Kinder auf dem Vordersitz

Moin Wissende,

daß bei Vorhandensein eines Airbags auf dem Vordersitz keine nach hinten gerichteten Kindersitze angebracht werden dürfen regelt die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung im § 35a Abs.10
Nun habe ich aber meinen achtjährigen, 1,40 m groß ist mir seinem normalen Sitz auf dem Beifahrersitz mitgenommen, weil ich hinten beladen war.
Ein Freund meinte, daß ich damit den Versicherungsschutz verspielen würde, eine Straftag beginge und überhaupt unverantwortlich gehandelt habe. Ich bin der Meinung, daß nichts dagegen spricht, daß er angeschnallt mit Kindersitz auf dem Beifahrersitz mitfährt.
In welchen §§ ist es geregelt, ob ich so was darf oder nicht?!

Gandalf

Moin.

das regelt u.A. §21 Abs.1a StVO

„Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.“

mit anderen Worten: Wenn das Kind in einem geeigneten Rückhaltesystem (also einem für die Größe und Gewichtsgruppe zugelassenen Sitz) auf dem Beifahrersitz „befestigt“ ist, ist das zulässig.
Und warum soll ein Kind in diesem Alter auf dem einzig verbliebenen Sitz - weil Rückbank beladen - nicht mitgenommen werden können, wenn man ohne Beladung schon die „Kleinsten“ in einer Babyschale auf dem Beifahrersitz „transportieren“ darf…

Moin Wissende,

Moin Gandalf,

daß bei Vorhandensein eines Airbags auf dem Vordersitz keine
nach hinten gerichteten Kindersitze angebracht werden dürfen
regelt die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung im § 35a Abs.10
Nun habe ich aber meinen achtjährigen, 1,40 m groß ist mir
seinem normalen Sitz auf dem Beifahrersitz mitgenommen, weil
ich hinten beladen war.
Ein Freund meinte, daß ich damit den Versicherungsschutz
verspielen würde, eine Straftag beginge und überhaupt
unverantwortlich gehandelt habe. Ich bin der Meinung, daß
nichts dagegen spricht, daß er angeschnallt mit Kindersitz auf
dem Beifahrersitz mitfährt.
In welchen §§ ist es geregelt, ob ich so was darf oder nicht?!

Gandalf

schau einmal heir
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21.php
nach (Abs. 1a), das müsste eigentlich eine Antwort auf deine Frage sein.

rollifern

OK, hast gewonnen, warst schneller :wink: o.w.T.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Jan und Rollifern,

danke für der Erläuterung.
Dann hab ich den § 21 StVO doch richtig verstanden und keine Straftat begangen :wink:

Gandalf

Und warum soll ein Kind in diesem Alter auf dem einzig
verbliebenen Sitz - weil Rückbank beladen - nicht mitgenommen
werden können, wenn man ohne Beladung schon die „Kleinsten“ in
einer Babyschale auf dem Beifahrersitz „transportieren“
darf…

Hier allerdings Vorsicht! Nur erlaubt bei abschaltbarem Beifahrerairbag (oder wenn eben keiner vorhanden ist)

Gruß

Michael