Formalitaeten bei Kfz-Zulassung im Ausland

Hallo Autokenner,

was brauche ich generell um meinen PKW im europaeischen Ausland anzumelden?

Welches europaeische Ausland hat allgemein die niedrigsten Steuern, Versicherungskosten usw?

In welchem europaeischen Ausland gibt es keine TUEV-aehnliche Zwangsinspektion?

Gruss

Desperado

Hallo Desperado,

was brauche ich generell um meinen PKW im europaeischen
Ausland anzumelden?

Zuerst brauchst du einen PKW, den du anmelden kannst :wink:
Dann brauchst du eine Meldebescheinigung für das Land, in dem du das Auto anmelden möchtest.
Dann mußt du zum Straßenverkehrsamt deines deutschen Wohnortes und irgendwelche Formulare ausfüllen. Dann kriegst du ein Export-Kennzeichen mit dem du das Auto ins Ausland bringen kannst. Im Ausland mußt du dann das Auto anmelden.
Ob du dich jetzt erst im Ausland anmelden, oder das Auto „abmelden“ mußt, weiß ich nicht. Ich bin damals von L nach D gezogen und hab das Auto erst nach erfolgreicher Anmeldung in D in L abgemeldet.

Welches europaeische Ausland hat allgemein die niedrigsten
Steuern, Versicherungskosten usw?

Bei den „alten“ EU-Ländern dürfte dies Luxemburg sein, wie es in den „Ostblockerweiterungsländern“ ist, weiß ich nicht.

In welchem europaeischen Ausland gibt es keine TUEV-aehnliche
Zwangsinspektion?

Die müßte es eigentlich überall geben.

Gruß
Sticky

Hi Desperado,
wie schon gesagt wurde, benötigst Du einen ständigen Wohnsitz in dem Land in dem Du das Auto anmelden möchtest. Falls Dir vorschweben sollte das Auto im Ausland anzumelden und dann hier ständig rumzufahren solltest Du Dir das gut überlegen. Erwischen Dich die Grünen kommst Du wegen Steuerhinterziehung dran. EU hin oder her.
Solltest Du das Auto gar in einem Drittland anmelden, so darfst Du es als Deutscher hierzulande überhaupt nicht fahren.
Mein Bruder hatte vor dem EU-Beitritt Polens eine Firma in Polen und dementsprechend seinen Firmenwagen in Polen zugelassen. Dummerweise bekam er dann als Ausländer grüne Kennzeichen und stolperte so in Deutschland von einer Kontrolle in die nächste. Hätte er dort keine Firma gehabt und somit keinen Nachweis über einen Bezug zur Anmeldung des Fahrzeugs in PL, so hätte er eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung gehabt da er keinen polnischen Pass besass.
Ich hätte das Auto hier auch nicht fahren dürfen. Frag mich jetzt nicht nach den Paragrafen, aber das haben Polizei und Zoll gleichlautend klargestellt.
Gruss Sebastian

Richtig,…
Hi Sebastian,

Ich hätte das Auto hier auch nicht fahren dürfen. Frag mich
jetzt nicht nach den Paragrafen, aber das haben Polizei und
Zoll gleichlautend klargestellt.

Richtig, wenn ein deutscher Staatsbürger ein im Ausland zugelassenes
Fahrzeug führt, ist die Einfuhrumsatzsteuer sofort fällig. Das Kfz
gilt dann nämlich als eingeführt. Für Mietwagen gibt es Sonderregeln.
Also als Deutscher einen Wagen bei Hertz in Holland mieten und nach
Hause fahren ist ok. Aber nicht den Wagen des lieben holländischen
Clubkameraden. Das kostet Märchensteuer.
Übrigens - auch das länger als 3 Jahre ausserhalb Deutschlands
verbrachte Fahrzeug muss bei Wiedereinfuhr noch einmal voll
versteuert werden. Genau wie Segelyachten, das haben schon einige
Weltumsegler teuer lernen müssen.

Also ist es nichts, so einfach mal eben aus dem Schlamassel
rauszukommen. Jeder Versuch endet mit einem riesen unangenehmen
Ergebnis. Dumm sind unsere Beamten nämlich nicht…
Da hilft nur eines - tatsächlich einen Wohnsitz im Ausland haben und
hier nur besuchsweise erscheinen.
Dann gibt es auch eine Adresse, an die Knöllchen weitergeleitet
werden können.
Unsere Kinder werden diese noch vorhandenen Schlupflöcher jedenfalls
dank dann perfekter Vernetzung nicht mehr haben.
Gruss
T-Bird