Hallo!
Ich möchte ein gebrauchtes Auto kaufen. Das Fahrzeug befindet sich 300 km weit weg. Mir ist unklar wie ich es nun zu mir überführe. Das Auto ist im Moment noch zugelassen, hat also TÜV und ist vollkommen fahrbereit.
Weiss einer wie ich da am geschicktesten vorgehe?
Danke im vorraus!
Hallo,
wo ist das Problem? Entweder Du einigst dich mit dem Verkäufer darauf, dass Du das Fahrzeug ummeldest, dann kannst Du es mit den vorhandenen Nummernschildern überführen, oder Du besorgst dir Kurzzeitkennzeichen bei deiner Zulassungsstelle und setzt dich mit denen in den Zug und montierst Sie dann vor der Rückfahrt am Auto.
Gruß vom Wiz
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Entweder Du einigst dich mit dem Verkäufer
darauf, dass Du das Fahrzeug ummeldest, dann kannst Du es mit
den vorhandenen Nummernschildern überführen,
Aber wie funktioniert dass dann mit dem Versicherungsschutz? Wenn ich auf der Fahrt nen Unfall baue ist das Fahrzeug ja noch auf den Verkäufer angemeldet. Haftet er dann. Falls ja, wird er mir wohl kaum das Fahrzeug so überlassen. Und wie siehts aus wenn man geblitzt wird?
oder Du besorgst
dir Kurzzeitkennzeichen bei deiner Zulassungsstelle und setzt
dich mit denen in den Zug und montierst Sie dann vor der
Rückfahrt am Auto.
Na dann fahr ich ja zwei mal dort hin. Einmal zur Fahrzeugbesichtigung und zum zweiten mal wegen den Kennzeichen? Geht ja ganz schön ins Geld. Kann man sich die Kurzkennzeichen nicht auch dort direkt bei der Zulassungsstelle besorgen und hier bei meiner wieder abgeben?
Hi!
Entweder Du einigst dich mit dem Verkäufer
darauf, dass Du das Fahrzeug ummeldest, dann kannst Du es mit
den vorhandenen Nummernschildern überführen,Aber wie funktioniert dass dann mit dem Versicherungsschutz?
Wenn ich auf der Fahrt nen Unfall baue ist das Fahrzeug ja
noch auf den Verkäufer angemeldet.
Ich denke, er meinte, dass Dui dann bereits Deine neuen Schilder montieren kannst.
Wenn Du das Auto bereits bensichtigt hast und es kaufen willst, kannst Du den Kaufpreis an den Verkäufer überweisen. Dieser sendet Dir nach Geldeingang den Kfz-Brief, die TÜV- und die AU-Bestätigung sowie den Nachweis über die vorübergehende Stilllegung (dabei muss der Verkäufer den Wagen natürlich bereits abgemeldet haben). Mit diesen Dokumenten und einer Doppelkarte von Deiner Versicherung meldest Du das Fahrzeug auf Deinen Namen an, bekommst die Kennzeichen und fährst damit zum VK, um Dein neues Auto abzuholen.
Haftet er dann. Falls ja,
wird er mir wohl kaum das Fahrzeug so überlassen. Und wie
siehts aus wenn man geblitzt wird?
Üblicherweise hält man im Kaufvertrag den genauen Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe fest. Das gilt natürlich insbesondere dann, wenn das Fahrzeug angemeldet übergeben wird.
Falls das unterbleibt, haftet der VK mit seiner Versicherung bei Unfällen. Bei „Blitzern“ bekommt er zunächst den Srafzettel, wird der Polizei dann aber angeben, dass Du das warst.
oder Du besorgst
dir Kurzzeitkennzeichen bei deiner Zulassungsstelle und setzt
dich mit denen in den Zug und montierst Sie dann vor der
Rückfahrt am Auto.Na dann fahr ich ja zwei mal dort hin. Einmal zur
Fahrzeugbesichtigung und zum zweiten mal wegen den
Kennzeichen? Geht ja ganz schön ins Geld. Kann man sich die
Kurzkennzeichen nicht auch dort direkt bei der
Zulassungsstelle besorgen und hier bei meiner wieder abgeben?
M.W. musst Du zu der für Deinen Wohnort zuständigen Zulassungsstelle gehen.
Du wirst somit wohl nicht umhin kommen, zweimal beim VK vorstellig zu werden, ausser er lässt sich darauf ein, Dir den Wagen angemeldet zu übergeben.
Grüße,
Mathias
Hi,
imho sind die Kurzkennzeichen heute Einweg, also nicht mehr die roten von früher, die wieder zurückgegeben werden.
Alex
Na dann fahr ich ja zwei mal dort hin. Einmal zur
Fahrzeugbesichtigung und zum zweiten mal wegen den
Kennzeichen? Geht ja ganz schön ins Geld. Kann man sich die
Kurzkennzeichen nicht auch dort direkt bei der
Zulassungsstelle besorgen und hier bei meiner wieder abgeben?
vielen dank für die beiden antworten! jetzt bin ich schon wesentlich schlauer als vorher! danke sehr!
gruß michi
Na dann fahr ich ja zwei mal dort hin. Einmal zur
Fahrzeugbesichtigung und zum zweiten mal wegen den
Kennzeichen? Geht ja ganz schön ins Geld. Kann man sich die
Kurzkennzeichen nicht auch dort direkt bei der
Zulassungsstelle besorgen und hier bei meiner wieder abgeben?
Nicht unbedingt… du kannst auch das Risiko eingehen mit Kurzzeitkennzeichen da hinzufahren und das Auto im Zweifelsfall doch nicht zu kaufen. Dann ist halt auch ein bischen Geld weg… habe ich genauso gemacht (850km Anreise) und dann auch gekauft.
Grüße
Bruno
Hallo,
mach es nicht so kompliziert. Hol dir bei deiner Versicherung eine Doppelte-Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen (!); diese kostet nichts. Dann fährst du zur Besichtigung. Wenn du den Wagen haben willst, so hol dir entsprechend die Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle vor Ort; aber Personalausweis nicht vergessen.
– Anmontieren und ab geht die Reise.
Aber beachte: Das Fahrzeug sollte abgemeldet sein. Sonst könntest du Probleme bekommen hinsichtlich möglicher Vergehen wie Kennzeichenmißbrauch o.ä. Da sind die Juristen eigenwillig. Viel Spaß mit dem neuen Auto.