Hallo,
ich habe bei meinem 2 CV folgendes Problem:
Das Auto ist momentan komplett mit 135/15er Reifen von Firestone bereift. Einer der Reifen verliert Luft und ich weiss noch nicht, ob er zu retten sein wird. Leider werden die Firestone 135/15er Reifen nicht mehr hergestellt, sodass ich nach einer anderen Lösung suchen muss.
Wäre es z.B. zulässig, auf der Vorderachse die Bereifung mit 135/15 Firestone zu belassen und auf die Hinterachse 135/15er von z.B. Toyo zu nehmen? Oder wäre es möglich, auf der Vorderachse 135/15er von Firestone und auf der Hinterachse 125/15er ebenfalls von Firestone (gleiches Profil!) - oder andersrum - zu fahren?
Eingetragen sind sowohl 125/15, als auch 135/15er.
Viele Grüße
Jens
Wäre es z.B. zulässig, auf der Vorderachse die Bereifung mit
135/15 Firestone zu belassen und auf die Hinterachse 135/15er
von z.B. Toyo zu nehmen?
natürlich.
Oder wäre es möglich, auf der
Vorderachse 135/15er von Firestone und auf der Hinterachse
125/15er ebenfalls von Firestone (gleiches Profil!) - oder
andersrum - zu fahren?
auch. die stvzo sagt nur „Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.“
welche größen für dein fahrzeug zugelassen sind, steht im fahrzeugschein, und ob die gleiches oder unterschiedliches profil haben, ist zumindest dem gesetzgeber egal:
„Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen…“
…aber unterschiedliche Reifentypen, bzw. -größen auf EINER Achse sind nicht möglich, oder? Keine Angst, hab das auch nicht vor, frag ich nur interessehalber…
…aber unterschiedliche Reifentypen, bzw. -größen auf EINER
Achse sind nicht möglich, oder? Keine Angst, hab das auch
nicht vor, frag ich nur interessehalber…
laut ursprünglichem text der stvzo schon. aber nach richtlinie 92/23/EWG (worauf sich die stvzo im anhang beruft) müssen beide reifen auf einer achse vom gleichen typ sein.
aber selbst wenn’s zulässig wäre, ist eine solche mischbereifung aus fahrphysikalischen gründen nicht ratsam.
also auf madeira, wo die strassen bekanntermassen sehr schlecht sind, das wetter absolut unzuverlässig und wechselhaft, an einem tag von sonne auf gewitter und wolkenbruch in nichtmal 20 minuten …
also die dortigen autos haben (fast) alle vier unterschiedliche reifen montiert.
begründung: einer hält immer …
t.
und erst am Südpol
also in Nepal ist das auch so,
in Ägypten haben die Eselskarren auch unterschiedliche Reifen.
Ach und in der Sahelzone haben sie kaum Autos.
Am Südpol haben sie glaube ich Kufen statt Reifen.
Deine Kommentare sind echt Spitze
Hallo!
Der Gesetzgeber verlangt,
4 Reifen gleicher Bauart und Grösse.
Obwohl Deine Beschreibung „135/15“ sicher nicht ganz richtig ist,
musst Du irgendeinen Reifen in dieser Grösse verwenden,
so dass alle 4 gleich gross sind.
Du kannst auch wild gemischt Sommer - und Winterräder verschiedener Hersteller fahren, das ist egal.
Bei Bauart ist diagonal oder radial gemeint.
Grüße, Steffen!
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Hallo,
die korrekte, im Fahzeugschein eingetragene Reifengrößen für meinen 2 CV sind 125SR15, 135SR15, 155/65SR15, 155/70SR15, wobei die zwei letzteren Maße ursprünglich nicht für den 2 CV zugelassen waren und inzwischen meines Wissens auch gar nicht mehr aufzutreiben sind - leider, die Reifen fahren sich echt super!
Habe ich das jetzt richtig verstanden:
Vorne 135SR15 von Toyo und hinten 135SR15 von Firestone ist OK,
Vorne 135SR15 von Firestone und hinten 125SR15 von Firestone ist nicht OK
?
Viele Grüße
Jens
Hallo,
das ist mir schon klar, mich interessiert aber die rechtliche Lage! Ausserdem fahre ich ein Fahrzeug mit grade mal 28 PS und der atemberaubenden Höchstgeschwindigkeit von 110.
Viele Grüße
Jens
Ist doch ganz einfach.
4 x die gleiche Reifengrösse, wenn der Tragfähigkeitsindex und die zugelassene Reifengeschwindigkeit eingehalten oder übertroffen wird.
Steht in der Zulassung. Die Reifengrössen auch.
Für andere Sachen brauchst du eine Einzelabnahme oder ein Gutachten,
was den Wert von 2 neuen Reifen möglicherweise übersteigt.
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die korrekte, im Fahzeugschein eingetragene Reifengrößen für
meinen 2 CV sind 125SR15, 135SR15, 155/65SR15, 155/70SR15,
wobei die zwei letzteren Maße ursprünglich nicht für den 2 CV
zugelassen waren und inzwischen meines Wissens auch gar nicht
mehr aufzutreiben sind - leider, die Reifen fahren sich echt
super!
Hi,
passen denn die noch unter den hinteren Kotflügel?
Wie ist denn das mit dem Rollwiderstand?
Ich fuhr immer die 125 er Michelin, das waren irgendwie die einzigen, die der Reifenhändler da hatte.
Hi,
ich hab’s selbst nicht geglaubt, aber es geht und ich hab auch ein Mustergutachten bekommen, aufgrund dessen ich die Dinger eingetragen bekommen habe!
Das Problem mit den 125er Michelin, die zweifelsohne die besten für den 2 CV sind, ist, dass Michelin die Reifen inzwischen ins „Oldtimerprogramm“ übernommen hat, was bedeutet, dass es die Reifen zwar noch gibt, dass sich der Preis aber über Nacht auf über 100,- Euro verdoppelt hat! Da muss man dann halt nach Alternativen suchen, zumal ich nach dem letzten Satz Michelinreifen den Eindruck hatte, dass die Qualität abgenommen hat.
Die 155er passen ganz gut, wenn der hintere Kotflügel nicht im geringsten verbeult ist, sonst wird’s knapp. Das Fahrgefühl ist jedenfalls phänomenal! Leider gibt’s die 155er (für Smart) inzwischen auch nicht mehr, aber ich hab mittlerweile auch noch die Möglichkeit aufgetan, 145er (auch für Smart) eingetragen zu bekommen, scheue mich aber noch vor den Gebühren…
Viele Grüße
Jens