Verbot Gasfahrzeuge Tiefgarage, Abhängig Gasart?

Hallo,
immer noch findet man an Tiefgaragen ein Parkverbot für Gasfahrzeuge allgemein.
Erdgasbetriebene oder CNG Fahrzeuge müssten doch erlaubt sein…das Gas ist leichter als Luft und verflüchtigt sich nach oben…oder?

Wie ist die rechtslage…und vor allem…wo steht das??

Gruss
R.

Hi,
kannst Du bei natürlicher Belüftung durch die Zufahrten bei Erdgas=Methan die Bildung einer Ex- gefährlichen Atmosphäre ausschließen?

Der Besitzer der Garage übt letztlich das Hausrecht aus und entscheidet wer rein darf. Und wenn er sagt, Diesel dürfen wegen Feinstaub nicht rein, musst Du es auck akzeptieren.

Ggf. anders ist die Situation bei einem mit vermieteten Stellplatz einer Wohnung. Aber letztlich musst DU dann den nachweis führen, dass keinen Gefährdung vorhanden ist = teures Gutachten, wahrscheinlich anschließend Rechtsstreit mit dem Vermieter.

Gruss A.

Hi…nicht so kompliziert, ich meinte die gesetzlichen Regelungen und öffentlich nutzbare Tiefgaragen, und nur die Verbote die sich aus Gefahrgründen ergeben.
Gruss
R

Vom Gesetz her gibt es kein Hinderniss das CNG-Fahrzeuge verbietet in Tiefgaragen / Garagen zu dürfen.
Die Gasanlagen werden als betriebsmässig Dicht eingestuft und jedes Benzinfahrzeug sondert mehr „Ex-Atmosphäre“ ab als die CNG-Fahrzeuge.
Benzin ist nur ein alltäglicher Stoff und hat daher keine Berührungsängste in der Allgemeinheit zu überwinden.

Unterm Strich ist Benzin weitaus gefährlicher als Erdgas oder Wasserstoff.

Natürlich kann der Garagenbesitzer sein Hausrecht ausüben und die Garagennutzung für CNG Fahrzeuge verbieten. Dies basiert dann aber oft auf Unwissenheit.

Hi…nicht so kompliziert, ich meinte die gesetzlichen
Regelungen und öffentlich nutzbare Tiefgaragen, und nur die
Verbote die sich aus Gefahrgründen ergeben.
Gruss
R

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