195/65R15 ... und dann ?

Hi all,

im KFZschein sind Reifen mit Geschwindigkeitsindex „V“
eingetragen (also bis 240km/h zugelassen).
im gleichen Schein steht aber auch eine Höchstgeschwindigkeit
von 198km/h.
Darf ich dann auch „H“ Typen benutzen ?

Danke schon mal
Gunter

Hi Gunter,

wenn der Fahrzeugschein V-Reifen vorschreibt, darfst du auch nur ab V-Reifen aufwärts fahren. Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit hat damit nur zum Teil was zu tun, da dort zum einen noch ein gewisses Sicherheitspolster aufgerechnet wird.

Grüßle
Frank K.

Hi Frank,

Danke für Deine Antwort! :smile:

wenn der Fahrzeugschein V-Reifen vorschreibt, darfst du auch
nur ab V-Reifen aufwärts fahren.

was ich aber gefunden habe:
Winterreifen, die mit „M+S“ gekennzeichnet sind, dürfen auch
einen niedrigeren Index haben. Ich hoffe diese Infos sind noch
aktuell ???

Schöne Grüße
Gunter

Hi Gunter,

Winterreifen, die mit „M+S“ gekennzeichnet sind, dürfen auch
einen niedrigeren Index haben. Ich hoffe diese Infos sind noch
aktuell ???

Ja, die Infos sind noch aktuell. Allerding mußt du in dem Fall einen Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers anbringen, der auf den geringeren Speedindex der Reifen hinweist.

Grüßle
Frank K.

Danke Frank,

hast mir sehr geholfen !!! :smile: :smile: :smile:
Ich möchte schließlich beim ersten TÜV-Termin keinen
Tritt in den Ar… bekommen.

Thanks
Gunter