Wo Be- und Entladung erlaubt?

Hi,

darf man in zweiter Reihe parken um sein Fahrzeug zu be-, oder zu entladen? Wie schwer muss der Gegenstand dafür sein? Kugelschreiber, Paket, Reisetasche, Koffer, Waschmaschine?

Grüße,
J~

Hi,

darf man in zweiter Reihe parken um sein Fahrzeug zu be-, oder
zu entladen?

das dürfen eigentlich nur Taxen.

Wie schwer muss der Gegenstand dafür sein?
Kugelschreiber, Paket, Reisetasche, Koffer, Waschmaschine?

Vor allem darf es nicht länger als drei Minuten dauern, weil es dann zum Parken wird und dann auf jeden Fall verboten ist.

Auszug aus § 12 StVO:
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.

Gruß,
Christian

Hallo J.

Zunächst einmal ist es „Offiziell“ ja verboten,in 2.Reihe zu parken oder zu halten…(Ausnahmen gibt es für TAXI und Fahrzeuge des Brief-und Paketdienstes sowie des Fernmeldedienstes und für Fahrzeuge der Straßenunterhaltung).

In der Praxis sieht es aber so aus,das wenn du nicht gerade einen
„Riesenstau“ verursachst, die Ordnungshüter „ein Auge zurdücken“, wenn
du z.B. umziehst und Möbel oder andere schwere Gegenstände auszuladen hast oder die Waschmaschine oder Kühlkschrank zur Reperatur müssen.

mfg

Frank

Hi,

Fahrzeuge des Brief-und Paketdienstes

wo soll da der Unterschied sein ob jemand ein rein (privat-)geschäftliches Interesse hat schneller Geld zu verdienen und meinem auch privaten Interesse eine Möglichkeit zu haben meinen Wagen zu entladen?
Soll der Paketdienst doch ein Parkplatz suchen wie ich auch!?

In der Praxis sieht es aber so aus,das wenn du nicht gerade
einen
„Riesenstau“ verursachst, die Ordnungshüter „ein Auge
zurdücken“, wenn
du z.B. umziehst und Möbel oder andere schwere Gegenstände
auszuladen hast oder die Waschmaschine oder Kühlkschrank zur
Reperatur müssen.

Hmm, das befriedigt mich irgendwie nicht :wink:
D.h. wenn ich mein Urlaubsgepäck auslade muss ich das kilometerweit schleppen?

Grüße,
J~

Hi,

Vor allem darf es nicht länger als drei Minuten dauern, weil
es dann zum Parken wird und dann auf jeden Fall verboten ist.

IMHO gilt die starre 3Min-Regel nach gewissen Urteilen nicht, wenn man das Fz dem Verkehr nicht entzieht (und sich in unmittelbarer Nähe aufhält). Kann mich aber auch täuschen.

Auszug aus § 12 StVO:

Na hervorragend :frowning:
Und wie bekomme ich gesetzestreu kiloschweres Gepäck umgeladen?

Trotzdem Danke,
J~

wo soll da der Unterschied sein ob jemand ein rein
(privat-)geschäftliches Interesse hat schneller Geld zu
verdienen und meinem auch privaten Interesse eine Möglichkeit
zu haben meinen Wagen zu entladen?
Soll der Paketdienst doch ein Parkplatz suchen wie ich auch!?

Stichwort: Öffentliches Interesse.

Hi,

IMHO gilt die starre 3Min-Regel nach gewissen Urteilen nicht,
wenn man das Fz dem Verkehr nicht entzieht (und sich in
unmittelbarer Nähe aufhält). Kann mich aber auch täuschen.

die Urteile kenne ich nicht. Das Gesetz/die Verordnung ist da recht eindeutig.

Na hervorragend :frowning:
Und wie bekomme ich gesetzestreu kiloschweres Gepäck
umgeladen?

Wir wärs mit regulären Suche eines Parkplatzes bzw. der Beantragung einer Sondergenehmigung, wie das jeden Tag hunderte von Umzüglern hinbekommen?

Gruß,
Christian

Hi,

Stichwort: Öffentliches Interesse.

ehrlich gesagt kann ich nicht nachvollziehen wo hier öffentliches Interesse berührt wird nur weil damit jemand Geld verdient. Aber danke für den Tipp. Früher kosteten Gewerbescheine nicht viel, vielleicht grüde ich einfach eine Spedition/Paketdienst und darf dann immer ganz legal halten :smile: Ich ziehe nämlich auch nicht immer um, nur weil ich schwere Sachen transportieren muss.

Viele Grüße,
J~

Hi,

Stichwort: Öffentliches Interesse.

ehrlich gesagt kann ich nicht nachvollziehen wo hier
öffentliches Interesse berührt wird nur weil damit jemand Geld
verdient.

könnte schwierig mit der Paket- und Personenzustellung werden, wenn sich Taxen und Paketzusteller erst mal einen regulären Parkplatz suchen müßten. Da es im öffentlichen Interesse liegt, daß Waren und Personen innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes dahin kommen, wo sie hinsollen, dürfen die entsprechenden Fahrzeuge auch in zweiter Reihe halten.

Im übrigen geht zumindest die Personenausladung schneller vonstatten, als bis lütten ~ seinen neuen Kühlschrank in die 12 Etage ohne Aufzug gewuchtet hat. Bei Paketzustellern gilt das auch meist, weil die ab der dritten Etage meist direkt ein „vergeblicher Zustellversuch“-Kärtchen in den Briefkasten werfen.

Gruß,
Christian