Zugelassenes Auto an Polen verschachert

Hallo,

ich habe folgendes problem: Vor 2 wochen habe ich mein auto bei ebay versteigert, höchstbietender war ein polnischer autohändler. Das auto war noch zugelassen und laut vertrag sollte es der käufer (der angeblich nur innerhalb deutschlands mit autos handelt) innerhalb von 3 werktagen abmelden. Nun habe ich seit knapp 2 wochen kein auto mehr und habe keine auskunft ob das auto nun stillgelegt ist (er sollte mir die abmeldebescheinigung zuschicken, was er nicht tat) oder ob er es gar nach polen verschoben hat.

Meine frage: Wie kann ich herausfinden ob es stillgelegt ist bzw. kann ich es selbst zwangsstillegen lassen bzw. die versicherung (hpf) von dem fahrzeug kündigen?

PS: Der käufer schien halbwegs glaubwürdig zu sein da er schon mehrere positive bewertungen von deutschen autoverkäufern bekommen hatte, weshalb ich ihm auch vertraute.

Danke im voraus und schönes WE @all

Kopfschüttel
Herzlichen Glückwunsch zu deiner Gutgläubigkeit.

Wenn der Käufer jetzt irgendwas mit deinem Auto anstellt (Unfall, Bankraub…) hast du die A****Karte gezogen. Solange das Auto auf deinen Namen angemeldet ist, bist DU als HALTER dafür verantwortlich.
Außerdem mußt du weiter die Versicherung bezahlen. Sollte eine Zwangsstillegung durch das Straßenverkehrsamt erfolgen, mußt du die Verwaltungsgebühren von ca. 20 Euro auch noch bezahlen.

Diesmal kannst du nix dran ändern, aber es sollte dir eine Lehre für das nächste Mal sein.
Man sollte NIE ein angemeldetes Auto übergeben, sondern IMMER Nummernschild runter und selber abmelden.

Laß den Kopf nicht hängen!

Gruß
Sticky

Lehrgeld
Naja an der zwangsstillegung werde ich wohl nicht herum kommen (kjostet echt 20 euro?? Das sind ja 5% vom preis :,( ), ich hab gerade ne email vom käufer bekommen, er sei im urlaub und ich solle noch ne woche warten.

Wegen bankraub und so sollte ich eigentlich nix zu befürchten haben weil ja im kaufvertrag datum&uhrzeit steht. Ich hab schon mehrere autos zugelassen verkauft und nie probleme gehabt, allerdings immer nur an deutsche käufer. Aber wie´s nunmal so ist, bei ebay kann man sich den höchstbieter nicht aussuchen.

Ich hab ihm jetzt erstmal eine entsprechende bewertung reingedrückt und per email gedroht, vielleicht knickt er noch ein wenn er das wort polizei hört…

Mist, jetzt mach ich meinem namen alle ehre…

victim

Wegen bankraub und so sollte ich eigentlich nix zu befürchten
haben weil ja im kaufvertrag datum&uhrzeit steht.

War ja auch nur ein EXTREMBEISPIEL.
Gruß
Sticky

Hallo,

abgesehen davon, daß es echt „dumm“ ist, an einen Ausländer (wegen der Nichterreichbarkeit durch die deutsche Polizei gesehen) einen angemeldeteten Wagen zu verkaufen, kann es eben auch sein, daß er eben „Landestypischer Verhaltensweise“ die 3 Tage nicht so eng sieht.

Mach mal mit Arabern eine Uhrzeit zum Treffen aus… da kannst 30-60min draufrechnen.

gruß

dennis

Hallo!

schichk deiner Versicherung und der Zulassungsstelle eine Kopie deines Verkaufvertrages. Das sollte reichen.
In dem Kaufvertrag steht hoffentlich der Name und die korrekte Adresse, sowie das Datum und wann der Wagen umgemeldet werden sollte.
dann hast du keine Probleme. Das er dann mit dem Wagen rumfährt und unsinn macht, ist heutzutage nicht mehr dein Problem, bzw. war früher mal so.
MFG
Sparmeier

mehr Kosten als gedacht…
Hallo sparMeier,

Deine Aussagen sind m.E. so nicht ganz korrekt.

Die Versicherung kann dem Erwerber nach Erhalt der Kaufanzeige zwar kündigen. Hierbei muss Sie sich jedoch an die gesetzlichen Fristen halten (nach meiner Erinnerung 4 Wochen). Man beachte, dass der Versicherer nicht rückwirkend zum Verkaufsdatum kündigen darf! Dies wurde eine unechte 29c-Anzeige bedeuten, die unzulässig ist.

Der Witz hierbei ist, dass bei einem Verkauf des Fzg. Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch für die Versicherungsprämie haften. Das bedeutet, dass Versicherer sich die „offene“ Prämie häufig vom bisher Versicherten holen (wollen). In der Konsequenz zahlt also mancher Verkäufer noch mindestens einen Monat (bis maximal zum Ende des Versicherungsjahres) Versicherungsprämie für ein Fzg, dass er gar nicht mehr besitzt. Einzige Chance wieder an dieses Geld zu kommen, ist eine zivilrechtliche Klage gegen den Käufer.

Deshalb das Fzg. bei feststehenden Verkauf vorher abmelden! Ihr glaubt gar nicht, wie oft Verkäufer wegen zu später oder gar nicht erst erfolgter Ummeldung durch den Käufer Ärger haben.

Ich empfehle allen, einmal das Studium des §6 der AKB ihres Kfz-Versicherers.

Kfz-Steuer ist bis zu dem Tag fällig an dem Du der Zulassungsstelle den Kaufvertrag vorlegst.

Nun kommen wir noch zu den Ordnungswiedrigkeiten. und Strafrecht. Da ich hier nicht ganz so fit bin, habe ich einmal einen entsprechenden Link heraus gesucht:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrzeugkauf_leasin…

Unterm Strich eben doch nicht alles so easy wie scheinbar immer noch mancher denkt…

mit besten Grüßen
Steffen B.

schichk deiner Versicherung und der Zulassungsstelle eine
Kopie deines Verkaufvertrages. Das sollte reichen.
In dem Kaufvertrag steht hoffentlich der Name und die korrekte
Adresse, sowie das Datum und wann der Wagen umgemeldet werden
sollte.
dann hast du keine Probleme. Das er dann mit dem Wagen
rumfährt und unsinn macht, ist heutzutage nicht mehr dein
Problem, bzw. war früher mal so.
MFG
Sparmeier

Vielen Dank Steffen für deine Ausführungen.
Ich mach es jedenfalls immer so, dass im Kaufvertrag drin steht, bis wann das Fahrzeug umgemeldet werden sollte.(…der Käufer verpflichtet sich das Fahrzeug bis spätestens blablabla) Nach dem Diel geht eine Kopie des Kaufvertrages ans Straßenverkehrsamt, sowie an die Versicherung. kommt der Käufer diesen Verpflichtungen fahrlässig nicht nach, hafte ich nicht. Dass das ganze nicht rückwirkend geht, ist mir auch klar, und besser erst das Auto abgeben, nachdem es umgemeldet wurde ist auch besser.
MFG
Sparmeier

Hallo sparMeier,

Deine Aussagen sind m.E. so nicht ganz korrekt.

Die Versicherung kann dem Erwerber nach Erhalt der Kaufanzeige
zwar kündigen. Hierbei muss Sie sich jedoch an die
gesetzlichen Fristen halten (nach meiner Erinnerung 4 Wochen).
Man beachte, dass der Versicherer nicht rückwirkend zum
Verkaufsdatum kündigen darf! Dies wurde eine unechte
29c-Anzeige bedeuten, die unzulässig ist.

Der Witz hierbei ist, dass bei einem Verkauf des Fzg.
Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch für die
Versicherungsprämie haften. Das bedeutet, dass Versicherer
sich die „offene“ Prämie häufig vom bisher Versicherten holen
(wollen). In der Konsequenz zahlt also mancher Verkäufer noch
mindestens einen Monat (bis maximal zum Ende des
Versicherungsjahres) Versicherungsprämie für ein Fzg, dass er
gar nicht mehr besitzt. Einzige Chance wieder an dieses Geld
zu kommen, ist eine zivilrechtliche Klage gegen den Käufer.

Deshalb das Fzg. bei feststehenden Verkauf vorher abmelden!
Ihr glaubt gar nicht, wie oft Verkäufer wegen zu später oder
gar nicht erst erfolgter Ummeldung durch den Käufer Ärger
haben.

Ich empfehle allen, einmal das Studium des §6 der AKB ihres
Kfz-Versicherers.

Kfz-Steuer ist bis zu dem Tag fällig an dem Du der
Zulassungsstelle den Kaufvertrag vorlegst.

Nun kommen wir noch zu den Ordnungswiedrigkeiten. und
Strafrecht. Da ich hier nicht ganz so fit bin, habe ich einmal
einen entsprechenden Link heraus gesucht:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrzeugkauf_leasin…

Unterm Strich eben doch nicht alles so easy wie scheinbar
immer noch mancher denkt…

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo,

kommt der
Käufer diesen Verpflichtungen fahrlässig nicht nach, hafte ich
nicht.

Genau hier liegt ja der Irrtum. Für die Prämie haftest Du gesamtschuldnerisch. Was im Kaufvertrag steht, bis wann der Erwerber das Fzg. ummelden soll, spielt dabei keine Rolle. Dies ist nur eine Absicherung für den Verkäufer um spätere zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen zu können.

mit besten Grüßen
Steffen B.

Habe das gleiche durch. Habe eine Anzeige von der Versicherung bekommen, weil das Auto unversichert in betrieb war. Kurz Vertrag vorgezeigt, wo stand „blabla meldet Auto nach Kauf ab“…und schon was geklärt.