Hi,
ich hoffe, dass ich im richtigen Brett poste - wenn nicht, bitte ich um Entschuldigung.
Eine Frage:
Besteht in Deutschland die Pflicht, gefährliche Kurven kenntlich zu machen, sei es durch Hinweisschilder oder Geschwindigkeitsbegrenzungen?
Es handelt sich hierbei um eine Landesstraße, die durch einen Wald führt. Im Verlauf dieser Straße gibt es zwei gefährliche Kurven, wovon die eine Kurve (weniger gefährlich) gekennzeichnet ist (Schilder mit den roten Pfeilen), die andere Kurve aber nicht.
In der nicht gekennzeichnete gefährliche Kurve kommt es immer wieder zu Unfällen, vor einigen Wochen ist dort nun ein Motorradfahrer tödlich verunglückt.
mG
nyke
Hallo,
wegen der „Dynamik“ ( Querbeschleunigung = Geschwindigkeit zum Quadrat, geteilt durch den Kurvenradius) ist zunächst einmal keine Kurve gefährlich, wenn man mit angepasster Geschwindigkeit fährt. Und ist der Radius klein, kann der verantwortungsvolle Fahrer das idR per Augenschein erkennen.
Was evtl zu setzende Grenzwerte für eine (nicht existierende) Vorschrift betrifft : Eine Kurvengeschwindigkeit, die für den einen Fahrer ganz normal wäre, könnte einen anderen Fahrer hoffnungslos überfordern.
Natürlich wird eine Behörde eine erfahrungsgemäß „gemeine“ Kurve (nicht genügend überhöht, eine sich immer enger zuziehende „Hunde“-Kurve, Unübersichtlichkeit etc ) warnend ausschildern oder die Geschwindigkeit begrenzen.
In Anlehnung an Herrn Gorbartschow : Wer zu schnell fährt, der bezahlt’s mit dem Leben. Man könnte sagen, das sei nur deren Problem. Aber leider nehmen diese Schnellfahrer auch manchmal andere mit aus dem Leben.
Gruß
Karl
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Hallo,
ganz einfach: §1 StVO.
Daß Motorradfahrer im Straßenverkehr hin und wieder gerne übertreiben, sowie Rennradfahrer ist ja nichts neues. Nur haben die eben „nur“ 2 Räder, die sie tragen.
gruß
dennis