Probefahrt von Werkstatt von 100 km

Hallo zusammen,

als sparsamer Schwabe stellt man sich ja gelegentlich schonmal die Frage, was eigentlich in folgender Situation richtig sein könnte.

Also man nehme an, man habe ein gebrauchtes Auto erworben, auf das x Monate Gebrauchtwagengarantie sind. Innerhalb dieser Garantiezeit tritt nun ein Schaden auf, der eindeutig unter besagte Garantie fällt. Im Rahmen der Reparatur sei es nun notwendig, dass von der Werkstatt 100 km (sic!) Probefahrt gemacht werden. Gehen wir der Einfachheit halber davon aus, dass das technisch notwendig gewesen sei.

Aber bei aktuellen Spritpreisen von 1,30 Euro pro Liter und - sagen wir - 10 l pro 100 km Verbrauch wurden so schlappe 13 Euronen „verfahren“. Wie gesagt, wir reden hier von einer Reparatur innerhalb der Garantiezeit, deren Kosten (Material und Arbeitszeit) auch ohne Diskussion von der Werkstatt übernommen worden seien.

Aber: neben dem Theater mit Auto-zur-Werkstatt-bringen-und-dann-irgendwie-in-die-Firma-gelangen hat nun der Besitzer vom Auto auch noch diese Kosten. Gibt’s dazu irgendwelche Regelungen? Oder geht die übliche Werkstatt davon aus, dass der übliche Kunde die Kosten als gering im Vergleich zu den Gesamtkosten eines Autos betrachtet und dieselben unter den Tisch fallen?

*wink*

Petzi

PS: Die Frage ist natürlich rein aus akademischem Interesse gestellt.

Hallo Petzi,

Ob die Werkstatt dazu berechtigt ist, deinen Sprit zu verfahren, oder ob die den verbrauchten Sprit auffüllen müssen, weiss ich nicht.

Für die Zukunft kannst du es aber so machen wie ich es mal gemacht hab, als ich feststellte, daß die Testfahrten nach der Inspektion immer länger als normal waren:
Ich hab denen das Auto mit fast leerem Tank hingestellt und gesagt, wenn die damit weiter als 10 km fahren, sollten sie doch dran denken. einen Reservekanister einzupacken:wink:
Die Testfahrten wurden zwar nicht kürzer, aber ich konnte danach noch gut 50km fahren, bis das Lämpchen, welches vorher an war, wieder leuchtete.

Gruß
Sticky

vermulich im Brett ‚Recht‘ besser platziert owT
.

Wie´s da rechtlich aussieht weiß ich ebenfalls nicht. Bei einem Garantiefall ist eine solch lange Probefahrt für den Kunden sicher ärgerlich. Allerdings denke ich, daß die meisten Kunden einen merklich leereren Tank eher verschmerzen als ein weiterhin mängelbehaftetes Fahrzeug, weil die Probefahrt kaum angemessen möglich war.

Zu dem Tipp mit leerem Tank in die Werkstatt zu fahren kann ich nur gratulieren: Der Kunde macht in diesem Fall sicher einen enormen Gewinn, wenn ihn die Arbeitszeit des nachtankenden Mechanikers (versteckt oder offen) mehr kostet als die 5 Liter Sprit, die natürlich ebenfalls irgendwo auf der Rechnung auftauchen.