…schon wieder ich! Ganz anderes Thema:
Ich habe im Dezember 04 privat (mit Kaufvertrag über Autoscout 24) meinen Audi A4 Limousine verkauft, km-Stand 105 000 (Benziner), BJ 1996. Kaufvertrag wurde unterschrieben, leider hatte Käufer nicht so viel Geld dabei und wollte es am nächsten Tag bringen. Es wurde Teilzahlung angekreuzt, soweit, so gut. Am nä Tag kam er dann, sagte, er hätte seinen Kumpel (arbeitet in Autowerkstatt) gefragt und war dann bei Audi - angeblich hätte ich merken müssen, dass die Kupplung kaputt sei. Auto war erst Okt 04 beim Kundendienst - nichts wurde beanstandet. Ich hab auch wirklich nichts gemerkt. Da eine neue Kupplung ca. 550 Euro kosten würde, hat er 250 € vom KP einbehalten. Als Auflage musste er (auch schriftlich im Vertrag) in meine Werkstatt (der ich vertraue)und dort wurde überprüft, ob die Kupplung wirklich kaputt ist. Nun hat er € 250 von mir- die Werkstatt hat mir mitgeteilt, dass er noch mind. 5000 km mit dieser Kupplung fahren kann - was soll ich jetzt tun? Vertrag wurde mit Gesamtkaufpreis unterschrieben - alle weiteren Spirenzchen wurden auch vermerkt. Wie soll ich mich am besten verhalten - natürlich möchte ich gern den gesamten KP erhalten - 5000km sind schon noch ein Stückchen - und noch ist sie ja nicht kaputt, die Kupplung… Was meint Ihr dazu?
Danke vielmals und liebe Grüße,
Tanja
naja, 5000km sind zu Fuß zwar schon viel, aber ich würde nach etwas über einem viertel Jahr dann mit rutschender Kupplung liegen bleiben.
Ich finde auch das 250€ Preisminderung nicht viel ist, für das Geld bekommt der die Kupplung nicht eingebaut.
Wenn dich das so stört, dann frage ich mich warum du erst auf den Deal eingegangen bist ?
aber wie auch immer, die Kupplung ist runter, ob die jetzt noch 5 oder 8tkm hält, hängt sowieso von der jeweiligen Fahrweise ab…
Grüße
Chris
…schon wieder ich! Ganz anderes Thema:
genau !
da ham wa ma wieder was gelernt.
erst knete - dann auto ! und tschüß !
der junge hat ein auto mit 105.000 KM gekauft.
was erwartet der denn ?
der hat gesucht und gefunden. und du hast dem nachgegeben.
in ar… hätte ich den getreten.
die kupplung hält noch 5000 - wer sagt das denn ? versprochen ?
meine kupplung war bei weniger als 30.000 km im eimer. sagte die werkstatt. das liegt an ihrer frau , die steht immer mit dem fuß drauf. ach so.
jetzt hat der wagen schon 130.000 !!! KM runter.
und die kupplung kuppelt immer noch.
also lass ihn zahlen - und dann tschüß
t.
Ich habe im Dezember 04 privat (mit Kaufvertrag über Autoscout
24) meinen Audi A4 Limousine verkauft, km-Stand 105 000
(Benziner), BJ 1996. Kaufvertrag wurde unterschrieben, leider
hatte Käufer nicht so viel Geld dabei und wollte es am
nächsten Tag bringen. Es wurde Teilzahlung angekreuzt, soweit,
so gut. Am nä Tag kam er dann, sagte, er hätte seinen Kumpel
(arbeitet in Autowerkstatt) gefragt und war dann bei Audi -
angeblich hätte ich merken müssen, dass die Kupplung kaputt
sei. Auto war erst Okt 04 beim Kundendienst - nichts wurde
beanstandet. Ich hab auch wirklich nichts gemerkt. Da eine
neue Kupplung ca. 550 Euro kosten würde, hat er 250 € vom KP
einbehalten. Als Auflage musste er (auch schriftlich im
Vertrag) in meine Werkstatt (der ich vertraue)und dort wurde
überprüft, ob die Kupplung wirklich kaputt ist. Nun hat er €
250 von mir- die Werkstatt hat mir mitgeteilt, dass er noch
mind. 5000 km mit dieser Kupplung fahren kann - was soll ich
jetzt tun? Vertrag wurde mit Gesamtkaufpreis unterschrieben -
alle weiteren Spirenzchen wurden auch vermerkt. Wie soll ich
mich am besten verhalten - natürlich möchte ich gern den
gesamten KP erhalten - 5000km sind schon noch ein Stückchen -
und noch ist sie ja nicht kaputt, die Kupplung… Was meint
Ihr dazu?
Danke vielmals und liebe Grüße,
Tanja
Hi,
das kommt sehr auf den Kaufvertrag an. Wenn da Floskeln stehen we „gekauft wie besehen“ oder „Privatverkauf ohne Gewährleistung“ etc. würde ich mich auf keinerlei Diskussion einlassen. Der Typ hat den Kaufvertrag mit Summe X unterschrieben, also hat er X zu zahlen - und nicht X-250.
Insofern würde ich mich da auf nichts einlassen. Wenn er weniger hätte zahlen wollen hätte er das vor Vertragsabschluß mit Dir aushandeln müssen. Aber er scheint in Dir eine Blöde gefunden zu haben, die sich darauf einläßt über einen Preisnachlaß zu diskutieren…
Was lernen wir daraus? Beim nächsten Mal wird das Geld erst in voller Höhe bezahlt und am besten gleich bei der Bank eingezahlt damit man Dir keine Blüten andreht. Und dann übergibst Du das Fahrzeug, welches zu diesem Zeitpunkt nicht mehr auf Dich angemeldet ist. Damit ist dann auch die Transaktion beendet und der Käufer kann mit seiner eigenen roten Nummer abziehen. Und Tschüß!
Schöne Grüße,
MecFleih
Hi,
naja, 5000km sind zu Fuß zwar schon viel, aber ich würde nach
etwas über einem viertel Jahr dann mit rutschender Kupplung
liegen bleiben.Ich finde auch das 250€ Preisminderung nicht viel ist, für das
Geld bekommt der die Kupplung nicht eingebaut.
Nö, aber wenn er eine Garantie haben will muß er eben beim Händler kaufen, sei es ein Neuwagen oder ein Gebrauchter mit Garantie. Ansonsten lebt er eben mit dem Risiko daß auch schon in Kürze etwas an dem Wagen sein könnte. Das ist nun mal das bekannte Risiko eines Gebrauchtwagenkaufs.
aber wie auch immer, die Kupplung ist runter, ob die jetzt
noch 5 oder 8tkm hält, hängt sowieso von der jeweiligen
Fahrweise ab…
Aber das kann nicht ihr Problem sein, das ist sein Risiko.
Grüße
MecFleih