Geblitzt in der Probezeit

Hallo,

ich wurde vor Kurzem in einer 30er-Zone geblitzt.
Leider wusste ich meine aktuelle Geschwindigkeit nicht genau.

Heute kam der Bußgeldbescheid.
Es steht drin, ich war abzüglich Toleranz u.s.w. 51 Km/h schnell.

Ansonsten ein Fragebogen.

Es wurde als „Ordnungswidrigkeit“ beschrieben.

Was hat das jetzt für Konsequenzen für mich? Kann ich in irgendeiner Weise einspruch erheben, oder kann ich behaupten, mein Vater wäre gefahren trotz des Fotos, falls es tiefgreifendere Konsequenzen haben sollte?

Vielen Dank im Voraus
Jenson

Nachtrag: Mein Ausstellungsdatum ist der 13.02.03, geblitzt wurde ich vorher, das Erteilungsdatum ist der 21.05.03.
Welches der beiden Daten zählt als Anfang der Probezeit? Wenn ich innerhalb der Probezeit geblitzt wurde und erst nach Ende der Probezeit den Bescheid kriege, kann da trotzdem die Nachschulung und die Verlängerung der Probezeit passieren?

Danke im Voraus

Grüße
Jenson

Hi Jenson
kannst schon mal zum Sparen anfangen, das wird ein Aufbauseminar geben.
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.php

Ist natürlich bei genau 21 km/h zu schnell extrem ärgerlich.

Gruß
Mike

Hallo,
schau mal uter
http://www.busgeldkatalog.de/

Du warst wohl leider 1 KM/h zu schnell!!!
Gibt, wenn ich es im schnell lesen richtig verstanden habe,
einen Punkt, Geldbuse und… Nachschulung, Nachprüfung!!!

Ich würde zunächst mal, im Anhörungsbogen die Schuld nicht zu zugeben! Nur die Angaben machen die Du machen mußt (Adresse etc.) aber keine Angaben zum Vorwurf! Du mußt nicht schreiben warum Du die Verantwortung für die Tat ablehnst!
Oft hörst Du dann nix mehr!
Hast Du das Bild gesehen? Oft sind die total schlecht! Außerdem darf auf dem Foto kein anderes KFZ zu sehen sein!

Laß Dich von der Fahrtenbuch-Drohung nicht abschrecken! Beim ersten mal können sie das meines Wissens nicht verhängen, und wenn dann auch nur höchstens für 6 Monate!

Grüßle,
Rudolf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

danke erstmal

schau mal auf meinen Nachtrag.

Gilt das unter beachtung dieser Hinweise auch?

Jenson

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nachtrag: Mein Ausstellungsdatum ist der 13.02.03, geblitzt
wurde ich vorher, das Erteilungsdatum ist der 21.05.03.
Welches der beiden Daten zählt als Anfang der Probezeit?

Hallo,

das Ausstelldatum gilt als Beginn der Probezeit.

Wenn
ich innerhalb der Probezeit geblitzt wurde und erst nach Ende
der Probezeit den Bescheid kriege, kann da trotzdem die
Nachschulung und die Verlängerung der Probezeit passieren?

Ja, denn es gilt der TATzeitpunkt, nicht der Zeitpunkt der RECHTSSPRECHUNG! Dank einer Gesetzesänderung im vergangenen Sommer ist das so… :-/

Danke im Voraus

Grüße
Jenson

Zur Sache allgemein:

Definitiv winkt dir ein Aufbauseminar, eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, eine Geldbuße (50 EUR) und ein Punkt!

Meiner Meinung nach solltest du Einspruch einlegen, evtl. mit Hilfe eines Anwalts… Du musst den Einspruch net zwingend begründen, einfach zur Firstwarung Einspruch erheben. Wenn du dir nen Anwalt nimmst kannst du das Messprotokoll schicken lassen. Vergleiche den Aufbau des Messgeräts mit den Daten die du hier findest:

http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/

Wenn Unstimmigkeiten sind, hast du ne Begründung zu deinem Einspruch… Achte vorallem auf das Eichdatum, die Toleranzen und die Entfernung zu den Begrenzungsschildern…

Du kannst deinen Einspruch jederzeit zurückziehen, ohne dass Prozesskosten auf die zu kommen, selbst während der Hauptverhandlung. Du kannst es also wenn du das möchtest soweit kommen lassen. Der Richter ist verpflichtet dir den Rat zu geben den Einspruch zurückzunehmen, wenn die Lage aussichtslos ist…
Selbst wenn du keine Gründe hast und du absolut schuldig bist. Es gibt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, stelle dar was die Konsequenzen für diesen EINEN km sind… Er KANN den Kilometer wegnehmen, was für dich 35 EUR Bußgeld bedeutet - sonst nix! Er wird dir das vorschlagen, du musst nur noch zustimmen und das Verfahren wird eingestellt…

Bin kein Anwalt, also sieh das net als Rechtsberatung. Wenn möglich solltest du einen RA befragen…

Ciao - JENS

Hallo Jens!

Achte vorallem auf das :Eichdatum, die Toleranzen
und die Entfernung zu den :Begrenzungsschildern…

Allgemein gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung ab Schild. Theoretisch dürfte eine Meßeinrichtung an der Rückseite des 30 km-Schilds hängen. Auf irgendeinen einzuhaltenden Mindesabstand zwischen Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung und Meßstelle kann man sich nicht berufen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

ich wurde vor Kurzem in einer 30er-Zone geblitzt.
Leider wusste ich meine aktuelle Geschwindigkeit nicht genau.

Heute kam der Bußgeldbescheid.
Es steht drin, ich war abzüglich Toleranz u.s.w. 51 Km/h
schnell.

Ansonsten ein Fragebogen.

Es wurde als „Ordnungswidrigkeit“ beschrieben.

Was hat das jetzt für Konsequenzen für mich? Kann ich in
irgendeiner Weise einspruch erheben, oder kann ich behaupten,
mein Vater wäre gefahren trotz des Fotos, falls es
tiefgreifendere Konsequenzen haben sollte?

Hallo,
wenn wir (zu Recht) erwarten, dass man, z.B. auch ein Politiker (egal ob rot, grün oder schwarz) zu seinen Fehlern steht, dann stünde es uns Bürgern genauso gut an, das auch zu tun.
Es widerspricht auch der Rechtsstaatlichkeit, sich mit Kniffen und Tricks herauslügen zu wollen.
Du hast halt Pech gehabt, hast - sportlich gesehen - die "Spielregeln nicht eingehalten. Kannst daraus für die Zukunft lernen.
Gruß
Karl

Vielen Dank im Voraus
Jenson

Auf irgendeinen einzuhaltenden
Mindesabstand zwischen Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung
und Meßstelle kann man sich nicht berufen.

Doch, es gibt in einigen Bundesländern Mindestabstände die einzuhalten sind. Wenn davon abgewichen wird, muss dies im Protokoll begründet sein. Beispiel Mecklenburg-Vorpommern: Mindestabstand von Geschwindigkeitsbegrenzungen ist 100m - geregelt ist das in diesem Fall im „Erlaß zur Geschwindigkeitsüberwachung im öffentlichen Straßenverkehr vom 15.11.1995, Änderung vom 22.12.1995“ Abweichungen hiervon sind zu begründen und zu dokumentieren…

Wie gesagt, ich bin kein Profi, aber wenn ich durch Meck.-Pomm. fahre und direkt an der Rückseite von nem 70er Schild ein Blitzer hängt, dann würde ich mich darauf berufen und meine Chancen wären mit Sicherheit net soooo schlecht…

Ciao - JENS

Fragen zum Formular!
So, hab mir jetzt den Schriebs grade bei meinen Eltern abgeholt. Auf dem Foto ist zwar ein Fahrzeug zu erkennen, und eine Person hinterm Steuer, die mir ähnlich sieht, allerdings ist kein Nummernschild zu sehen und die Person kann ich nicht eindeutig als mich selbst erkennen, sodass ich mir nicht sicher sein kann, dass ich es wirklich bin.

So ungefähr sieht meine Begründung für die Ablehnung aus, vorläufig.

Schicken die das Foto mit dem Nummernschild garnet zu? Oder kann das irgendwie fehlen?

Unter viertens - angaben zur sache gibt es zwei multiple-choice-fragen.
Die erste lautet: "Waren Sie der/die verantwortliche Fahrzeugführer/in?"
Die zweite lautet: "Wird der Verstoß zugegeben? (Begründung)"

Danach noch 3 Zeilen zum Begründen.

Gefühlsmäßig würde ich die erste Frage unbeantwortet lassen, und die zweite mit „Nein“ Beantworten.
Muss ich das unbedingt Begründen (Frage 2) und würdet Ihr genauso handeln oder die Fragen anders beantworten?

Vielen Dank im Voraus!
Jenson

Hallo,

Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Für einen neuen muss im Normalfall zuerst eine MPU bestanden werden.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten beantragt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Erste Hilfe-Kurs, Sehtest, Lichtbild.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein muss dieser komplett
neu gemacht werden, mit den dazugehörigen Fahrstunden.

Der Punkt wird nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjährt der Punkt nach spätestens 5 Jahren.

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Für einen neuen muss im Normalfall zuerst eine MPU bestanden werden.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten beantragt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Erste Hilfe-Kurs, Sehtest, Lichtbild.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein muss dieser komplett
neu gemacht werden, mit den dazugehörigen Fahrstunden.

Der Punkt wird nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjährt der Punkt nach spätestens 5 Jahren.

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Für einen neuen muss im Normalfall zuerst eine MPU bestanden werden.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten beantragt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Erste Hilfe-Kurs, Sehtest, Lichtbild.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein muss dieser komplett
neu gemacht werden, mit den dazugehörigen Fahrstunden.

Der Punkt wird nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjährt der Punkt nach spätestens 5 Jahren.

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Für einen neuen muss im Normalfall zuerst eine MPU bestanden werden.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten beantragt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Erste Hilfe-Kurs, Sehtest, Lichtbild.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein muss dieser komplett
neu gemacht werden, mit den dazugehörigen Fahrstunden.

Der Punkt wird nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjährt der Punkt nach spätestens 5 Jahren.

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Für einen neuen muss im Normalfall zuerst eine MPU bestanden werden.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten beantragt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Erste Hilfe-Kurs, Sehtest, Lichtbild.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein muss dieser komplett
neu gemacht werden, mit den dazugehörigen Fahrstunden.

Der Punkt wird nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjährt der Punkt nach spätestens 5 Jahren.

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Für einen neuen muss im Normalfall zuerst eine MPU bestanden werden.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten beantragt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Erste Hilfe-Kurs, Sehtest, Lichtbild.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein muss dieser komplett
neu gemacht werden, mit den dazugehörigen Fahrstunden.

Der Punkt wird nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjährt der Punkt nach spätestens 5 Jahren.

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Für einen neuen muss im Normalfall zuerst eine MPU bestanden werden.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten beantragt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Erste Hilfe-Kurs, Sehtest, Lichtbild.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein muss dieser komplett
neu gemacht werden, mit den dazugehörigen Fahrstunden.

Der Punkt wird nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjährt der Punkt nach spätestens 5 Jahren.

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Für einen neuen muss im Normalfall zuerst eine MPU bestanden werden.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten beantragt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Erste Hilfe-Kurs, Sehtest, Lichtbild.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein muss dieser komplett
neu gemacht werden, mit den dazugehörigen Fahrstunden.

Der Punkt wird nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjährt der Punkt nach spätestens 5 Jahren.

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Für einen neuen muss im Normalfall zuerst eine MPU bestanden werden.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten beantragt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Erste Hilfe-Kurs, Sehtest, Lichtbild.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein muss dieser komplett
neu gemacht werden, mit den dazugehörigen Fahrstunden.

Der Punkt wird nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjährt der Punkt nach spätestens 5 Jahren.

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Für einen neuen muss im Normalfall zuerst eine MPU bestanden werden.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten beantragt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Erste Hilfe-Kurs, Sehtest, Lichtbild.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein muss dieser komplett
neu gemacht werden, mit den dazugehörigen Fahrstunden.

Der Punkt wird nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjährt der Punkt nach spätestens 5 Jahren.

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Für einen neuen muss im Normalfall zuerst eine MPU bestanden werden.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten beantragt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Erste Hilfe-Kurs, Sehtest, Lichtbild.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein muss dieser komplett
neu gemacht werden, mit den dazugehörigen Fahrstunden.

Der Punkt wird nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjährt der Punkt nach spätestens 5 Jahren.

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.

ich wurde vor Kurzem in einer 30er-Zone geblitzt.
Leider wusste ich meine aktuelle Geschwindigkeit nicht genau.

Heute kam der Bußgeldbescheid.
Es steht drin, ich war abzüglich Toleranz u.s.w. 51 Km/h
schnell.

Ansonsten ein Fragebogen.

Es wurde als „Ordnungswidrigkeit“ beschrieben.

Was hat das jetzt für Konsequenzen für mich? Kann ich in
irgendeiner Weise einspruch erheben, oder kann ich behaupten,
mein Vater wäre gefahren trotz des Fotos, falls es
tiefgreifendere Konsequenzen haben sollte?

Vielen Dank im Voraus
Jenson

sind wir nicht alle ein bisschen bluna? owT
Gruß kw

1 Like

Gefühlsmäßig würde ich die erste Frage unbeantwortet lassen,
und die zweite mit „Nein“ Beantworten.
Muss ich das unbedingt Begründen (Frage 2) und würdet Ihr
genauso handeln oder die Fragen anders beantworten?

Naja, ich denk mal ich hab unten ausführlich erläutert was ich machen würde… Du solltest dich net auf die Fotos versteifen ohne die Originale gesehen zu haben. Das was du hast sind lediglich Kopien…
Du solltest im Fragebogen nur das ausfüllen was Pflicht is, also Angaben zu deiner Person, den Rest würde ich lassen… Wenn du natürlich trotzdem die Ausrede mit den Fotos hinschreiben möchtest, dann wäre es logisch, wenn du die Tat net zugibst…

Ciao - JENS

Gruß kw

?`? ?

t.

Gruß kw

?`? ?

t.

Ich glaub er wollte ganz dezent seine Verwunderung zum Ausdruck bringen, warum um alles in der Welt du 100 Millionen Mal den gleichen Text postest!!!

Mfg - JENS

Ich glaub er wollte ganz dezent seine Verwunderung zum
Ausdruck bringen, warum um alles in der Welt du 100 Millionen
Mal den gleichen Text postest!!!

Mfg - JENS

Hallo !
Das ist ganz einfach.
mein computer hatte einen pentium II
und fast keine ram
seit gestern ist da ein athlon drin - der schnellste seines zeichens.
und ram satt.
ich lkann dir sagen genial.
du blätterst durchs www wie mit dem dicken daumen durch nen paperback.
und ich habe halt gedacht wird schon merken wenns von vorne losgeht.
(war so wirklich nicht geplant)
t.