Moin,
viele Bullifahrer (und auch andere) haben ja in der Vergangenheit ihr KFZ aufgelastet, um es dann bei einem zGG über 2800 kg übers Gewicht (und damit bei Dieselfahrzeugen deutlich günstiger) zu versteuern. Und eben weil es nicht mehr nur wie früher ein paar Bullifahrer waren, die das gemacht haben, stand zur Debatte dies unmöglich zu machen via Gesetzesänderung.
Weiß jemand was daraus geworden ist? Macht es jetzt noch Sinn meinen alten VW Bus aufzulasten?
Und: Welche Nachteile sind damit verbunden? Was ratet ihr mir, eine Zulassung als SoKfz Wohnmobil (es ist ein Multivan mit Schlafmöglichkeit)?
Wer weiss was?
Gruß,
Claus
Schau mal im Wohnmobilforum(.de) nach, unter Gesetze und Verordnungen, da ist so ziemlich der letzte Wissensstand abgebildet, ebenso unter camperline(.de) und wohnmobilsteuer(.de)
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Hi Claus,
auf den Bolzen sind gerade die Geländewagenfahrer in letzter Zeit häufiger gekommen. Letztlich ist es zwar schön und gut den Wagen aufzulasten, aber in letzter Instanz entscheidet das Finanzamt, ob eine Zulassung als LKW stattfindet.
Einen Bus mit Schlafmöglichkeit als Sonder-KFZ zuzulassen sollte da deutlich einfacher gehen. Am besten ist es wirklich, sich beim zuständigen TÜV nach den Vorschriften zu erkundigen. Schliesslich soll der es ja irgendwann abnehmen. Dann noch ein Anruf beim Finanzamt für KFZ-Steuern und das ganze Vorhaben hat einen soliden Boden.
Gruss Sebastian
So einfach ist es momentan nicht:
Der Paragraph der Fahrzeugen über 2,8 to Gewichtsbesteuerung zusicherte (da gabs mehrere Gerichtsurteile) ist letztes Jahr aus der Straßenverkehrsordnung gestrichen worden. Eine endgültige Regelung gibt es bisher nicht, die Finanzminister der Länder werden im Mai nochmal zusammenkommen und dann entscheiden. Erst dann läßt sich einigermaßen vorhersehen, was mit So.KFZ Wohnmobile passiert, wobei es bei einer Hubraumbesteuerung für Bestandsfahrzeuge sicher zu einer Klageflut kommen wird.
Zulassungsrecht und Steuerrecht sind zwei paar Schuhe (siehe LKW Zulassung, da entscheidet letztendlich auch das Finanzamt und nicht die Eintragung im Brief), und mometan wissen die Finanzämter nicht, was ab dem 1.5. bzw ab dem Beschluss der Länder wirklich geändert wird. Wohnmobil trägt mit unterschiedlichen Voraussetzungen jeder TÜV Mensch anders ein, das kann man einfach abklären, jedoch nicht die Besteuerung in Zukunft. Mit Auflastung und WoMo Zulassung ist man meiner Meinung nach auf der etwas sichereren Seite als ohne.
Das Finanzamt kann/konnte übrigens bei Sonsigen KFZ oder Kombinationskraftfahrzeugen über 2,8 to nicht selber entscheiden, es war an diverse Gerichtsurteile gebunden. Was anderes ist es bei LKW unter 2,8 to, da entscheidet das äußere Erscheinungsbild, d.h. der Finanzbeamte kann eine Vorführung verlangen.
Fazit: Genau beobachten was die nächsten Wochen passiert bzw wo die Tendenz hingeht, wenn Bestandsfahrzeuge wie bisher nach Gewicht besteuert werden ist es vielleicht sinnvoll noch vor dem 1.5. aufzulasten.
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