Radarmessungen in Österreich!

hallo an Alle

bin gestern die Strecke Wien - Salzburg gefahren und sah am Autobahnrand einen Einsatzwagen der Radarmessungen mittels Laserpistole durchgeführt hat. Wie geht man bei Übertretung der Geschwindigkeit auf der Autobahn vor? Wird man direkt aufgehalten, erledigt dies dann eine Zivilstreife, wird das Kennzeichen notiert und man bekommt was zugeschickt?

ist es überhaupt möglich mit einer Laserpistole geblitzt zu werden?

Vielen dank für die Hilfe
Liebe Grüße martin :smile:

Hi!

Du wirst in den nächsten Tagen oder Wochen eine Lenkerausforschung bekommen die du binnen 2 Wochen beantworten musst. Nach einiger Zeit wird dann eine Strafverfügung eintrudeln.

Der Vorgang ist in Österreich zulässig, es werden keine Fotos gebraucht, es hat auch sehr wenig Sinn gegen die Strafe zu berufen, da die Anzeiger immer bestens geschulte Beamte sind und du nur Schutzbehauptungen triffst(So wurde es unlängst mir erklärt).

Zahls und vergiss

Grüße Dusan

hey :o)

§ 100 StVO 1960:

(5a) Bei Übertretungen der Bestimmungen des § 7 Abs. 2 und 5, § 9
Abs. 1 und 2, § 16 Abs. 1 und 2, § 17 Abs. 3, § 19 Abs. 1 bis 7, § 37
Abs. 2 und 3, § 38 Abs. 2a, 5 und 7, § 46 Abs. 1 bis 4, § 47, § 52
Z 2, 4a und 4c und § 53 Z 10 sowie bei mit Meßgeräten festgestellten
Überschreitungen bis 30 km/h einer ziffernmäßig festgesetzten
erlaubten Höchstgeschwindigkeit können - sofern in diesen Fällen
nicht Umstände im Sinne des § 99 Abs. 2 lit. c vorliegen - die
Bestimmungen des § 50 VStG mit der Maßgabe angewendet werden, daß
Geldstrafen bis 36 Euro sofort eingehoben werden.

§ 99:

(2) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer
Geldstrafe von 36 Euro bis 2 180 Euro, im Fall ihrer
Uneinbringlichkeit mit Arrest von 24 Stunden bis sechs Wochen, zu
bestrafen,
c) wer als Lenker eines Fahrzeuges, zB beim Überholen, als
Wartepflichtiger oder in Hinblick auf eine allgemeine oder
durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
Geschwindigkeitsbeschränkung, unter besonders gefährlichen
Verhältnissen oder mit besonderer Rücksichtslosigkeit
gegenüber anderen Straßenbenützern gegen die Vorschriften
dieses Bundesgesetzes oder der auf Grund dieses Bundesgesetzes
erlassenen Verordnungen verstößt,

also, im klartext: sie können dich anhalten und sofort kassieren, müssen aber nicht.

ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob die messung mit der laserpistole als beweis in einem verwaltungsstrafverfahren zulässig ist, da diese dinger meines wissens nach keinen ausdruck der gemessenen geschwindigkeit zulassen sondern ein meßergebnis nur für gewisse zeit (z.b. bis zur nächsten messung) intern speichern können. verlaß dich aber lieber nicht drauf … :o)

aus gewöhnlich gut unterrichteten kreisen habe ich gehört, dass die bullen der zivilstreifen ab 180 km/h böse werden und über 200 km/h richtig sauer (sofortiger führerscheinentzug). das hängt aber auch von der verkehrslage ab und mit welchem fuß er aufgestanden ist. ein radarblitz an etwa 220 km/h sichert dir jedenfalls eine eintragung in einer tageszeitung und wird aber so richtig teuer …

Tiger

hallo an Alle

bin gestern die Strecke Wien - Salzburg gefahren und sah am
Autobahnrand einen Einsatzwagen der Radarmessungen mittels
Laserpistole durchgeführt hat. Wie geht man bei Übertretung
der Geschwindigkeit auf der Autobahn vor? Wird man direkt
aufgehalten, erledigt dies dann eine Zivilstreife, wird das
Kennzeichen notiert und man bekommt was zugeschickt?

Kommt drauf an. Eigentlich sind alle Varianten üblich. ZB steht am Anfang der Strecke einer, der die Geschwindigkeit misst und sie dann den Kollegen per Funk durchgibt, die dich ein paar 100 m bis km weiter auf einen Parkplatz oä rausbitten. Oder sie melden sich dann postalisch.
Bezüglich Zivilstreife denk ich aber nicht, dass die dir dann nachgeschickt wird. Vielmehr ist die eh unterwegs und hält schon im Fahren Ausschau nach Auffälligkeiten. (Übrigens: In Österreich solltest du dich auch nicht drauf verlassen, dass Zivilstreifen nur „ortsübliche“ Kennzeichen haben. Vielmehr werden meistens auch Kennzeichen anderer Bundesländer etc verwendet.)

Und als Deutscher mit deutschem Kennzeichen wäre ich auf einer österreichischen Autobahn sowieso eher vorsichtig. :wink: (Dasselbe gilt für ein Wiener Kennzeichen außerhalb Wiens, aber wer fährt schon freiwillig mit einem solchen Kennzeichen?)

Viel Spaß mit den Gendarmen (demnächst nur noch: Polizisten)
P.

Hi auch!

Der Vorgang ist in Österreich zulässig, es werden keine Fotos
gebraucht, es hat auch sehr wenig Sinn gegen die Strafe zu
berufen, da die Anzeiger immer bestens geschulte Beamte sind
und du nur Schutzbehauptungen triffst(So wurde es unlängst mir
erklärt).

Aus genau diesem Grund habe ich auch auf mir bekannten Strecken immer den GPS-Navigator mitlaufen, der dabei dann Ort, Geschwindigkeit, Zeit etc. aufzeichnet und ggf. als Gegenbeweis angeführt werden kann.
Mit diesem Wissen fährt man dann auch automatisch viel regelkonformer.

Gruß

Stefan