Ohne Beifahrersitz Betriebserlaubnis Versicherung

Hallo,
ich sehe seit Monaten vor meiner Fenster einen PKW der ohne Rückbank und ohne Beifahrersitz durch die Gegend fährt. Der Fahrer benötigt den Platz um Kartons und Kisten zu transportieren. Ich hörte das durch diesen Ausbau die Betriebserlaubnis verloren geht und auch die Versicherung bei einem Unfall nichts zahlt. Stimmt das und wie läßt sich das begründen? Wenn man die Rücksitzbank vollständig umklappt hat man ja einen ähnlichen Effekt wie wenn man sie komplett rausnimmt. Der Fahrer ist bisher von keiner Polizeikontrolle oder bei Grenzkontrollen darauf angesprochen worden.

Hallo herda,

wenn diese Veränderung eingetragen ist, gibt es da keinerlei Probleme.

Obs heute noch so ist, weiß ich nicht, aber früher konnte man auf diese Weise einen PKW zum LKW machen und kräftig Steuern sparen.

Gandalf

Nein, eingetragen ist da sicher nichts. Ist ja auch keine dauerhafte Veränderung sondern wohl nur für ein paar Wochen wegen privatem Umzug und Renoviererei.
Falls sowas eingetragen werden muß: welche Sanktionen (Strafen) könnten drohen?

Hi Herda,

Ist ja auch keine
dauerhafte Veränderung sondern wohl nur für ein paar Wochen
wegen privatem Umzug und Renoviererei.

das sollte wohl ohne Probleme möglich sein, ohne Eintragerei.

Gandalf

Ihr jagt mir vielleicht nachträglich einen Schrecken ein :smile:), als Student bin ich mit meinem Uraltkäfer jahrelang ohne Beifahrersitz und Rückbank runmgefahren. Und hab nicht im entferntesten daran gedacht, daß da irgendwas „erlöschen“ könnte.

Selbst heute bin ich noch verblüfft: Ist das wirklich wahr?

Antal

Das ist ja grade die Frage ob es wahr oder nicht ist…
Im Sat1 Automagazin gab es so eine Andeutung. Da ging es um optisches Tuning und sinngemäß wurde gesagt, dass man im Innenraum alles möglich um und einbauen kann aber eben an den Sitzen darf nichts substantielles verändert werden und ein Aubau ist ja wohl die krasseste Form der Veränderung… sehr rätselhaft.

Hi!

Die Anzahl Sitze, die in den Papieren eingetragen ist, muss auch vorhanden sein.
Dasselbe gilt für alle anderen Teile am Auto.
Was eingetragen ist , muss auch vorhanden sein. Was nicht eingetragen ist, darf nicht vorhanden sein.

Ganz einfach eigentlich…

Grüße,

Mathias

Nö!
Hi!

Die Anzahl Sitze, die in den Papieren eingetragen ist, muss
auch vorhanden sein.

Wenn du dir die Werbung der aktuellen Familienkutschen mal anschaust, dann wird gerade damit geworben einzelne Sitzreihen auszubauen und einen mini LKW zu haben oder einen 7-8 Personen mini Bus.

Es müssen nicht immer alle 7-8 Sitze im Fahrzeug sein. Ich denke die Anazhl Personen im Brief ist eher eine Maximalbegrenzung wenn geeignete Sitze und Rückhaltevorrichtungen „vorhanden“ sind.

Gruß
Stefan

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So sehe ich das auch. In den Papieren ist ja bei weitem nicht alles am Fahrzeug eingetragen und dennoch vorhanden.
F

Hi!

Die Anzahl Sitze, die in den Papieren eingetragen ist, muss
auch vorhanden sein.

Wenn du dir die Werbung der aktuellen Familienkutschen mal
anschaust, dann wird gerade damit geworben einzelne Sitzreihen
auszubauen und einen mini LKW zu haben oder einen 7-8 Personen
mini Bus.

Es müssen nicht immer alle 7-8 Sitze im Fahrzeug sein. Ich
denke die Anazhl Personen im Brief ist eher eine
Maximalbegrenzung wenn geeignete Sitze und
Rückhaltevorrichtungen „vorhanden“ sind.

An die Vans hatte ich auch gedacht. Allerdings ist hier dieses Konzept der variablen Anzahl der Sitze werksseitig vorgesehen.

Meine Aussage leitete sich folgendermassen her:
wenn man an einem Motorrad die Sitzbank, wenn auch nur temporär, auf Einsitzer ändert, gibt es Schwierigkeiten mit der Zulassung. Es gab Zwangseinzüge von Motorrädern durch die Polizei und in folge Zwangsumtragungen auf 1-Sitzer beim TÜV.

Daher wäre ich nach wie vor vorsichtig beim Ausbau von Sitzen, wo das nicht vorgesehen ist.

Grüße,

Mathias

Hi!

Meine Aussage leitete sich folgendermassen her:
wenn man an einem Motorrad die Sitzbank, wenn auch nur
temporär, auf Einsitzer ändert, gibt es Schwierigkeiten mit
der Zulassung. Es gab Zwangseinzüge von Motorrädern durch die
Polizei und in folge Zwangsumtragungen auf 1-Sitzer beim TÜV.

Das ist etwas ganz anderes (ich hatte auch so einen 1 Sitzer). Bei einem Motorrad hast du eine bauliche Veränderung vorgenommen. Du hast eben nicht nur den Sozius Sitz abgeschraubt sondern die gesamte Sitzbank „verändert“! Damit war auch der Fahrersitz ein anderer geworden und sowas muß natürlich eingetragen werden.

Gruß
Stefan

PS: Mit ner Moto Guzzi 850 California hätte es klappen müssen. :smile:

Hi!

Meine Aussage leitete sich folgendermassen her:
wenn man an einem Motorrad die Sitzbank, wenn auch nur
temporär, auf Einsitzer ändert, gibt es Schwierigkeiten mit
der Zulassung. Es gab Zwangseinzüge von Motorrädern durch die
Polizei und in folge Zwangsumtragungen auf 1-Sitzer beim TÜV.

Das ist etwas ganz anderes (ich hatte auch so einen 1 Sitzer).
Bei einem Motorrad hast du eine bauliche Veränderung
vorgenommen. Du hast eben nicht nur den Sozius Sitz
abgeschraubt sondern die gesamte Sitzbank „verändert“! Damit
war auch der Fahrersitz ein anderer geworden und sowas muß
natürlich eingetragen werden.

Auch bei Vespas mit 2 Einzelsitzen kenne ich einen solchen Fall…

Grüße,

Mathias