Hallo,
@Jap-Music
Du koenntest zwar im Kaufvertrag festhalten, wann das Auto
abgeholt wurde (Datum+Uhrzeit), den Kaeufer auch vertraglich
verpflichten, eine Um- oder Abmeldung innerhalb einer Frist
vorzunehmen, …
Das mit dem Datum und der Uhrzeit ist schon nicht schlecht. Das sollte so oder so passieren, egal in welchem Zustand das Auto ist.
Der käufer hat per Gesetzt sogar die Pflicht innerhalb von 10 Tagen das Fahrzeug umzumelden bzw. stillzulegen
Aber wie kommst du denn aus die folgenden und vor allem falschen Aussagen?
a) Passiert bei der Ueberfuehrung etwas, so ist Deine
Versicherung dran und bei Dir wird zurueckgestuft.
Falsch! Bei einem Unfall der nach dem Verkauf und vor der Ummeldung passiert, springt zwar innerhalb der ersten 10 Tage tatsächlich die Versicherung des Vorbesitzers ein, holt sich dann aber die Summe von Käufer bzw. von dessen neuer Haftpflichtversicherung wieder. Der Verkäufer ist mit seiner Unterschrift (Datum + Uhrzeit) unmittelbar von sämtlichen verpflichzungen was das Fahrzeug angeht befreit.
b) Haelt sich der Kaeufer nicht an die Vereinbarung zu
Um-/Abmeldung, dann geht bei Dir Steuer und Versicherung
weiter.
Wieder Falsch Auf so ziemlich jedem handelsüblichen Vorgedruckten Kaufvertag sind zusätzlich zwei Postkarten vorgedruckt. Die eine für die eigene Haftpflichversicherung und die andere fürs KBA respektive Finanzamt.
Auf diesen Karten kommt genauso wie in den Kaufvertrag der Name des Käufers, des Verkäufers, Datum und Uhrzeit des Kaufs.
Füllt man diese Karten aus und schickt sie an die zuständigen Stellen ist man von diesem Moment an auch was die Kosten (Steuern + Versicherung) angeht aus dem Schneider.
c) Bei Gesetzesueberschreitung bist Du im Zweifelsfall als
Halter des Fahrzeuges dran.
immernoch Falsch Ab Unterschrift auf dem Kaufvertrag ist man nicht mehr für das Fahrzeug verantwortlich.
Da ich im allgemeinen (aus kostengründen) immer recht alte Autos fahre, habe diese auch keine all zu große Halbwertzeit bei mir. Aus diesem Grund habe ich recht umfangreiche erfahrung beim kaufen und verkaufen von Gebrauchtwagen gemacht. positive wie auch negative
Aus eigener erfahrung kann ich nur sagen das es sehr schwierig ist ein abgemeldetes Auto zu verkaufen. Ich persönlich hab auch immer Abstand davon genommen ein abgemeldetes Auto zu kaufen.
Meist aus dem Grund, das mein altes Auto kaputt ging und ich sofort ein neues brauchte mit welchem ich fahren konnte.
@Banditos
Also mein Tipp:
Lass das Auto angemeldet.
Besorg dir einen vorgedruckten Kaufvertrag (am besten vom ADAC) den gibt es für ca.2€ in jedem vernünftigen Schreibwarengeschäft.
Füre alle dir bekannten Mängel darin auf!! Lass dir den Personalausweis des Käufers zeigen und trage diese Daten in den Kaufvertrag ein. Falls die Frage Käufers kommt "können wir aber den Namen meiner Frau (Onkel Schwager was auch immer) als Käufer eintragen, lass es!! Es kommt der Name da rein von demjenigen der dir das Geld gibt und dessen Ausweis du auch hast. ( das ist ne beliebte Masche bei abendländischen Mitbürgern)
Halte Datum und Uhrzeit im Kaufvertrag fest.
Verkauf nur gegen Bares.
Lass dich nicht auf Teilzahlungen ein.
Gruß Ronny