Antwort von
nach einem Tag
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Re^3: Was soll ich bloß tun?
Hallo Judith,
keine Ahnung, was die Versicherung mit Totalschäden machen läßt... Sie werden aber wohl ihre Abnehmer haben.
Zum Mietwagen: Während einer Reparatur hast Du grundsätzlich Anspruch auf einen Mietwagen. Zur Sicherheit besser eine Klasse unter dem eigenen Fahrzeug bleiben (schon weil Dein Auto nicht mehr ganz neu ist), Du kannst ja mal fragen, was Deine örtlichen Vermieter da so anbieten können. Es ist aber nicht nötig, endlos Preise zu vergleichen. Einfach einige Angebote einholen und den günstigsten Anbieter wählen, dann sollte es keine Probleme geben.
Die Alternative ist Bargeld für den Nutzungsausfall, bei Deinem Auto dürften es durchaus 100 DM oder mehr pro Tag sein. Im Zweifelsfall ist das aber wieder vom Gutachter festzustellen (dessen Honorar die Versicherung ja auch bezahlt). Das Geld reicht also auf jeden Fall für Bus und Bahn, und es sollte noch einiges übrig bleiben... Wenn Du wenig fährst, ist das natürlich die bessere Wahl. Ich bin nicht ganz sicher, aber es kann evtl. schwierig werden, länger als zwei Wochen bezahlt zu bekommen.
Der Zeitwert wird - wie gesagt - vom Gutachter ermittelt. Es ist halt der Wert, den ein Gebrauchter (mit der Austattung, km-Stand, Alter usw.) vom Typ Deines Autos direkt vor dem Unfall hatte. Streng genommen kann man es nicht Zeitwert nennen, da der Händler ja auch etwas verdienen will. Das berücksichtigt der Gutachter aber, d.h. der Endbetrag liegt dann über dem Zeitwert. Außerdem muß der Preis dem ortsüblichen Niveau entsprechen.
Gegenüber der Versicherung ist es wichtig, alles (!) anzugeben. Was man selbst nicht geltend macht, wird natürlich auch nicht bezahlt. Abzüge sollte man sich nicht gefallen lassen, viele Versicherungen machen das schon standardmäßig. Es gibt teilweise sogar Prämien für die Sachbearbeiter, wenn sie den Geschädigten billig "abfertigen"! Dazu gehören manchmal auch Lügen wie z.B. "Sie können sich den Gutachter nicht aussuchen, wir schicken jemanden" usw. Wenn die Versicherung größere Probleme macht, würde ich zum Anwalt gehen, was ich auch in Anbetracht der Schadenshöhe angemessen fände. Den Anwalt zahlt die Versicherung ja auch (ebenso wie Kostenvoranschläge, Abschleppkosten, die oft vergessene Pauschale von 50 DM)...
*Viel Erfolg!*