Zwei § in der Straßenverkehrsordnung

Von: , Frage gestellt am Mo, 22. Aug 2005





Hallo.

Ich suche zwei Paragraphen in der Straßenverkehrsordnung:

Der eine beschreibt, dass man seine Geschwindigkeit den äußeren Umständen anpassen muss (also nicht unbedingt ein 'Recht' auf die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit hat), durch Wetter, Kurverlage, parkende Autos etc.

Der andere besagt, dass man in einen Kreuzungsbereich erst hineinfahren darf, wenn sicher gestellt ist, dass man die Kreuzung rechtzeitig verlassen kann, bevor der Kreuzverkehr Grün bekommt.

Danke.

LG
Andastra

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 2 hilfreich
    Re: Zwei § in der Straßenverkehrsordnung

    Hi,

    da hast Du Dich aber nicht sonderlich angestrengt.
    Eine Eingabe in Google und Du hättest alles parat gehabt:

    §3 Abs1

    http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=3

    "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."

    so viel zum Thema Geschwindigkeit

    und zum Thema Kreuzung:

    §11 Abs1

    http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=11

    "Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müsste."

    Grüße
    4-season

  2. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Zwei § in der Straßenverkehrsordnung

    Hallo


    Zum 1. Absatz: § 3 StVO

    Zum 2. Absatz: § 11 StVO

    Gruß
    Hermann

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