Hallo Ihr Wissenden,
wäre schön, wenn hier jemand Ahnung hat. Bitte aber keine Spekulationen und Vermutungen.
Wir haben einen Escort 1,4 Bj. 97 gekauft. Nach wenigen Metern hatten wir Kupplungsprobleme. Also den Wagen zurück zum Händler. Der ließ angeblich bei einer Ford-Werkstatt eine neue Kupplung einbauen. Nach Reperatur funktionierte alles wunderbar. Wegen Ölverlustes und des Verdachts einer dadurch verölten Kupplung haben wir ihn in eine freie Werkstatt vor Ort. Dort wurde dann festgestellt, dass zumindest Die Kupplung nicht für dieses Modell ist (Kupplungsscheibe zu groß - wahrscheinlich vom Escort 1,8). Gleichzeitig wurde die Vermutung geäußert, dass das eingebaute Getriebe ebenfalls nicht für dieses Fordmodell gedacht ist.
Meine Werkstatt hat Beweisbilder gemacht aber windet sich ansonsten mit Aussagen zur Haltbarkeit dieser Konstruktion. Die wollen wohl mit dem evt. dadurch entstehenden Theater nichts zu tun haben.
Nun meine Frage, wie sieht der TÜV so etwas? Ist der Einbau von Kupplung und Getriebe eines Escort 1,8 in einen Escort 1,4 zulassungspflichtig? Wenn ja, wäre ja die Betreibserlaubnis und damit auch die Versicherung erloschen… Das Risiko möchte ich ungern eingehen. beim TÜV hier geht keiner mehr ans Telefon.
Wer weiss was?
mit besten Grüßen
Steffen B.