt nach aktuellem Steuerrecht als PKW. Nach Umtragen des Fahrzeuges auf 3,1-Tonnen gilt LKW-Steuerrecht nach Nutzlast (extrem billiger).
In allen drei Fällen waren die offiziellen Stellen wie ADAC, Auto-Bild oder z.B. das Finanzamt total überfordert, das nachzuvollziehen.
Mit einem zugedrückten Auge und etwas resigniert bekam ich stückchenweise die Informationen, die ich brauchte.
Heute blickt keiner mehr durch, was im Steuerrecht abgeht.