Zwei § in der Straßenverkehrsordnung

Hallo.

Ich suche zwei Paragraphen in der Straßenverkehrsordnung:

Der eine beschreibt, dass man seine Geschwindigkeit den äußeren Umständen anpassen muss (also nicht unbedingt ein ‚Recht‘ auf die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit hat), durch Wetter, Kurverlage, parkende Autos etc.

Der andere besagt, dass man in einen Kreuzungsbereich erst hineinfahren darf, wenn sicher gestellt ist, dass man die Kreuzung rechtzeitig verlassen kann, bevor der Kreuzverkehr Grün bekommt.

Danke.

LG
Andastra

Hi,

da hast Du Dich aber nicht sonderlich angestrengt.
Eine Eingabe in Google und Du hättest alles parat gehabt:

§3 Abs1

http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=3

„Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“

so viel zum Thema Geschwindigkeit

und zum Thema Kreuzung:

§11 Abs1

http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=11

„Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müsste.“

Grüße
4-season

Hallo

Zum 1. Absatz: § 3 StVO

Zum 2. Absatz: § 11 StVO

Gruß
Hermann