Hallo,
muß man schwarz getönte Serienrückleuchten (Rückfahrstrahler ist frei) eintragen lassen, oder zumindest irgednwelchen Schriftkram mitführen, wie eine Betriebserlaubnis? Oder muß ich zum Tüv die Leuchten abnehmen lassen? Denn es sind Originale Rückleuchten, die nur leicht schwarz getönt sind, bis auf die Rückfahrstrahler halt…
Danke Ricky
Hi, irgendwie widersprechen sich die Aussagen in Deinem Posting für mich.
Entweder es sind die unveränderten serienmäßig eingebauten Scheinwerfer für dieses Fahrzeug, dann müsste irgendwo auf dem Scheinwerfwer die Zulassungsnummer stehen und es braucht keine extra Abnahmen.
Oder es ist eine nachträglich manipulierte Serienleuchte = keine ABE mehr vorhanden, da original Zulassung der Leuchte durch die Manipulation erloschen => Einzelabnahme durch TÜV mit Prüfzertifikat und Eintrag in Fahrzeugschein (falls die Leuchte die erforderlichen Messwerte bringt).
Oder es ist ein dem Originalscheinwerfer ähnliches Zubehörteil, dann muss die ABE beiliegen. Wenn daraus keine Zulassung auch speziell für Deinen Fahrzeugtyp hervorgeht, ebenfalls Abnahme + Eintrag durch TÜV.
Bei den Original- Zubehörteilen des Fehrzeugherstellers wird natürlich die Zulassung für den Fahrzeugtyp bereits bescheinigt und es ist keine extra Abnahme erforderlich.
Gruss A.
Es sind die Originalen Rückleuchten (vorher Orange Rot, jetzt schwarz), die getönt wurden, bis auf den Rückfahrstrahler…
MFG Ricky
Hi,
dann also die 2. Variante = manipulierte Originalausrüstung => ABE hinfällig => TÜV- Abnahme mit Eintrag in Papiere.
A.