Bei Auto-Verkauf, Fahrzeug abmelden?

Hallo!
Ich möchte demnächst mein Auto verkaufen. Kann mir von euch jemand sagen wie ich da genau vorgehe? Zb. weiss ich nicht ob ich das Auto abmelden soll. Bis zum Verkauf wohl besser nicht, dann können die Intressenten auch ne Probefahrt machen. Aber nach dem Verkauf? Möchte den Käufer doch nicht mit meinen Kennzeichen rumfahrn lassen, wegen meiner Versicherung. Macht der dann noch nen Unfall hafte doch wohl noch ich, oder wie ist das? Kann mir nun von euch einer Schritt für Schritt auflisten wie ich bei einem Autoverkauf am besten vor gehe? Vielen Dank schon mal!!!

Hallo!
[FAQ:323] reicht das?
Gruß Frank

Aus eigener Erfahrung - Was so alles passiert !!!
Hi.

Als gebranntes Kind rate ich ebenfalls dringendst vom Verkauf des Fahrzeuges ohne Schilder, also Abmeldung.

Ich selber hatte im Januar gutgläubig meinen Unfallgeschädigten, aber fahrbereiten BMW 528i verkauft, an einen russischen Käufer aus dem Ruhrgebiet - er bot am meisten für den Wagen.

Im Kaufvertrag stand die übliche Floskel, der Käufer hat den Wagen binnen drei Tagen, spätestens bis zum xx.xx.2005 umzumelden.

Der Verkauf wurde der Versicherung und der Zulassungsstelle umgehend mittgeteilt (WICHTIG !!!).

Zwei Wochen später flattert ein Brief einer Baustoffhandlung aus dem Ruhrgebiet ins Haus, mein Fahrzeug hätte einen Unfall mit einem der Fahrzeuge der Baustoffhandlung verursacht. Fahrer war eine Frau XY, mir völlig unbekannt. Der Unfall ereignete sich zwei Tage später nach dem Verkauf des Autos. Da ich also noch als Halter eingetragen war, wand sich der Unfallgegner folglich an mich.

Dem Gegner wars auch egal, ob der Wagen bereits verkauft sei, ich sei verantwortlich und müsse meine Versicherungsdaten anzeigen.

Die Versicherung sagte mir zunächst auch, dass ich da Pech hätte und ich den Schaden ersetzen müsse, bzw. die Versicherung und meine Prämie geht dafür in die Höhe. Rein rechtlich ist dies völlig korrekt - wenn Du deinen Wagen verkaufst, und der Käufer begeht ein Delikt mit dem Wagen, solange er noch auf dich zugelassen ist, haftest Du !

Der Hammer kommt aber jetzt:

Die Versicherung ruft mich zwei Wochen später an und fragt, warum ich den Wagen zweimal verkauft habe. Es stellte sich heraus, dass der Russe den Kaufvertrag mit meiner Unterschrift manipulierte, und „meinen“ Unfall-BMW in meinem Namen einen Tag nach dem Unfall an eine andere Person verkaufte !

Die Versicherung schaltete daraufhin ihre Ermittlungsabteilung ein und fand heraus, dass bei dieser Person (der Russe) anscheinend vieles im Argen sei, nicht nur bei meiner Versicherung (Versicherungsbetrug u. ä.).

Daraufhin nahm mich die Versicherung aus der Pflicht, da erkennbar war, dass ich tatsächlich nichts dafür kann - ich hoffe, das bleibt so.

Das hört sich alles an, wie aus einem schlechten Krimi, ist aber tatsächlich so passiert, und da schwitzt du erstmal Blut und Wasser. In Zukunft verkaufe ich meine Autos nur noch abgemeldet.

Achte darauf, dass der Ausweis korrekt ist. Wenn der Käufer nicht der zukünftige Besitzer des Fahrzeuges ist, Vorsicht. Bevollmächtigter sollte Ausweis des Käufers mitführen. Perso-Nr. aufschreiben. Alles Schäden korrekt angeben im Kaufvertrag. Am besten schnell zu ATU fahren, die schauen kurz über den Wagen und können sagen, obs ein Unfallwagen ist, damit sich der Käufer beruhigt.

Zusätzlich zum Kaufvertrag auch Formulare für die Verkaufsanzeige für Zulassungsstelle und KFZ-Versicherung unterschreiben lassen (Downloads im Internet), und den Verkauf UNVERZÜGLICH anzeigen.

Gruss,

Simbabwe

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Hallo!
[FAQ:323] reicht das?
Gruß Frank

NÖ! Möchte mein Fz. ja VERkaufen, nicht kaufen!

Hallo!
[FAQ:323] reicht das?
Gruß Frank

NÖ! Möchte mein Fz. ja VERkaufen, nicht kaufen!

Was macht das für einen Unterschied?

Hallo!
[FAQ:323] reicht das?
Gruß Frank

NÖ! Möchte mein Fz. ja VERkaufen, nicht kaufen!

Was macht das für einen Unterschied?

Also wenn kaufen und verkaufen exakt das gleiche ist dann weiss ich auch nicht.
Hab doch ausführlich geschrieben was ich wissen will.

Ja und das steht in der FAQ.

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