Meine Rechte als (falsch) Geblitzter

Hallo Freunde der Nacht und alle, die diesen Artikel zu zivilisierteren Zeiten lesen!

Mal wieder hat das Grübelmonster, dieser alte Pechvogel, ein Problem:

Vor etwa einer halben Stunde wurde ich geblitzt (natürlich zwei Minuten, bevor die die Falle abgebaut haben, typisch ich Pechvogel…). 50 war erlaubt, 70 gehört nach Mitternacht zum guten Ton, knapp unter 70 hatte ich (hoffentlich) drauf. Was aber nicht alles wäre. Denn: Genau, während es „klick“ machte, war ein anderer dabei, mich mit geschätzten 90+x zu überholen, ich muß ihn aber im „entscheidenden“ Moment verdeckt haben.

* Wie kulant ist die baden-württembergische Justiz in diesem speziellen Fall? Wie anerkannt ist hier denn jene Meßmethode (mobiler Blitzkasten)?

* Und wie stark zählen hier die Faktoren „aufs Auto angewiesen sein“ und „kein Geld für Nachschulung besitzen (wenn der Herr da am Podest stur bleibt)“?

* Gibt es eine Verjährungsfrist?

Ich hoffe, die Antworten fallen nicht zu schlimm aus…

Ein endgültig verzweifeltes Grübelmonster

Vor etwa einer halben Stunde wurde ich geblitzt (natürlich
zwei Minuten, bevor die die Falle abgebaut haben, typisch ich
Pechvogel…). 50 war erlaubt, 70 gehört nach Mitternacht zum
guten Ton, knapp unter 70 hatte ich (hoffentlich) drauf.

Zum guten Ton LOL. Zum guten Ton gehört gar nix, macht zwar vielleicht jeder, aber noch lang nicht erlaubt deswegen.

Was
aber nicht alles wäre. Denn: Genau, während es „klick“ machte,
war ein anderer dabei, mich mit geschätzten 90+x zu überholen,
ich muß ihn aber im „entscheidenden“ Moment verdeckt haben.

Wart erstmal ab was kommt. ich glaub nicht dass sie dich wegen ihm geblitzt haben.

* Wie kulant ist die baden-württembergische Justiz in diesem
speziellen Fall? Wie anerkannt ist hier denn jene Meßmethode
(mobiler Blitzkasten)?

Ich denk mal gar nicht kulant und voll anerkannt.

* Und wie stark zählen hier die Faktoren „aufs Auto angewiesen
sein“ und „kein Geld für Nachschulung besitzen (wenn der Herr
da am Podest stur bleibt)“?

Gar nichts zählen sie.

* Gibt es eine Verjährungsfrist?

Weiss ich leider nicht, aber was meinste damit? Die werden sich schon rechtzetig melden.

Bruno

… 50 war erlaubt, 70 gehört nach Mitternacht zum guten Ton, knapp unter 70 hatte ich (hoffentlich) drauf.
Was aber nicht alles wäre. Denn: Genau, während es „klick“ machte,
war ein anderer dabei, mich mit geschätzten 90+x zu überholen,
ich muß ihn aber im „entscheidenden“ Moment verdeckt haben.

Wenn zwei Fahrzeuge auf dem Bild sind, wird in der Regel das Bild nicht weiterverwertet. Wenn nur du drauf zu sehen bist, dann bist auch nur du gemessen worden.

* Wie kulant ist die baden-württembergische Justiz in diesem speziellen Fall?
Wie anerkannt ist hier denn jene Meßmethode (mobiler Blitzkasten)?

Kulant? Die Methode ist anerkannt.

* Und wie stark zählen hier die Faktoren „aufs Auto angewiesen sein“ und „kein Geld für Nachschulung besitzen
(wenn der Herr da am Podest stur bleibt)“?

Sie zählen nicht.

* Gibt es eine Verjährungsfrist:

Ja, sechs Monate.

Gruß Bernhard

… 50 war erlaubt, 70 gehört nach Mitternacht zum guten Ton, knapp unter 70 hatte ich (hoffentlich) drauf.
Was aber nicht alles wäre. Denn: Genau, während es „klick“ machte,
war ein anderer dabei, mich mit geschätzten 90+x zu überholen,
ich muß ihn aber im „entscheidenden“ Moment verdeckt haben.

Wenn zwei Fahrzeuge auf dem Bild sind, wird in der Regel das
Bild nicht weiterverwertet. Wenn nur du drauf zu sehen bist,
dann bist auch nur du gemessen worden.

Das ist ja das Problem: Der Überholende hat, als er auf einer Höhe mit mir war, gezögert. Somit sind wohl 1 1/2 Autos auf dem Bild.
Mein Problem war, daß ich befürchte, daß sein Tempo registriert und ich fotografiert wurde.

* Wie kulant ist die baden-württembergische Justiz in diesem speziellen Fall?
Wie anerkannt ist hier denn jene Meßmethode (mobiler Blitzkasten)?

Kulant? Die Methode ist anerkannt.

* Und wie stark zählen hier die Faktoren „aufs Auto angewiesen sein“ und „kein Geld für Nachschulung besitzen
(wenn der Herr da am Podest stur bleibt)“?

Sie zählen nicht.

Okay, ich gebs zu: dumme Fragen. Aber sorry. Die Sache war da grad 'ne halbe Stunde alt und ich war sowieso verzweifelt…

* Gibt es eine Verjährungsfrist:

Ja, sechs Monate.

Danke! *Wart&Hoff*

Ciao

GM

Das ist ja das Problem: Der Überholende hat, als er auf einer
Höhe mit mir war, gezögert. Somit sind wohl 1 1/2 Autos auf
dem Bild.

Es darf nur EIN Auto auf dem Bild sein. Ansonsten ist das Bild anfechtbar und der Staat hat kein Geld fuer aussichtslose Prozesse. Also: 1,00001 Auto auf dem Bild und es ist wertlos. Lass dir auf jeden Fall das Bild zeigen.

Mein Problem war, daß ich befürchte, daß sein Tempo
registriert und ich fotografiert wurde.

Eben darum ist es anfechtbar!

Gruss, Niels

Hallo Pechvogel!
Mir ist letztens ähnliches passiert! Nur hatte ich statt erlaubter 70 kmh immerhin Tacho 100 kmh (mit Tempomat). Auf dem „Benachrichtigungsschreiben“ war dann nach „Abzug der Toleranzen“ nur noch 88 kmh übrig! Hat zwar ein paar Mark gekostet, aber keine Panik: kein Führerscheinentzug, keine Punkte und erst recht keine MPU! Also: cool bleiben, is´ halb so schlimm.
Ralph

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