http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Danke
MfG
Matthias
Antwort
eine Geschindigkeitsbegrenzung beginnt genau am Schild.
Eine Geschindigkeitsmessung (bzw. auch eine sogenannte „Radarfalle“ unmittelbar nach dem Schild (und wenn es nur 30 Zentimeter sind) ist also rechtens und im Sinne des Staates. Es gibt genügend diesbezügliche Besipiele und auch entsprechende Urteile (Google hilft hier weiter).
Realitätsfremd aber wahr.
Gruss
Ray
eine Geschindigkeitsbegrenzung beginnt genau am Schild.
Eine Geschindigkeitsmessung (bzw. auch eine sogenannte
„Radarfalle“ unmittelbar nach dem Schild (und wenn es nur 30
Zentimeter sind)
das war die spezialität der grünen jungs in dunkel deutschland.
kam immer wieder gut auf der transitstrecke.
t.
ist also rechtens und im Sinne des Staates.
Es gibt genügend diesbezügliche Besipiele und auch
entsprechende Urteile (Google hilft hier weiter).
Realitätsfremd aber wahr.Gruss
Ray
Irgendwas scheint wohl missverständlich an meiner Fragestellung.
Deshalb:
Wann ist die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h BEENDET!
Meiner Meinung nach - genau ab der Kreuzung - da ja auch der einbiegende Verkehr keine Beschränkung hat!
Meistens folgt allerdings nach Kreuzung entweder eine erneute Beschränkung oder die Aufhebung mittels entsprechendem Verkehrszeichen.
Hier aber NIX von ALLEDEM !!!
Bitte nochmal nachdenken
Danke
MfG
Matthias
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Hi
hab mich mal mit nem Blitzer-Männchen unterhalten, der sagte mir, das zwischen der Messung und der letzten Straßenabzweigung ( Kreuzung,Seitenstr. etc ) mind. 120m sein müssen bis der Blitzer aufgebaut werden darf.
Wenn es genau hinter ner Kreuzung war würd’ ich sagen - is nix, is falsch geblinkt worden
Grüße
Blue
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Da hat das „Blitzermännchen“ (das Wort gefällt mir - gibts auch Blitzerfrauchen?) aber wenig Ahnung von der rechtlichen Seite an den Tag gelegt, denn mehr als Richtlinien gibt es in den einzelnen Bundesländern nicht. Und Richtlinien sind nicht bindend - es reicht aus wenn es sich um eine gefährliche Stelle handelt und schon kann man die entsprechenden Distanzen unterschreiten.
Wird selten gemacht, ist aber so.
Gruß Ivo
Hi Ivo
Obs auch Frauchen gibt ? keine Ahnung, bin da ned so wissend *g
Meine alte Wohnung liegt an ner Hauptverkehrstraße, gleich gegenüber ner Abzweigung.
Kurz vor der Wohnung links gesehen ist ein Zebrastreifen ab dem Zone 30 gilt. 40m danach kommt der Abzweig und nach dem Abzweig erneut 60m weiter endet der 30-Zone-Bereich.
Die 30iger Zone war ein blödes Wahlversprechen unseres altem OB *grmml*. Das Männchen sagte, das man da ned blitzen darf da der Weg zu kurz ist & des mit der 120m-Bereich.
Gefährlicher Bereich ? Mh es is wegen nem Kindergarten und ner Schule dieser Bereich eingeführt worden.
( 76275 Ettlingen,Rheinstr. )
Grüße
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Wann ist die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h BEENDET!
Meiner Meinung nach - genau ab der Kreuzung - da ja auch der
einbiegende Verkehr keine Beschränkung hat!
Nein, leider erst am Aufhebungszeichen, soweit ich weiss. Das war einer der Unterschiede zur DDR-StVO, dort war tatsächlich die Geschwindigkeitsbegrenzung nur bis zur nächsten Einmündung gültig, deswegen wurde das bei mir in der Fahrschule nochmal besonders erwähnt (genau zur Wende gemacht…). Heute gilt die immer bis zum Aufhebungszeichen, außer es ist auf einem Zusatzschild die Strecke angegeben oder die Geschwindigkeitsbegrenzung steht gemeinsam mit einem Warnschild.
Alexander
In diesem Fall gibt es aber definitiv KEIN Aufhebungszeichen - und danach ist ebenso definitv wieder 100 !!!
und jetzt ?
MfG
Matthias
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