Ein Autohändler hatte seinem Kunden zwar versprochen, den geleasten Wagen am Ende der Laufzeit kaufen zu können, doch die Leasinggesellschaft wollte davon nichts wissen. Das OLG entschied, die Leasinggesellschaft ist Eingetümerin des Wagens und an die Aussagen des Händlers nicht gebunden. Eine Händlerzusage, auch schriftlich, ist nichts wert. Der Kunde hatte das nachsehen.
OLG Koblenz AZ 5 U 174/04
Dieses neue Urteil von 2004 trifft mich persönlich besonders bitter.
1995 hatte ich genau das gleiche Leasingproblem.
1996 nahm ich mir einen Anwalt, der mich auslachte, weil ich an die Händlerzusage glaubte mit Leasing einen Wagen erwerben zu können.
1998 bekam ich vom Richter letztmalig gesagt, wer einer Händlerzusage glaubt, mit Leasing einen Wagen real erstehen zu können, ist nicht betrogen worden wenn er ihn nicht bekommt, sondern ist einfach nur dumm. Leasing ist definitiv nur Miete ohne Kaufrecht, wie bei InterRent.
In den folgenden Jahren kämpfte ich mit allen Zeitungen, dem ADAC und mit Anwälten immer wieder um die Rechte der Leasingnehmer und immer bekam ich die gleiche Antwort : Die Menschen sind so gut über Leasing aufgeklärt, das niemand mehr so dumm wäre und Leasing für eine Finanzierung halten würde.
Dabei stiegt der Leasinganteil bei den Autos auf über 30% und gleichzeitig flattern mir täglich Hilferufe per EMail ins Haus, das man Leute mit Leasing genauso abgezockt hat wie mich.
Bitte, wofür habe ich jetzt 9 Jahre gekämpft?
Mein persönlicher Fall hier : http://www.winni-the-pooh.de/auto/leasing.htm
Und wenn ich von diesem seltsamen Dennis Lischer keine Antwort bekäme wäre das ganz schön. Ich lege keinen Wert darauf, mit leeren Vermutungen „Hinterfotzig“ attackiert zu werden, vor allem von jemanden, der nicht weiß was er schwätzt.