Das bezieht sich generell auf Gasfahrzeuge (dabei ist es auch egal, ob das Fahrzeug im Gasbetrieb oder im Benzinbetrieb in die Garage eingefahren wird.
Lieben Gruß, Daniel
(Der deswegen in keine Garage mit seinem Druckgasfahrzeug kommt)
nur auf Erdgas-Autos (deren Tank ja unter 200 bar Druck
steht)
oder auch
auf Flüssiggasbetriebene Autos (deren Tank nur unter 5-10
bar Druck steht)
rein von der sicherheitstechnischen Seite ist nur das Einfahren von Flüssiggasautos (Propan/Butan) in Tiefgaragen problematisch. Dieses Gas ist schwerer als Luft und kann sich deshalb am Grunde der Tiefgarage sammeln und zu explosionsfähigen Gas-Luft-Gemischen führen (Benzin hat prinzipiell dasselbe Problem, aber damit lebt man schon seit Jahrzehnten).
Erdgas ist Methan und damit leichter als Luft. Es kann sich nicht am Boden sammeln.
Rechtlich dürfte es aber dem Betreiber des Parkhauses überlassen bleiben, ob er Gasfahrzeuge zulässt oder nicht.
Einfahrt frei für Erdgasfahrzeuge
Das Parken von Erdgasautos in Parkhäusern und Tiefgaragen nach den Länderbauordnungen in allen Bundesländern erlaubt.
Das Hausrecht stellt aber jedem Parkhausbesitzer frei, welchen Fahrzeugen er Einfahrt gewährt und welchen nicht.