Hallo,
ich habe mal eine Frage. Worin unterscheiden sich Betriebserlaubnis, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief oder ist das alles dasselbe?
mfg
Hallo Voyane
Worin unterscheiden sich
Betriebserlaubnis, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief oder ist
das alles dasselbe?
Nö, zumindest gibts einen Riesenunterschied unter den zwei Papieren, die Du ausgehändigt bekommst, wenn Du Dir ein Auto kaufst: Brief und Schein. Der (große) Kraftfahrzeugbrief zeigt quasi urkundlich an, dass das Auto Dein Eigentum ist. Den solltest Du in Deinen hübschen kleinen Tresor schließen (so Du einen besitzest) und erst wieder rausholen, wenn Du Dein Auto verkaufen willst.
Den (kleineren) Kraftfahrzeugschein hingegen musst Du immer mit dem Führerschein und Deinem Ausweis mit Dir herumtragen, insbesondere, wenn Du mit dem Auto unterwegs bist. (Du weißt schon, die klenen grünen Männer mit den Mützen, die da plötzlich die „Papiere“ sehen wollen bei ner Mausefalle.)
Den Schein musst Du auch beim TÜV vorlegen usw.
Alles klar?
Es grüßt Dich
Branden, der seit 1968 mit diversen Autos unterwegs ist.
Hallo Voyane,
der sogenannte Kraftfahrzeugbrief ist nicht nur dein Eigentumsnachweis an dem betreffenden Kraftfahrtzeug,sondern (Zumindest bei Serienmäßigen Fahrzeugen) auch die sogenannte „Allgemeine Betriebserlaubnis“.
Da unser „Vater Staat“ ja manchmal über „Lichte Momente“ verfügt…*g*…ist er auf die hervorragende Idee gekommen,
für den „Alltag“ eine „Kopie“ des Kraftfahrzeugbriefes einzuführen,den sogenannten „Kraftfahrzeugschein“.
Dieser dient gegenüber Vertretern der „Staatsmacht“ als „Ausweis“ darüber,das dieses Fahrzeug dir gehört und eine Betriebserlaubnis besitzt.
Dadurch kannst du den Kraftfahrzeugbrief an einer sicheren Stelle verwahren und mit der Kopie (Fahrzeugschein) trotzdem dokumentieren,
das dieses Fahrzeug dir gehört (und zugelassen ist).
Denn der Fahrzeugschein als solcher ist kein Eigentumsnachweis,nur der
Brief…
mfg
Frank
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Worin unterscheiden sich
Betriebserlaubnis, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief oder ist
das alles dasselbe?
mfg
Hallo!
Zusätzlich zu den beiden Antworten sei noch gesagt (geschrieben), daß eine ABE (Allgemeine Btriebserlaubnis) ein Nachweis für Zubehör- oder Tuningteile ist, wie Auspuff, Lenkrad etc. Diese ABE sagt, unter welchen Umständen Du ohne Eintrag in den KfZ- Schein so mit den Zubehör-/Tuningteilen fahren darfst. Hast Du für die Teile keine ABE, mußt Du eine Sonderabnahme beim TÜV/bei der DEKRA machen lassen.
Die ABE ist somit ein NAchweis über eine erfolgreiche Prüfung der Teile unter gewissen Grundvorraussetzungen.
Hth
Gruß
Florian
Betriebserlaubnis, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief
Hallo Voyane,
Betriebserlaubnis = in Deutschland wird mit einer „Betriebserlaubnis“ von Vater Staat die Erlaubnis erteilt ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Strassen zu bewegen. Die Betriebserlaubnis wird Dir vom Staat (Strassenverkehrszulassungsbehörde) ausgestellt. Bei Massengütern (z.B. ein bestimmtes Automodell) wird diese Betriebserlaubnis dem Hersteller erteilt. Das ist dann eine „Allgemeine Betriebserlaubnis“ (ABE). Diese liegt den Strassenverkehrszulassungsbehörden vor.
Fahrzeugbrief = in Deutschland verbrieft dieses Dokument das Recht am Eigentum an einem Kraftfahrzeug. Derjenige, welcher die „tatsächliche Gewalt“ über diesen Fahrzeugbrief ausübt (also wer ihn tatsächlich in Händen hält) ist der juristische Eigentümer (z.B. Du selbst, oder eine Bank oder eine Leasing-Gesellschaft). Bei einem Eigentümerwechsel wechselt, neben dem Fahrzeug selbst, auch der Brief.
Um auch wirklich alle Klarheiten zu beseitigen, trägt der Fahrzeugbrief die wichtigen technischen Daten der ABE. Auf dem Fahrzeugbrief werden die Zeiträume/Daten der „Inverkehrsetzung“ dokumentiert.
Fahrzeugschein = in Deutschland wird mit dem Fahrzeugschein die Zulassung für den Strassenverkehr dokumentiert (der Halter auf welchen das Fahrzeug zugelassen wird muss nicht zwingend mit dem Eigentümer identisch sein). Bei einer Abmeldung vom Strassenverkehr wird der Fahrzeugschein von der Zulassungsbehörde wieder eingezogen. Der Fahrzeuglenker muss den Fahrzeugschein mit sich führen. Voraussetzung für die Ausstellung eines Fahrzeugscheins sind der Nachweis der Verkehrssicherheit (technische Abnahme (TÜV, Dekra, etc)), Abgasuntersuchung und Versicherung.
Alles klar?
Freundliche Grüsse
Anonym
Hi,
Ok danke für die Tipps. Jetzt ist der Unterschied klar.
mfg
Voyane