'Gebrauchter' war doch nicht unfallfrei
Von: , Frage gestellt am Mo, 22. Aug 2005
Hallo!
Ich hoffe, jemand kann mir helfen.
Ich habe mir vor nem knappen Jahr nen Fiat Punto (Bj 02/01) gebraucht bei nem großen Autohaus gekauft.
Man denkt ja in seiner (in diesem Fall meiner) Naivität, da wird man nicht über´s Ohr gehauen....
Nach diversen Anfangsschwierigkeiten (es war z.B. das Radio falsch angeklemmt, was bewirkte, daß nach ein paar Tagen der ganze Wagen stand und nicht mehr zu bewegen war) wurde nun bei nem Routinecheck in meiner Fiat-Werkstatt festgestellt, daß das Auto einen Frontschaden hatte. Es wurden mindestens die Motorhaube, die Stoßstange und der darunterliegende Träger ausgetauscht.
Weder beim Verkaufsgespräch, noch im Vertrag wurde bzw. ist dies erwähnt. Uns ist zwar aufgefallen, daß sich die Motorhaube nicht sauber schließen ließ, dies wurde jedoch als Lappalie abgetan und vor dem Kauf noch in Ordnung gebracht. Mit einem Schaden hätte dies nichts zu tun.
Ich habe das Autohaus jetzt angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Natürlich wollen sie den Wagen jetzt sehen. Können sie ja auch. Aber wie gehe ich jetzt am besten vor?
Soll ich mir von meiner Werkstatt ein Gutachten über den Schaden geben lassen?
Sollte mir das Autohaus eine Minderung anbieten, welche Summe wäre angemessen?
Ein Kollege meinte, ich könne auch vom Kauf zurücktreten. Ist das so? Wäre evtl. zu überlegen, da in dem Jahr, das ich den Wagen habe, schon mehrere Reparaturen aufgetreten sind.
Bin etwas ratlos und dankbar für jeden Tipp.
Darcy
