hallo
ab wann ist denn die warnwestenpflicht in deutschland in den pkw?
gruss umungus
hallo
ab wann ist denn die warnwestenpflicht in deutschland in den pkw?
gruss umungus
Hi umungus,
schon jetzt, wenn es ein Firmenwagen ist.
Grüßle
Frank K.
Hallo umungus,
ein Pflicht zum Mitführen und Anlegen bei Pannen usw. im Verkehr gibt es
in Deutschland nur von den Berufsgenossenschaften für gewerbliche Genuzte Pkw.
mfg
Frank
einspruch,
wenn vom Arbeitgeber verboten wurde irgendwas am auto zu machen, dann braucht man keine dabeihaben.
quelle: mein AG (mit guter Rechtsabteilung)
grüße
matthias
Hallo,
einspruch,
wenn vom Arbeitgeber verboten wurde irgendwas am auto zu
machen, dann braucht man keine dabeihaben.quelle: mein AG (mit guter Rechtsabteilung)
Richtig. In einigen Linienbussen kooperierender Unternehmen, fand ich schon eine unterschriebene Dienstanweisung die dies regelt, also Verbot des Fahrers sich aus dem Fahrzeug heraus zu begeben und auf der Straße am Fahrzeug zu arbeiten.
Solange er sich bei einem brennenden Bus auf den Seitenstreifen stellt, ist das ja nicht arbeiten
)
gruß
dennis
Denkt an euch selbst !!
So ein Ding kostet nur ein paar Euro.
Oder ihr geht mal an nen Stand von ner Versicherung ( Strassenfest oder andere Veranstaltungen ). Da gibts die Dinger für umsonst.
Das sollte euch doch euer Leben wert sein ?
Ich weiß wovon ich spreche, denn ich lauf den ganzen Tag mit solchen Klamotten rum.
Andy.
Hallo,
Denkt an euch selbst !!
So ein Ding kostet nur ein paar Euro.
Oder ihr geht mal an nen Stand von ner Versicherung (
Strassenfest oder andere Veranstaltungen ). Da gibts die
Dinger für umsonst.Das sollte euch doch euer Leben wert sein ?
Ich weiß wovon ich spreche, denn ich lauf den ganzen Tag mit
solchen Klamotten rum.
Hast Recht, wollte das nicht so negativ schreiben.
Ich selbst habe auch eine im Auto und eine in meiner Bustasche, weil auf der Autobahn kriegst auch bei stehendem Warndreieck den Arsch abgefahren.
Insofern, wollte ich nicht gegen die Anschaffung derselben „mauern“. Aber Richtig ist es auch, was Mathias schreibt, aber auch sinnvoll sich eine anzuschaffen.
gruß
dennis
es geht doch nur um die Mitführpflicht…
Hallo Matthias,
was sagen denn die für deinen Betrieb gültigen Unfall-Verhütungsvorschriften der Berufs-Genossenschaft??
Sicher kann dein AG dir untersagen,am Fahrzeug arbeiten auszuführen…
(vermute mal,du arbeitest bei einer Kommune…
…)
Aber über die Vorschriften der BG kann weder er noch du dich wegsetzen…
Im (Unglücks)Falle verweigern die dir nämlich die Kostenübernahme bei einem Unfall und dann stehste da…
Nur mal als Beispiel am Rande,wenn du dich noch erinnern kannst,war doch letztes Jahr ein schwerer Unfall an der Eisenbhanstrecke Deutschland-Niederlande bei Emmerich (ICE hat Pkw auf Bü mitgeschleift). Dort sind drei Bahnbergänge aufgrund eines „Schmorbrandes“ an einem Hauptsteuerkabel ausgefallen und werden seitdem von sogenannten „Bahnübergangs-Posten“ gesichert.
Ursache war,das der von einer Privat-Firma dort eingesetze Posten
ein „menschliches ühren“ verspürte und das „Stille Örtchen“ aufsuchte…mit fatalen Folgen,da er sich nämlich nicht ordnungsgemäß
beim zuständigen Fahrdienstleiter abmeldete.
Bei der Untersuchung durch das Eisenbahn-Bundesamt stellte sich nun heraus,das der eingesetzte Mitarbeiter der Firma keine nach der EBO
vorgeschrieben Ausbildung hatte,sondern „nur“ von seinem Einsatzleiter
in einem halbstündigen Gespräch „unterrichtet“ wurde.
Aufgrund dieses Untersuchungsergebnisses hat nun die Haftpflichtversicherung der privaten Firma die Zahlung zwar zunächst an die Geschädigte geleistet,aber fordert den Betrag nun von der Firma
wieder und ihr auch gleichzeitig die Prämien „saftig“ erhöht…
mfg
Frank