Frage zu PKW Verkauf

Hallo KFZ Experten!

Ich möchte demnächst mein Auto verkaufen, und da ich in diesem Gebiet absolut keine Erfahrung habe, wollte ich mal fragen wie ich das am besten mit der Anmeldung regeln sollte. Wenn ich einen Käufer gefunden habe soll ich das Auto angemeldet lassen und auch so verkaufen, oder sollte ich es kurz voher abmelden, so dass der Käufer es mit einem roten Nummernschild mitnehmen muss. Falls ich es angemeldet verkaufe, welche Sicherheit habe ich, dass der Käufer mit dem PKW auf meinem Namen keinen Unfug macht. Ausserdem fährt er dann auch mit meiner KFZ-Versicherung oder? Und wenn der Käufer es angemeldet kauft muss er es doch auf seinen Namen ummelden…
Wie gesagt, ich habe da absolut keinen blassen Schimmer!
Wer kann mir da helfen?

danke im Vorraus!

Hallo Joe,

vielleicht schaust Du Dir bitte zuerst die FAQ:323 an?!?
„Was muß ich beim Verkauf meines Autos an Privat beachten?“

vielleicht reichen die Antworten und Links schon aus?

Tschüüüüss

Olaf

Du koenntest zwar im Kaufvertrag festhalten, wann das Auto abgeholt wurde (Datum+Uhrzeit), den Kaeufer auch vertraglich verpflichten, eine Um- oder Abmeldung innerhalb einer Frist vorzunehmen, empfehlen wuerde ich es aus verschiedenen Gruenden nicht:

a) Passiert bei der Ueberfuehrung etwas, so ist Deine Versicherung dran und bei Dir wird zurueckgestuft.
b) Haelt sich der Kaeufer nicht an die Vereinbarung zu Um-/Abmeldung, dann geht bei Dir Steuer und Versicherung weiter.
c) Bei Gesetzesueberschreitung bist Du im Zweifelsfall als Halter des Fahrzeuges dran. Auch wenn Du mit dem Kaufvertrag etwaige Fuehrer-Fragen klaeren kannst, macht’s dennoch Umstaende.

etc.

Ich empfehle Dir, investiere die 5-6 Euro, und Du bist auf der sicheren Seite. Einer Ueberfuehrung durch den Kaeufer stimme ich persoenlich nur dann zu, wenn ich den Kaeufer schon vorher kenne und ich weiss, dass er zuverlaessig ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

@Jap-Music

Du koenntest zwar im Kaufvertrag festhalten, wann das Auto
abgeholt wurde (Datum+Uhrzeit), den Kaeufer auch vertraglich
verpflichten, eine Um- oder Abmeldung innerhalb einer Frist
vorzunehmen, …

Das mit dem Datum und der Uhrzeit ist schon nicht schlecht. Das sollte so oder so passieren, egal in welchem Zustand das Auto ist.
Der käufer hat per Gesetzt sogar die Pflicht innerhalb von 10 Tagen das Fahrzeug umzumelden bzw. stillzulegen

Aber wie kommst du denn aus die folgenden und vor allem falschen Aussagen?

a) Passiert bei der Ueberfuehrung etwas, so ist Deine
Versicherung dran und bei Dir wird zurueckgestuft.

Falsch! Bei einem Unfall der nach dem Verkauf und vor der Ummeldung passiert, springt zwar innerhalb der ersten 10 Tage tatsächlich die Versicherung des Vorbesitzers ein, holt sich dann aber die Summe von Käufer bzw. von dessen neuer Haftpflichtversicherung wieder. Der Verkäufer ist mit seiner Unterschrift (Datum + Uhrzeit) unmittelbar von sämtlichen verpflichzungen was das Fahrzeug angeht befreit.

b) Haelt sich der Kaeufer nicht an die Vereinbarung zu
Um-/Abmeldung, dann geht bei Dir Steuer und Versicherung
weiter.

Wieder Falsch Auf so ziemlich jedem handelsüblichen Vorgedruckten Kaufvertag sind zusätzlich zwei Postkarten vorgedruckt. Die eine für die eigene Haftpflichversicherung und die andere fürs KBA respektive Finanzamt.
Auf diesen Karten kommt genauso wie in den Kaufvertrag der Name des Käufers, des Verkäufers, Datum und Uhrzeit des Kaufs.
Füllt man diese Karten aus und schickt sie an die zuständigen Stellen ist man von diesem Moment an auch was die Kosten (Steuern + Versicherung) angeht aus dem Schneider.

c) Bei Gesetzesueberschreitung bist Du im Zweifelsfall als
Halter des Fahrzeuges dran.

immernoch Falsch Ab Unterschrift auf dem Kaufvertrag ist man nicht mehr für das Fahrzeug verantwortlich.

Da ich im allgemeinen (aus kostengründen) immer recht alte Autos fahre, habe diese auch keine all zu große Halbwertzeit bei mir. Aus diesem Grund habe ich recht umfangreiche erfahrung beim kaufen und verkaufen von Gebrauchtwagen gemacht. positive wie auch negative

Aus eigener erfahrung kann ich nur sagen das es sehr schwierig ist ein abgemeldetes Auto zu verkaufen. Ich persönlich hab auch immer Abstand davon genommen ein abgemeldetes Auto zu kaufen.
Meist aus dem Grund, das mein altes Auto kaputt ging und ich sofort ein neues brauchte mit welchem ich fahren konnte.

@Banditos
Also mein Tipp:
Lass das Auto angemeldet.
Besorg dir einen vorgedruckten Kaufvertrag (am besten vom ADAC) den gibt es für ca.2€ in jedem vernünftigen Schreibwarengeschäft.
Füre alle dir bekannten Mängel darin auf!! Lass dir den Personalausweis des Käufers zeigen und trage diese Daten in den Kaufvertrag ein. Falls die Frage Käufers kommt "können wir aber den Namen meiner Frau (Onkel Schwager was auch immer) als Käufer eintragen, lass es!! Es kommt der Name da rein von demjenigen der dir das Geld gibt und dessen Ausweis du auch hast. ( das ist ne beliebte Masche bei abendländischen Mitbürgern)

Halte Datum und Uhrzeit im Kaufvertrag fest.
Verkauf nur gegen Bares.
Lass dich nicht auf Teilzahlungen ein.

Gruß Ronny