Gewährleistung Autoverwerter

Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit so etwas :
Gebrauchtes Getriebe wird beim Autoverwerter gekauft, stellt sich nach Einbau (in anderer Werkstatt) als nicht i.O. heraus. Autoverwerter tauscht dieses Getriebe aus, liefert kostenfrei zweites Getriebe, das nach erneutem Einbau sich als i.O. erweist.

Frage : Muss der Autoverwerter auch für die zusätzlichen Aus- und Einbaukosten eintreten, auch wenn dessen AGB (nur im Betrieb ausgehängt; nicht auf Kaufvertrag, bzw.Quittung) das ausschließen ?

Schon jetzt vielen Dank für nützliche Hinweise.
Gruß
Karl

So sehe ich die Lage:

Wenn die gebrauchte Sache im Betrieb des Autoverwerters eingebaut wird, trägt der Autoverwerter den zweiten Einbau. (meist aber aus Kulanz)
Wird die Sache in einem anderen Betrieb eingebaut, sollte sich dieser Betrieb von der Funktion des Getriebes überzeugen. Hierzu wäre aber ein Auftrag des Kunden nötig, ansonsten übernimmt er keine Gewährleistung.
Es langt, wenn die Geschäftbedingungen im Verkaufslokal ausliegen bzw. aushängen.
Mit einem Wort: Der Käufer gebrauchter Sachen muß sich von der Funktion vor dem Einbau (besser natürlich vor dem Kauf) überzeugen, also Pech gehabt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
ist es nicht seit einiger Zeit so - zumindest bei Gebraucht-Pkw - dass ein gewerbsmäßiger Händler für den i.O.-Zustand seiner Ware geradestehen muss ? Und das sei auch nicht durch AGB auszuhebeln, es sei denn der Mangel wird im Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten.
Gruß
Karl

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]