Händlereinkaufswert?

Von: , Frage gestellt am Mi, 22. Jun 2005

Hallo Experten,

wenn ich ein Auto schätzen lasse ( z.B. Schwacke o.ä.) dann bekomme ich zwei Summen gennant. Zum einen den Händlereinkaufswert und zum anderen den Händlerverkaufswert. Was bedeuten diese beiden Summen und welche ist für mich als Verkäufer meines Wagens ausschlaggebend?

Danke im voraus

Gruß

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Minuten 1 hilfreich
    Re: Händlereinkaufswert?

    Hallo,

    wie der Name schon sagt: Händlereinkaufswert
    Das zahlt der Händler wenn er den Wagen ankauft Händlerverkaufswert
    Zu diesem Preis wird er ihn wieder veräussern...

    Wirklich nutzen kannst Du beide Werte nicht, da Du als privater Verkäufer anders kalkulierst. Wenn Du das Auto privat verkaufst kannst Du keine Garantie etc. bieten, insofern wirst Du das Auto unterhalb des H.-Verkaufswertes anbieten müssen.

    Allerdings holt man bei privatem Verkauf normalerweise mehr heraus als wenn man den Wagen beim Händler in Zahlung gibt.

    Insofern kannst Du Deine Preisgestaltung irgendwo in der Mitte zwischen den beiden Werten plazieren.

    Gruß,

    MecFleih

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Händlereinkaufswert?

      Hi! wie der Name schon sagt: Händlereinkaufswert
      Das zahlt der Händler wenn er den Wagen ankauft Händlerverkaufswert
      Zu diesem Preis wird er ihn wieder veräussern...
      ...zumindest wird er es versuchen... Wirklich nutzen kannst Du beide Werte nicht, da Du als
      privater Verkäufer anders kalkulierst. Wenn Du das Auto privat
      verkaufst kannst Du keine Garantie etc. bieten, insofern wirst
      Du das Auto unterhalb des H.-Verkaufswertes anbieten müssen.
      Das sehe ich anders:

      1.) haben die meisten Autohändler aktuell massive Probleme und die Verhandlungsposition eines Käufers ist entsprechend gut.

      2.) bekommt der Händler auch für Autos, die er von Händlerkollegen ankauft, keine Garantie/Gewährleistung.
      Das ist somit für den ankaufenden Händler kein Thema. Er muss allerdings gewährleisten, wenn er seinerseits an einen Privatmann weiter verkauft. Daher könnte er es generell ablehnen, alte, ungepflegte Autos in Zahlung zu nehmen. Ausnahme: er erhält eine Prämie vom hersteller. Diese Inzahlungnahmen werden dann aber zumeist verschrottet. Allerdings holt man bei privatem Verkauf normalerweise mehr
      heraus als wenn man den Wagen beim Händler in Zahlung gibt.
      Das kommt sehr stark auf das Modell und die Situation des HÄndlers an. Insofern kannst Du Deine Preisgestaltung irgendwo in der Mitte
      zwischen den beiden Werten plazieren.
      s.o., ich denke, der Händlereinkaufswert ist das Minimum, das herausspringen sollte.

      Grüße,

      Mathias

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